Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Studiumskosten absetzen Steuererklärung  (Gelesen 3413 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Tina.!

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 369
    • Profil anzeigen
Studiumskosten absetzen Steuererklärung
« am: 13. Februar 2017, 12:19:48 »
Hallo zusammen!

Nach meinem Stand ist es nicht möglich Kosten fürs Studium abzusetzen.

Eine bekannte meinte nun, dass es doch möglich wäre jedoch wusste nicht wie und wo, welche Kosten genau und welche Beträge man absetzen kann da sie es über einen Steuerberater gemacht hatte.

Hatte einer von euch schon mal den Fall?
Ich studiere an der Fernuni Hagen und habe daher immer reichlich Fahrtkosten und Übernachtungskosten zudem muss ich regelmäßig an die Uni in Saarbrücken...

Wäre euch dankbar für Tips!

Liebe Grüße
Christina

Offline Frontalier

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 129
    • Profil anzeigen
Re: Studiumskosten absetzen Steuererklärung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2017, 16:01:56 »
Hallo,
seit ich in Frankreich lebe habe ich Fortbildungskosten in der Steuer angegeben und bisher wurden sie mir immer anerkannt. Habe auch ein Fernstudium über SGD gemacht und war einmal jährlich in Hannover. Studiumsgebühren+Kilometer+Hotel angegeben.

Hatte dadurch immer gut die Steuerlast senken können, aber hatte ja auch viele Ausgaben zu der Zeit.
Falls du Infos brauchst einfach melden.

Offline Dragonvamp

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 961
    • Profil anzeigen
Re: Studiumskosten absetzen Steuererklärung
« Antwort #2 am: 14. Februar 2017, 16:04:16 »
Wo genau hast du das denn angegeben? Wäre für mich auch interessant, da ich auch Fernstudium über Sgd mache...
Danke schön

Offline Tina.!

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 369
    • Profil anzeigen
Re: Studiumskosten absetzen Steuererklärung
« Antwort #3 am: 15. Februar 2017, 13:51:05 »
Die Info wäre super!
Kann man die auch rückwirkend angeben für 2013 + 2014??

Offline Frontalier

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 129
    • Profil anzeigen
Re: Studiumskosten absetzen Steuererklärung
« Antwort #4 am: 15. Februar 2017, 14:32:56 »
Hallo zusammen,
da muss ich für eine genaue Antwort zu geben erst in meinen Unterlagen schauen.
Ob man die Kosten für 2013+2014 noch nachträglich einreichen kann bezweifel ich doch stark aber da müsstest du dich schlau machen, das weiß ich nicht. Ich gebe euch noch bescheid in welchem Feld genau das eingetragen wird.
Die Kilometer könnt ihr jedoch zu euren sonstigen kilometern zwecks pendeln drauf schlagen.

Gruß