Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid  (Gelesen 5869 mal)

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Offline Rüdiger

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Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« am: 20. Juni 2008, 22:04:06 »
Hallo ,

das FA Saarbrücken verlangt von mir den Nachweis der Steuerzahlung  für 2007 in Frankreich, bevor meine deutsche Steuerklärung für 2007 bearbeitet wird. Angeblich gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür. Keiner der Grenzgänger, die ich kenne, mußte den französischen Steuerbescheid beibringen.

Wer hat dazu Infos oder Erfahrungen?

Liebe Grüße =|

Offline Marco

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Re: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« Antwort #1 am: 21. Juni 2008, 12:29:25 »
konnte man dir denn sagen, welche gesetzliche grundlage das sein soll?

ich halte das für humbug, denn wenn man zb in deutschland als einzelunternehmer selbstständig ist, braucht man die zahlen der deutschen steuererklärung um die französische machen zu können.

vor allem: wozu sollte das deutsche fa denn den nachweis der steuerzahlung brauchen? die steuerzahlung in fr kann denen doch egal sein, oder?

grüße,
marco

Offline grenzgängerin

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Re: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« Antwort #2 am: 21. Juni 2008, 18:03:43 »
Hallo Rüdiger,
wann bist du denn umgesiedelt nach F?
In dem Jahr unseres Umzugs mußten wir dem dt. FA auch nachweisen, dass wir den entsprechenden Einkommensteil in F versteuert haben - die wollten eigentlich alles... Seither geht uns das dt. Fa nichts mehr an.
meint die grenzgängerin

Offline Sabine

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Re: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« Antwort #3 am: 22. Juni 2008, 22:23:58 »
Hallo Rüdiger,

siehe meinen Beitrag hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zeitpunkt-umzug-nach-frankreichsteuerberechnung-t1104.0.html

Ging uns mit dem Pforzheimer Finanzamt genauso.
Haben denen dann das Formular gesendet, dass das Karlsruher Finanzamt von mir ausgefüllt wollte.
Leider habe ich keiine Kopie gemacht.
Aber ruf doch dort einfach an, und frag nach dem Formular für das Umsiedelungsjahr als Grenzgänger.

In dem Formular muß auf jeden Fall stehen "Nichselbstständige Arbiet (Einkünfte, die im Inland nicht der Besteuerung unterliegen)

Offline Rüdiger

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Re: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« Antwort #4 am: 23. Juni 2008, 09:39:40 »
Hallo!

@Marco
Bin ganz Deiner Meinung!

Ohne die Registrierung beim frz. Finanzamt (Grenzgängerbescheinigung!) erhält man keinen Freistellungsbescheid durch das dt. FA!
Da ich eine Freistellungsbescheinigung bis 2009 habe, ist damit schon der Nachweis erbracht, dass ich mich nicht am frz. FA vorbeimogele. Denn darum geht es dem dt. FA!
Prüfen, ob ich auch tatsächlich Steuern in F bezahle!
Ob und wieviel ich dann Steuern bezahle, geht das dt. FA nichts an!

Hammer finde ich die Aussage, dass meine dt. Steuererklärung nicht bearbeitet wird, solange die frz. Erklärung nicht vorliegt. Ich weiß nicht, wann ein frz. Steuerbescheid kommt! Das kann im ungünstigsten Fall noch ein paar Monate dauern. Ich lasse prüfen, ob es ein Zurückbehaltungsrecht der dt. Finanzbehörden gibt! Immerhin zahlen die keine Zinsen!

Auf meinen Hinweis an die Finanzbeamtin, warum sie das bei mir verlangt und ich von keinem anderen Grenzgänger weiß, dass er auch seinen frz. Steuerbescheid vorlegen mußte, sagte sie: "Da haben die anderen eben Glück gehabt!".

Euch allen noch schöne sonnige Tage und viele Grüße aus Saint Avold!
Rüdiger

Offline fred

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Re: Deutsches FA verlangt französischen Steuerbescheid
« Antwort #5 am: 03. Juli 2008, 22:13:51 »
Hallo!

Auch bei mir wurde vom Finanzamt Saarbrücken ein Nachweis für die Steuerzahlung in Frankreich verlangt, damit meine Einkommensteuererklärung 2007 (Jahr des Umzugs) abgearbeitet werden kann. Ob dieser Vorgang rechtens ist weiß ich nicht. Auch in meinem Fall liegt eine Grenzgängerbescheinigung vor. Diese wurde sogar nochmals mit der Einkommensteuererklärung verlangt. Nach weiterem Schriftverkehr zeigte die Meinung des FA, ein Beweis für die Steuerzahlung müsse vorliegen.
Deshalb warte ich die im August/September kommende Abrechnung des hotel d´impot ab, um eine Kopie davon an das FA Saarbrücken zu senden, damit meine Einkommensteuererklärung endlich abgearbeitet wird.

gruß, fred