Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Quixotica am 04. August 2016, 17:43:39

Titel: Dienstsitz=Wohnsitz
Beitrag von: Quixotica am 04. August 2016, 17:43:39
Hallo an Alle! :-)

Ich überlege den Arbeitgeber zu wechseln.

Bei dem Vertragsentwurf steht nun" Dienstsitz ist der Wohnsitz".
Es ist allerdings ein deutscher Arbeitgeber und ich werde meine Arbeitszeit größtenteils bei Kunden im deutschen Grenzgängergebiet verbringen.

Wie sieht das denn jetzt steuerrechtlich aus? Bin ich somit trotzdem Grenzgänger und kann ganz normal meine Steuererklärung in Frankreich machen?
Oder müsste dies auf das Einsatzgebiet geändert werden?

Zum 2.: Wenn man einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhält, diesen aber nur für Dienstfahrten nutzt, muss er trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden?
Also angenommen ich nutze für alle privaten Fahrten einen nachweislich in Frankreich auf mich angemeldeten Wagen und den Dienstwagen nur für Dienstwege.. Und setze natürlich die Arbeitsfahrten nicht mehr bei der Erklärung an. Kann ich dann darauf verzichten, den Dienstwagen in Frankreich zu versteuern? Habe ja meinem privaten Vorteil und zahle mehr Steuern da ich keine Fahrkosten mehr absetze.

Viele Grüße
Jenny
Titel: Re: Dienstsitz=Wohnsitz
Beitrag von: Saarbrücker am 05. August 2016, 13:48:54
Hallo Quixotica,
nach meinem Verständnis der Situation:
a) Arbeitgeber im Grenzgebiet sesshaft, arbeiten im Grenzgebiet: Du bist Grenzgänger
Arbeitgeber im Grenzgebiet sesshaft, arbeiten außerhalb Grenzgebiet an mehr als 183 Tage: Kein Grenzgänger
Arbeitgeber außerhalb des Grenzgebiet sesshaft, arbeiten im Grenzgebiet: Kein Grenzgänger.

b) Dienstwagen anmelden, da geldwerter Vorteil ensteht für Fahrten zur Arbeit.

Ohne Gewähr.
Freundliche Grüße
Saarbrücker
Titel: Re: Dienstsitz=Wohnsitz
Beitrag von: Zaren am 08. August 2016, 18:10:09
Hallo Saarbrücker,

Arbeitgeber außerhalb des Grenzgebiet sesshaft und arbeiten im Grenzgebiet, ist man Grenzgänger!!!

Gruß Zaren