Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutsches Finanzamt!  (Gelesen 7685 mal)

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Offline borderbub

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Deutsches Finanzamt!
« am: 13. Mai 2011, 14:29:54 »
Hallo zusammen,

ich habe vom deutschen Finanzamt einen Brief bekommen dass sie gerne den französchischen Steuerbescheid für 2010 haben wollen sonst können sie meine deutsche Steuereklärung nicht bearbeiten! :anixwissen: Ich habe alle Unterlagen samt Grenzgängerbescheinigung beim Finanzamt in SLS bis 31.05.2010 eingereicht! Ab 01.06.2010 ist Frankreich zuständig....

Ist das normal im Jahr des Umzuges nach Frankreich?  Was geht die Deutschen meine in Frankreich bezahlten Steuern an? Durch die Grenzgängerbescheinigung ist doch das alles abgedeckt???? Der gute Mann vom Finanzamt fällt dann sicher ganz vom Stuhl wenn er sieht dass wir in Frankreich noch Geld zurückbekommen....


Nochmals die Frage: Was gehen die Deutschen meine in Frankreich bezahlten Steuern an?????? :anixwissen: :anixwissen: :anixwissen: :anixwissen: >:D >:D >:D

Offline Sabine

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #1 am: 13. Mai 2011, 15:00:25 »
Wahrscheinlich kennt sich das Finanzamt mit Grenzgängern nicht aus?
Ich hatte damals das Problem nicht, aber von meinem Lebensgefährten wollte ein anderes Finanzamt eine "Bescheinigung EU/EWR" ausgefüllt und von der französischen Steuerbehörde bestätigt bekommen.

Wir haben zurückgeschrieben:
beigelegt erhalten Sie:
- eine Abmeldebestätigung aus Deutschland
- eine Anmeldebestätigung in Frankreich
- eine Kopie des Reisepasses aus dem der Wohnsitz in FR hervorgeht
- eine Bescheinigung des franz- Finanzamtes, aus dem hervorgeht, dass der Wohnsitz in Frankreich liegt und der französischen Besteuerung als Grengänger im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 des deutsch-franz. Doppelbesteuerngsabkommen unterliegt.

Daher unterliche ich aber... nicht mehr der deutschen Einkommenssteuer. Die franz. Steuerabrechnung liegt im Moment noch nicht vor (voraussichtlicher Termin: ende Oktober), daher kann ich ihnen diese nicht beilegen.



--> Danach kam nie wieder was... wir haben die  fr. Abrechnung auch nicht mehr nachgeschickt.

LG
Sabine

Offline grenzgängerin

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #2 am: 13. Mai 2011, 15:14:18 »
hallo,
"Was geht die Deutschen meine in Frankreich bezahlten Steuern an? " ----- naja, die wollen sicher sein, dass du in F dein Einkommen versteuert hast, ansonsten versteuern sie.  :eijoo:

"Durch die Grenzgängerbescheinigung ist doch das alles abgedeckt?" --- nicht ganz, bis dem frz. FA. "auffällt" dass es da eine Grenzgängerbescheinig gab, aber nie eine Steuererklärung könnte lange Zeit vergehen und das dtsch. FA. könnt nie sicher sein, dass du eine Steuererklärung abegeben hast.
Das ganze gilt natürlich nur für das Umzugsjahr.

"Der gute Mann vom Finanzamt fällt dann sicher ganz vom Stuhl wenn er sieht dass wir in Frankreich noch Geld zurückbekommen.... "  - glaub ich nicht, denn erstens wissen die auch ein bisserl übers frz. Steuerrecht (hab auch mal selbst mitbekommen, dass es auch Mitarbeiter des FA gibt die in F wohnen) und zweitens: wieso bekommst du Geld zurück vom frz. FA, im Umzugsjahr, hast du Vorauszahlungen getätigt?

meint die grenzgängerin

Offline borderbub

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #3 am: 13. Mai 2011, 22:42:18 »
Hallo ,

erst mal Danke für die Infos... DAnn reg ich mich mal wieder ab! :angel: Kling logisch....


Nee Haus 2010 gekauft. Darlehenszinsen zu 40% absetzen, dann kommt eine Gutschrift raus.  :doppeld:

LG

Michael

banjo

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #4 am: 19. Mai 2011, 12:01:51 »
Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zahlst Du ja Deine Steuern aus abhängiger Beschäftigung (bis auf wenige Ausnahmen, z. Bsp. Beamte) im Land des Wohnsitzes, also in F.
Nichtsdestotrotz musst Du Dein "Welteinkommen" (Gehälter, Einnahmen, Zinzen, Dividenen etc..) all Deiner Konten auf der Welt angeben, egal wo. Dieses Welteinkommen wird zur Ermittlung des Steuerprogressionssatzes genommen und dieser Steuersatz dann aber nur auf den inF zu versteuernden Anteil angewandt.

Die Finanzämter tauschen sich mittlerweile untereinander aus. Wenn Du nichts zu verbergen hast, lass die jeweiligen FA des anderen Landes den bescheid zukommen.
In meinem Fall (angestellt in D, wohnhaft in F; zus. Nebenerwerb in D, der in D versteuert wird) MUSS ich den Steuerbescheid des Nebenerwerbs in D beim Finanzant in F abgeben, ansonsten hauen die Franzosen nochmals Steuern drauf.

Offline borderbub

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #5 am: 19. Mai 2011, 14:12:51 »
Hallo Banjo,

der gute Herr vom Finanzamt hat alle Unterlagen von mir bekommen, einschl. der Einkommenbescheinigung vom 01.06.2010 - 31.12.2010. (also die Zeit seit der wir in F wohnen)! Anhand dieser kann er ganz einfach den Steuerprogressionssatz ermitteln! Nach Anruf bei dem guten Herrn konnte er mir zuerst nicht mal genau sagen was er von mir noch will!!!!!  :smily:

Nach langem Gespräch wollte er von mir dann den gültigen Steuerbescheid aus F! Nach dem ich ihm dann erzählt habe dass das bis August, September dauern kann war er dann ganz baff!  Hat dies dann aber so vermerkt. Das Ende vom Lied ist, daß meine Lohnsteuer nun nicht weiter bearbeitet werden kann bis sie von mir den F-Bescheid haben! d.h. Ich kann dann bis Oktober auf mein Geld warten! Das sollte mal umgekehrt sein!!!!!

Sorry das klingt mir alles nach  Willkür!  >:D ... dem legen wir mal nun schön Steine in den Weg! .....

Diesbezüglich habe ich schon einiges mit der Grenzgängerbescheinigung erlebt.!! Finanzamt A von meiner Frau keine Probleme, Stempel drauf und fertig! Finanzamt B von mir, wollte dann unbedingt einen Beweis daß, ich auch wirklich in F wohne! Er wollte dann eine Kopie von meinem Personalausweis! Toll, da steht noch meine alte Adresse drauf!

Entweder gibt es Gesetze die man einhalten muss, oder nicht. Es kann nicht sein dass jeder Beamte da seine eigenen Interpretation der Gesetze macht!

... aber dies bestätigt mir immer mehr den Umzug nach Frankreich!


 



banjo

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #6 am: 19. Mai 2011, 15:14:23 »
Hallo,

ja, ich kann Dich gut verstehen. Wir (D+F) haben scheinbar einen Steuerbeamtenüberschuss, so dass man alles doppelt und dreifach prüfen muss. Wir leben seit 97 im Elsass und haben schon einige Steuererklärungen gemacht, es pendelt sich dann irgendwann ein.

Wie gesagt, ich lasse es seit 3 Jahren von einem deutschen Steuerberater machen, muss nur einmal alles zusammenstellen, den Rest macht er. Er hat auch ein Büro in Frankreich, so dass seine Mitarbeiterin "auf Augenhöhe und auf französisch" mit den Steuerbehörden sprechen kann, viele Dinge lassen sich über den Abteilungsleiter (die Jungs kennen sich doch alle) auf dem kurzen Dienstweg per Telefon klären.
Ich hätte letzthin auch plötzlich beim dt. Finanzamt Einkommenssteuer zahlen sollen - ein kurzer Anruf des Steuerberaters und das Mißvertändnis war geklärt.
Ich kann Dir gerne die Kontaktdaten des Steuerberaters geben, dann kannst Du mal nach dem Preis für Deiner Situation fragen. Ich finde das Honorar gut angelegt - immerhin sparst Du ja durch das Steuerzahlen in F auch ne Menge.

Offline wogaju

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #7 am: 30. Mai 2011, 13:32:09 »
Hallo!
Die Bemerkung "Nebenerwerb in D" macht mich aufmerksam. Das könnte mich bald treffen ... wisst Ihr wie ich eine Nebentätigkeit in D mit Lohnsteuer versteuere? Wie ist der Ablauf? Die Arbeit wäre ausserhalb des Grenzgebiets und das Grenzgängerabkommen würde nicht gelten. Ich habe ja keine deutsche Lohnsteuerkarte, keinen Wohnsitz in Deutschland und keine Adresse. Ich bin davon ausgegangen, keine Steuer in Deutschland zu zahlen, und das Einkommen aus der Nebentätigkeit einfach auf meine französische Steuererklärung zu addieren.

@Banjo, kannst Du mir den Namen/Tel Deines Steuerberaters geben? Du hast eine Nebenerwerb in D als Angestellter? Das wäre spannend zu erfahren wie das funktioniert!

banjo

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Re: Deutsches Finanzamt!
« Antwort #8 am: 30. Mai 2011, 14:51:55 »
Der Nebenerwerb ist dort zu versteuern, wo die Leistung anfällt. Wenn Du also z. Bsp. bei einem Kumpel in D ein kleines Büro hast, von dem aus Du die Nebentätigkeit ausführst, kannst Du sie in D versteuern.
Das Aufschlagen der Einkünfe aus Nebenerwerb auf die Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung ist nicht falsch, aber nicht die Ganze Sache: Du musst den Nebenerwerb in F anmelden und darauf Sozialabgaben zahlen, wobei Du dann in der Summe je nach pers. Steuersatz durchaus bei 50% Abgaben landen kannst. Lohnt sich der Nebenerwerb dann noch oder legst Du Dich dann eher in die Sonne?
In D sind es Umsatzabhängig so 21% ohne Sozialabgaben und es ist auch keine Anmeldung erforderlich.

Ich bin angestellt in D und habe einen Nebenerwerb in D als Freiberufler, wohnhaft in F. Ich zahle in D Umsatzsteuer für den Nebenerwerb und Lohnsteuer in F für das Geld aus Anstellung. Das franz. Finanzamt möchte aber den dt. Umsatzsteuerbescheid sehen.
Adresse Steuerberater:  www.ehwa-partner.de, wende Dich an Herrn Ehl.