Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Dieter am 21. Mai 2008, 09:27:56
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Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand helfen? ???
Ich arbeite in Saarbrücken, wohne in Forbach und meine Firma stellt mir einen Dienstwagen mit Privatnutzung.
Ich Deutschland musst ich den Wagen versteuern 1% + Fahrt zum Arbeitsplatz...
Wie sieht das nun in Frankreich aus ?
Danke schon im voraus!
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Hallo!
Soweit ich weiß gibt es den "Geldwerten Vorteil" worunter auch die Nutzung von Dienstwägen fällt, wie in Deutschland hier in Frankreich nicht.
Du musst den Wagen nicht versteuern, kannst aber Deine Kilometer auch nicht bei der Steuer geltend machen!
Meines Erachtens ein großer Nachteil von Dienstwagen, denn über die Kilometer kannst Du u.U. viel rausholen.
Grüße aus der Sonne!
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Hallo Dieter
auch hier in F gilt diese 1% Regelung, leider. Wird wie in D als zusätliches zu versteuerndes Einkommen gesehen.
Gruß André