Wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals einfach den Beschäftigungszeitraum entsprechend eingetragen und dann auch natürlich nur das Gehalt für diesen Zeitraum.
Bei mir ging das problemlos durch, bei meinem Mann wollte ein anderes Finanzamt dann auch noch die Gehaltsangabe für den Progressionsvorbehalt, das er aber in Frankreich schon versteuert hat.
Haben wir dann nicht geliefert und mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen abgelehnt, es gibt da keinen Progressionsvorbehalt, wenn ich in DE dann nicht mehr gelebt habe, ging dann auch im 2. Anlauf problemlos durch.