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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Annilein am 08. Juli 2014, 11:57:47

Titel: Deutsche Lohnsteuererklärung wenn 2 Monate in F gelebt
Beitrag von: Annilein am 08. Juli 2014, 11:57:47
Hallo,
ich möchte gerne noch meine deutsche Lohnsteuererklärung 2011 nachholen... Ich habe von 01.01.-31.10.2011 in D gelebt und gearbeitet und dann 2 Monate in F gelebt und in D gearbeitet (neuer Arbeitgeber). Für diese 2 Monate hatte ich die Steuererklärung in F gemacht.
Weiß jmd., wie und ob ich meine 2 Monate, die ich in F gelebt habe, angeben muss? Trage ich einfach die Daten aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von meinem neuen Arbeitgeber ein, wobei ja ersichtlich wäre, dass ich keine Steuern bezahlt habe? Oder lasse ich die 2 Monate weg, da ich die Steuererklärung in F schon gemacht habe?
Kennt sich damit jmd. aus?  :anixwissen:
Ich bekäme halt Geld zurück, weswegen ich die Lohnsteuererklärung schon noch gerne nachholen würde...
Danke!!!
VG, Anna
Titel: Re: Deutsche Lohnsteuererklärung wenn 2 Monate in F gelebt
Beitrag von: Sabine am 09. Juli 2014, 20:48:05
Wenn ich mich recht erinnere, habe ich damals einfach den Beschäftigungszeitraum entsprechend eingetragen und dann auch natürlich nur das Gehalt für diesen Zeitraum.
Bei mir ging das problemlos durch, bei meinem Mann wollte ein anderes Finanzamt dann auch noch die Gehaltsangabe für den Progressionsvorbehalt, das er aber in Frankreich schon versteuert hat.
Haben wir dann nicht geliefert und mit Hinweis auf das Doppelbesteuerungsabkommen abgelehnt, es gibt da keinen Progressionsvorbehalt, wenn ich in DE dann nicht mehr gelebt habe, ging dann auch im 2. Anlauf problemlos durch.