Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Simone am 26. September 2007, 12:56:22

Titel: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 26. September 2007, 12:56:22
Hallo Ihr,

da wir momentan in der Schweiz arbeiten und in D wohnen, haben wir eine schweizerische Krankenversicherung plus eine private deutsche Zusatzversicherung. Diese Konstellation kann zum Glück mit ein paar geringen Aufschlägen nach unserem Umzug nach Frankreich bestehen bleiben. Nun hat mir die Grenzgängerberatung Palmrain gesagt, dass nur KV-Beiträge die in Frankreich bezahlt werden von der Steuer absetzbar sind (sie wußten es aber nicht ganz genau). Meine deutsche KV sagte mir widerum, dass das nicht stimmt, und wir auch die schweizer & deutschen Beiträge absetzen können.

Hat von Euch jemand Erfahrung damit? Könnt Ihr die Beiträge die Ihr in Deutschland zahlt absetzen?

Danke für Eure Meldungen im Voraus, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 26. September 2007, 16:26:52
Hi Simone,

Ob man die d Krankenversicherung absetzen kann, weiss ich leider nicht, aber die f kann man. Ich wohne auch in F und habe mal einige Jahre in CH gearbeitet. Ich würde Euch deshalb raten, eine Krankenversicherung in F abzuschließen, denn die sind erheblich günstiger, als die CH oder D. Im f/CH Grenzgebiet gibt es eine spezielle Kankenversicherung, die auf die Grenzgänger mit der Schweiz zugeschnitten ist.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 26. September 2007, 16:32:51
Hi Simone,

Du solltest Dich vielleicht jetzt bereits mal auf den Internetseiten der f Grenzgänger kundig machen, denn mit D hast Du dann nichts mehr zu tun.
http://www.frontalier.org/  und viele andere

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 27. September 2007, 19:49:44
Hallo Dieter,

vielen Dank für Deine Info. Die D/CH Konstellation (auch speziell für Grenzgänger) ist (zumindest zum Vergleich nur dt. Versicherung) momentan für uns eine recht günstige Lösung, dh. sehr gute Leistungen zu einem guten Beitrag. Und die F/CH wäre auch günstig? Nächstes Jahr wollen wir uns eh nach einer französischen Vers. umschauen, aber wir müssen im Moment soviele neue Versicherungen suchen und abschließen, dass wir die, die erstmal beibehalten werden können auch "erstmal" behalten.

Kannst Du mir denn eine Versicherung empfehlen oder eine F/CH Kostellation?

Und danke Dir auch, für den Adressen-Link. Super Tip, merci beaucoup pour cela!!

Viele Grüße, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 27. September 2007, 21:36:07
Hi Simone,

Ich bin bei der Crédit Mutuel gewesen, das ist eine Bank, die aber auch Versicherungen abschließt. War damals (vor 5 Jahren) sehr günstig und hatte ausgezeichnete Leistungen. Sie soll inzwischen etwas teurer geworden sein.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Sabine am 03. Oktober 2007, 19:45:44
Ich habe nur die Konstellation in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten und muß natürlich auch in Deutschland meine Sozialversicherung (inklusive KV) zahlen.
Das Brutto für die französische Steuer wird in diesem Fall gerechnet:
Gehalt minus alle Sozialversicherungszahlungen plus die Zuzahlungen des AG - die deutsche KV ist also in diesem Falle von der Steuer absetzbar.

Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 05. Oktober 2007, 17:53:08
Aha, das hört sich gut an. Aber vom fr. FA hab ich eine andere Info bekommen:

Il est admis que les cotisations versées par les travailleurs frontaliers à
des organismes de prévoyance privés, pour les couvrir des risques maladie -
maternité, soient déduites des rémunérations qu'ils perçoivent.(Allemagne
ou Suisse )

La déduction de l'assurance privée prévue à l'article 83-2° du Code Général
des Impôts est limitée au montant des cotisations que verserait le
travailleur frontalier s'il était affilié au régime de l'assurance
personnelle de la Sécurité Sociale.
Ce plafond est de 2205 ¤ pour 2006.

Hier wird doch gesagt, dass die Höhe der abzusetzenden Beiträge begrenzt ist. Oder verstehe ich das falsch? Bezieht sich das evtl. nur auf "sonstige" private Versicherungsbeiträge? Ich versteh nur Bahnhof... ??? Vielleicht hat der Mann mich falsch verstanden, was ich von ihm wollte?  :|
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: khmer am 06. Oktober 2007, 23:03:04
Ich liege in der KV über der Beitragsbemessungsgrenze und auf der Gehaltsabrechnung steht daher "freiwillige KV".
Das hat mir auch mal Probleme bereitet, aber letzendlich konnte ich den Prüfer überzeugen, daß es sich nicht um eine Zusatzversicherung handelt, sondern um die gesetzliche Pflicht-KV.

Diese Beiträge werden in voller Höhe anerkannt, auf einen plafond der frz caisse maladie wurde nie Bezug genommen.

Leider kann ich Dir keine Quellen nennen, die belegen, daß es so und nicht anders zu sein hat. Ist nur meine persönliche Erfahrung,
aber ich denke, daß es sich um ein Mißverständnis handelt, dies nur zutrifft, wenn Du (teuer) privat versichert bist: "La déduction de l'assurance privée...."

Bonne chance
khmer
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 18. Oktober 2007, 18:34:56
Hallo Simone,

bin gerade in einer ähnlichen Situation, allerdings ziehen wir gerade aus der Schweiz ins Elsass und arbeiten in der Schweiz. Was die Krankenversicherung angeht, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Einfach so in der CH KV bleiben und deutsche Zusatzversicherung war für uns nicht so gut, da die Prämien für Grenzgänger : http://www.praemien.admin.ch/2006/praemien_dat/EU.pdf erheblich höher als für in der Schweiz lebende Personen sind. Allerdings sind die Prämien D und F fast gleich, so dass sich für Euch erst einmal kaum etwas ändert. Wir überlegen jetzt mit drei Kindern in die OEKK Mondial oder deutsche PKV zu gehen. (Hier steht schon einmal definitiv, dass bei der deutschen PKV KEINE Pfelgeversicherungsbeiträge abgezogen werden.) Die französischen Verischerungen kenne ich noch nicht, vor allem kann ich nichts zu Leistungen im Vgl. zu den Schweizer oder deutschen Kassen sagen. Credit Mutuel werde ich auch mal nachfragen. Allerdings ist mir neu, dass man die AG Beiträge zur Sozialversicherung auch versteuern muss. Kennt sich da jemand aus ? Weiss jemand, ob man die deutsche PKV komplett von der Steuer in F absetzen kann ?

Gruss diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 18. Oktober 2007, 18:42:14
sorry, hier noch der Link zur Befreiung von der Pflegeversicherung Beispiel AXA:
http://www.suche-krankenversicherung.de/AXA/Grenzgaenger/Informationen.asp
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 18. Oktober 2007, 19:17:14
Hi Diego,

Schau mal bei der Crédit Mutuel vorbei, die haben eine ausgezeichnet KV für f/ch Grenzgänger. Ich bei denen mit meiner ganzen Familie. Jetzt war ich leider gezwungen, in D eine Zusatzversicherung über 30% abzuschließen, um meine Beihilfe (Beamter) auf 100% zu bringen. Ich habe lange nach einer Beihilfezusatzversicherung in F gesucht, das bietet offensichtlich niemand an (wohl zu wenig Kunden in Aussicht). Für meine d 30% Versicherung bezahle ich so viel wie ich für meine f/ch 100% Grenzgängerversicherung in F bezahlt habe und das bei vergleichbaren bis besseren Leistungen.

Gruss, Dieter

P.S.: Sollte jemand eine f Versicherung kennen, die Beamtenzusatzversicherungen abschließt, bitte sofort durchmailen!
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 18. Oktober 2007, 19:36:00
Hallo Dieter,

Deine Situation ist mir aber nicht ganz klar Beamter von D ? Arbeitsort CH und Wohnort F ? Oder erst jetzt Beamter, warum übernimmt die CM jetzt nicht mehr die restlichen 30 % ?
Danke für den Hinweis, wie sieht es denn mit den Leistungen in der CM aus ? Vergleichbar mit der GKV, PKV in D oder der obligatorischen KVG in der CH. ? bin Arzt und kenne die Probleme/ Streitpunkte. Die CH KVG ist z.B. super - wenn man gesund ist - es gibt viele Möglichkeiten (SB/ Franchisen) Geld zu sparen und sie ist auch im Alter relativ günstig. Aber wenn man krank ist und bestimmte Dinge benötigt (Hilfsmittel (Rollstuhl), häusliche Pflege (max 2 h/Tag), Physiotherapie) dann zahlen die Patienten richtig drauf. Das CH private Modell OEKK Mondial leistet genauso viel oder wenig. Deutsche GKV und PKV kenne ich einigermassen aus meiner Vergangenheit. Wie sieht es mit der CM aus ? Zahlt die auch in der CH ? Leistungen ?

Danke diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 18. Oktober 2007, 19:56:16
Hi Diego,

Ich bin jetzt Beamter in D und wohne in F. Vorher habe ich in CH (nicht als Beamter) gearbeitet und in F gewohnt. Wir gehen allerdings schon immer in F zum Arzt, wenn man mit der f KV in CH zum Arzt gehen will, sollte man sich die Leistungen genauer anschauen.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 18. Oktober 2007, 23:31:03
@all,

zwei Fragen,

1) kann man deutsche PKV von der Steuer in F unbegrenzt absetzen ?
2) werden die AG Anteile zu den Sozialversicherungen wirklich mitbesteuert ?

@Dieter,

die beste Suchmaschine, die ich bislang finden konnte:
https://www.maklerinfo.biz/homepage-Dateien/load2-Dateien/PKV/PKV_Berechnung2.php?Vermittler=003098&

Hier ein Rechenbeispiel (keine Ahnung wie alt Du jetzt bist, Mann, Jg 1963 30 % Beihilfe, 0 SB):

Concordia BV30, PVBLetzte Beitragsanpassung: 01/2002BV30 105,57 EURAmbulant, stat. Zweibettzimmer und Zahn 30%PVB 15,67 EURPflegepflichtversicherungGesamtbeitrag: 121,24 EUR

Hallesche PRIMOB30+CG230, PVBLetzte Beitragsanpassung: 09/2003PRIMOB30+CG230 108,20 EURAmbulant, stationär, Zahn und Ergänzung 30%PVB 15,67 EURPflegepflichtversicherungGesamtbeitrag: 123,87

Alte Oldenburger A30, K23, Z30, PVBLetzte Beitragsanpassung: 04/2004A30 74,38 EURAmbulant - Erstattung 30%K23 40,32 EURStationär Zweibettzimmer 30%Z30 20,94 EURZahnärztliche Leistungen 30%PVB 15,67 EURPflegepflichtversicherungGesamtbeitrag: 151,31

Hoffe, es hilft Dir weiter und Du kannst (Gesundheitszustand) wechseln.

Diego

 
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: khmer am 19. Oktober 2007, 01:03:38
1) Nein, nicht unbegrenzt. Ich nehme an, PKV = private? Anerkannt werden die Beiträge in Höhe derer zur gesetzlichen KV.
Vgl mein Beitrag weiter oben.

2) Nein AG Anteile werden nicht versteuert.

A+
khmer
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 19. Oktober 2007, 12:19:12
bzgl. der Anerkennung einer deutschen PKV hatte ich ja an das franz. FA geschrieben und die Antwort hatte ich Euch in meinem vorherigen Beitrag gezeigt, aus der ich nicht so ganz schlau geworden bin. Wie ich es verstehe, werden alle privaten zusätzlichen Versicherung bis 2.205 EUR (zumindest galt diese Grenze für 2006) anerkannt. Das würde dann in unserem Fall für die ch. & dt. Beiträge gelten?!

Wir haben nächste Woche einen Termin bei CM und wollen uns zur franz. KV erkundigen (Grenzgängermodell, was es nach Euren Aussagen ja geben soll). Kann Euch dann ja berichten.

Zur Zeit sind wir wie gesagt im ÖKK Mondial / DKV Modell versichert. Das ist die "Grundversicherung" (Arzt & Medikamente) über die ÖKK mit einer wählbaren Franchise (glaub 500 bis 3000 SFR oder so ähnlich) und Zahnarzt und Krankhaus über die DKV. Diese Konstellation kann auch bei wohnen in F und arbeiten in CH beibehalten werden und wir können in allen 3 Ländern zum Arzt gehen.

Wir werden dann die Leistungen/ Beiträge mit der evtl. fr. KV vergleichen - wobei deren "Annerkennung bei der Steuerberechnung" natürlich mit berücksichtigt werden muß.

Viele Grüße, Simone
 
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 19. Oktober 2007, 13:26:42
habe ich mich wohl vertippt, aber bei ca. 0,75 % des Einkommens könnten durchaus maximal 2205 Euro pa die absetzbare Grenze bilden. Zu klären wäre allerdings, ob sich "est limitée au montant des cotisations que verserait le travailleur frontalier s'il était affilié au régime de l'assurance personnelle de la Sécurité Sociale." nur auf die F securite sociale bezieht. Dann würden deutsche Grenzgänger (GKV in D) oder obligatorisch in der CH (KVG) versicherte, nur den geringsten Teil absetzen können ? Oder beziehen sich die 2205 Euro pa nur auf privat versicherte "de l'assurance privée prévue" ?

Offen bleibt für mich momentan:
- Welche Erfahrungen haben GKV Versicherte gemacht ? Alles absetzbar ?
- Wie sieht es mit Privat Versicherten aus ? (Dieter, hast Du aus der "privaten" CM alles absetzen dürfen ? Kommst Du dabei über 2205 pa (pro Person ?)
- Wie werden Kinder berechnet ? Sind ja in F automatisch mitversichert, also keine eigenen Beiträge - kein eigener Freibetrag für privat Versicherte ?

Simone, vielleicht kannst Du dieses Thema ja gleich mal mit der CM mitdiskutieren, dass sollten sie dort wissen.
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 19. Oktober 2007, 13:27:58
Simone,

La déduction de l'assurance privée prévue à l'article 83-2° du Code Général
des Impôts est limitée au montant des cotisations que verserait le
travailleur frontalier s'il était affilié au régime de l'assurance
personnelle de la Sécurité Sociale.

Ce plafond est de 2205 ¤ pour 2006.

Ausserdem Auszug aus:
http://www.justlanded.com/deutsch/france/tools/articles/health/das_solidaritaetsprinzip

Der größte Teil der Gelder für das Gesundheitswesen kommt zum einen von Sozialabgaben auf Lohn und Einkommen und zum anderen auf die Allgemeine Sozialsteuer (CSG). Die Beiträge auf Lohn und Einkommen sind nicht wie in Deutschland zu gleiche Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Sie beziehen sich auch auf das gesamte Bruttogehalt, ohne Einkommensgrenze. Der Arbeitgeberanteil beträgt 12,8%, der Arbeitnehmeranteil 0,75%. Da dieser geringe Arbeitnehmeranteil nicht ausreichte, wurde 1991 die o.g. CSG eingeführt. Sie beträgt 7,5% errechnet von 95% des Bruttoeinkommens. Es werden für die CSG alle Einkommen, also auch Einkommen aus Kapital und Vermögen, mit einbezogen.
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 19. Oktober 2007, 13:29:38
Bitte erst Beitrag 17 dann 16 lesen !!! Sorry
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 19. Oktober 2007, 14:26:16
Hi,

Ich habe vor etwa 5 Jahren für meine 100% F/CH Grenzgänger-KV bei der CM etwa 150€/mtl bezahlt und habe das voll abgesetzt. Bin damit allerdings auch nicht über den Grenzwert gekommen, von dem ich hier das erste Mal etwas höre. Die CM (und auch andere, die diese Grenzgängerversicherungen anbieten) kennt sich mit Sicherheit gut damit aus, denn man erhält z.B. automatisch am Anfang eines jeden Jahres ein Bescheinigung über die Versicherungsbeiträge des abgelaufenen Jahres zu Vorlage bei der Steuererklärung.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 19. Oktober 2007, 14:56:03
Hallo Dieter,

150 pm pro Person / Familie / Kind ?

Gruss diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 19. Oktober 2007, 16:09:38
Hi Diego,

Nur für mich!

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 19. Oktober 2007, 19:20:40
ja natürlich, das werde ich alles abklären nächste Woche bei der CM. Denke, nach dem Gespräch bin ich - und danach auch ihr  :laugh: schlauer.

Eine Frage noch: müssen diese Sozialsteuer CSG nur Arbeitnehmer in Frankreich bezahlen oder auch wir Grenzgänger (die "nur" in F wohnen)? Ich denke mal nicht, denn davon hab ich bis jetzt noch nichts gehört. Oder doch? Gucke lieber nochmal hier im Forum nach.....
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 19. Oktober 2007, 19:22:48
nichts weiter zur Sozialsteuer gefunden.... betrifft uns dann wohl nicht?

Viele Grüße, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 24. Oktober 2007, 22:59:25
Hallo,

ich war heute bei der CM in Saint Louis, aber die haben mir für eine Beratung erst für nächste Woche einen Termin gegeben. Bin dann gegenüber in den Versicherungsladen, der mir ein Angebot der AGF (gehoert wohl zu allianz) einer privaten F Kasse gemacht hat. An sich gilt - je nach Modell - die Deckung nur wohl nur für F und nur in Notfällen für die CH (evtl. wird aber auch der entsprechende Satz der Securite sociale für Auslandsarztbesuche erstattet ?). Allerdings gab es mehrere Varianten, z.b. 100 % Satz der Securite sociale - ca. 250 Euro/ Monat für die ganze Familie (3 Kleinkinder), 150 % ca. 350 und frais reels (also alles) 600 inklusive Deckung CH. Wahrscheinlich ist die CM etwas günstiger, allerdings verstehe ich die Proztente nicht ganz. Wahrscheinlich kassieren die F àrzte bei P PAtienten (ist man mit einer P-Kasse ohne Carte vitale wohl automatisch ?) wohl auch höhere Sätze ab. Wenn Sie wie in D den 2,3 fachen Satz abrechenen, wäre man auch bei 150 % (1,5 facher Satz) deutlich unterversichert. Kann das jemand erklären ? Dieter, du hast ja etwas Erfahrung. Ausserdem sind im Gegensatz zur CH auch Zähne mit drin, allerdings sind Orthopedie dento-faciale ausgeschlossen. Weiss jemand, ob Zahnspangen darunter fallen (also ausgeschlossen wären) oder normalerweise durch die Securite sociale (hier soins dentaires bzw. protheses dentaires) mit abgedeckt werden ?

diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 25. Oktober 2007, 21:35:19
Hi Diego,

Der 150%-Satz ist wohl eher der Normalfall, denn das liegt an den 2 Kategorien von Ärzten; Ärzte, die nach dem Satz der Sécurité sociale abrechnen und Ärzte, die höhere Honorare abrechnen dürfen. Wenn man in F zum Arzt geht, weiss man im Voraus, ob man den normalen oder den höheren Satz bezahlt. Nun wird man sich fragen, warum nicht alle Ärzte den höheren Satz abrechnen. Das liegt daran, dass die Niederlassungsstellen für Ärzte der 2.Kategorie begrenzt sind. Also kurzum, in F geht es geregelt zu und nicht nach der Nase des Patienten, wie in D.
Zahnspangen dürften noch in den 150% Satz fallen, aber in F muss bei zahn-orthopedischen/orthophonistischen Behandlungen vorher die Genehmigung der Kasse eingeholt werden.
Brillen und alle Sonderregelungen richten sich dann nach den jeweiligen Verträgen und die muss man sich dann immer genau anschauen.
Ansonsten sehen die Tarife doch ganz gut aus. Ich bezahle für meine 4  :)-Familie in D über 400€ für nur 30% Deckung.

Gruss, Dieter 
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 25. Oktober 2007, 22:22:13
Hallo Dieter,

danke für die Info. Also sollte man sicherheitshalber schon, wenn  möglich vom 150 %igen Satz ausgehen und diesen absichern bzw. dami rechnen ? Oder geht es auch oft darüber hinaus ? Welche Erfahrungen haben andere gemacht ?

gruss und dank diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 26. Oktober 2007, 12:17:49
Hallo,

wir hatten ja gestern unseren Termin bei der CM. Für Grenzgänger (nur CH/F??) gibt es das Model "Edelweiss" wo man sich bis zu 300% (also das 3fache von dem Satz den die Sec. Sociale bezahlt) absichern kann. Frage ist nun - was ja auch Diego ??? bereitet - ob der erstattete Betrag auch die Kosten abdeckt oder zu wieviel Prozent. Wir hatten das Beispiel Zahnarzt/ Krone: die SS würde rund EUR 100 erstatten, mit 300% Tarif wären dass dann EUR 300,00. Wenn ich nun aber das Rundumprogramm wähle (also vollverblendete Krone) kostet diese EUR 1.000 - zumindest in D, wie ist es in F? Somit wäre ich in dem Beispiel 30% abgesichert.

Um zu ermitteln, welche Versicherung nun die beste ist, müßte man die Kosten für gewisse Bahandlungen/Hilfsmittel in Frankreich wissen. Und das ist rechts schwierig für Neulinge.

Keine Ahnung, was wir machen....
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 26. Oktober 2007, 12:28:14
Dieter, nochmal an Dich die Frage: woher weiß ich vorher, ob der Arzt "normal" abrechnet oder erhöhte Sätze? Ich meine gelesen zu haben, dass das bei denen auf dem "Praxis-Schild" oder anderswo ausgewiesen ist? Bin mir aber nicht mehr sicher und hab im Forum nichts dazu gefunden.

Und macht es sich denn "bemerkbar", sich von dem teureren Arzt behandeln zu lassen?

Danke und viele Grüße, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 26. Oktober 2007, 13:00:43
Simone,

gab es auch andere Versicherungsmöglichkeiten ? Übernehmen Sie auch die Kosten für normale Behandlung in der CH ? Die meisten F-Policen (Frontalier), die ich auch im Internet gefunden habe, übernehmen nur en cas d'urgence Kosten oder schliessen die ambulante Behandlung in der CH für Familienmitglieder aus. Dann gibt es es verschiedene Optionen für die CH, meist 90 oder 100 % entsprechend des CH KVG (frz. LAMAL). Kosten für Euch ?
Eine weitere Alternative http://www.assurance-frontalier-suisse.com/sante_tarification_sts.htm. Da werde ich mich auch erkundigen.
Ich denke mittlerweile 150% Abdeckung in F sollte genug sein, um einen guten Schutz zu erhalten.

Wenn man erwägt gelegentlich am Arbeitsort oder wegen der leichteren Verständigung in CH zum Arzt will scheint mir OEKK Mondial besser zu sein. Weiterer Vorteil: Tarif entsprechend Eintrittalter. Hauptnachteil Mondial: kein Zahnschutz. Hauptvorteil private frz. Kasse: geringere Kosten, kaum Selbstbeteiligung. Hauptnachteil: Tarif wird jedes Jahr mit steigendem Alter teurer, Bezahlbarkeit im Alter völlig unklar.

gruss diego
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 29. Oktober 2007, 10:29:25
Hallo Diego,

bei CM gibt es die Tarife 100%, 250% und 300%. Wie das mit der Kostenerstattung in CH ist weiß ich nicht genau - muß des franz. Infoblatt erst noch genau studieren. Der CM Mitarbeiter wies aber bei bestimmten Leistungen immer darauf hin, dass das nicht für CH gilt. D sei "normal" mit drin. Für uns (2 die in der Schweiz arbeiten) wäre der Beitrag zus. EUR 313,00 bei dem Tarif 300%.

Zur CH Vers. Mondial: richtig, es ist kein Zahnschutz mit drin, aber den bietet die DKV (D) dann ergänzent zu dem Mondial Tarif an. Da bezahlen wir ca. SFR 200,00/ pro Pers. ÖKK mit Franchise SFR 1.500 u. EUR 150,00/ pro Person DKV Zahnartz 100%, Ersatz 75%.

Das die Beiträge bei der F Vers. jedes (Lebens)Jahr steigen, hat uns die CM nicht so erklärt. Es geht nach "Gewinn/ Verlust". Also entweder es gibt eine Eröhung oder nicht.

Wir haben nun immer noch das Problem, dass wir ohne Kosten-Info franz. Ärzte nicht wissen, was uns die 300% bringen.

Viele Grüße, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 29. Oktober 2007, 11:38:01
Hi Simone,

Ich glaube, die Tarife der f Ärzte sind im Dreiländerdreieck die niedrigsten. Der Besuch beim Hausarzt kostet z.Z. 22€ und die Spezialisten dürften zwischen 30 und 40 liegen. Auch ein normaler Zahnarztbesuch ist mit einer 100% KV abgedeckt. Bei den anderen Tarifen muss man sich die Leistungen im Einzelenen ansehen. Mit einem sog. 300% Tarif dürfte man sehr viel abdecken, auch bzgl Brillen und Zahnersatz.
Wenn ich mir deine Tarife anschaue, bezahlst Du ja bereits für die DKV so viel, wie Du für die CM 300% bezahlen würdest. Das ist übrigens auch meine Erfahrung. Ich bezahle für 30% Huk so viel wie ich bei der CM seinerzeit für die Frontalier suisse Option3 (ich weiss nicht mehr welche Prozente das waren) bezahlt habe; das sind 300% mehr (kleines Wortspiel).

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Simone am 29. Oktober 2007, 12:38:37
Hallo Dieter,

"eigentlich" sehe ich das auch so wie Du, aber was mir etwas Kopfzerbrechen bereitet, sind die Arztbesuche in Deutschland bzw. das Beispiel was der CM-Mann bzgl. der Krone gegeben hat (im einem vorherigen Beitrag beschrieben). Sicher, ich wohne nun in Frankreich, also sollte ich auch hier zum Arzt gehen - sehe ich eigentlich auch so. Aber speziell einen für gut befundenen ZA (habe ich lange nach suchen müssen!) möcht ich gern beibehalten, auch wenn er nunmal auf der dt. Seite ist.

Um es einfach zu machen: wenn man in F zum Arzt geht ist das  Angebot der CM sicher super (ja richtig, da würden wir die Hälfe bezahlen, wie jetzt mit der ÖKK und DKV), wenn man aber eher in D o. CH gehen möchte, fährt man wohl mit der ÖKK/DKV besser?? Ist eben leider sehr schwer, dass zu vergleichen.

Kannst Du mir noch kurz sagen, woran ich erkenne, ob ein Arzt normal oder privat abrechnet? Steht das auf seinem Praxis-Schild?

LG, Simone
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: Dieter12 am 29. Oktober 2007, 15:41:13
Hi Simone,

Wollte die Geschichte eigentlich noch in meinen Beitrag packen; habe es aber vergessen. Also, man sieht es spätestens am Preis, den man dann bezahlen muss. Man erhält ja in F eine Rechnung, die man meistens auch erst einmal selbst begleicht. Ansonsten muss es wohl im Wartezimmer angeschlagen sein, wie im folgenden Artikel beschrieben; aber das ist es nicht immer.
http://www.mutualite.fr/actualites/toutes_les_infos/nos_articles/seulement_la_moitie_des_medecins_liberaux_affichent_leurs_tarifs
Aber man wechselt den Arzt ja nicht wie das Hemd und da weiss man es irgendwann.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
Beitrag von: diego2 am 29. Oktober 2007, 17:58:30
Hallo Simone,

ich habe auch noch einiges in Erfahrung gebracht und werde es hier noch reinstellen, aber zunächst bevor ich so viel wie Du in der DKV ausgeben würde (150,- Euro nur für Zähne pro Person),würde ich an Deiner Stelle lieber OEKK (evtl. mit einer 2500 Franchise) und CM statt DKV abschliessen. Preis bleibt fast der gleiche, Du hast einen guten Zahnschutz (auch in D) und kannst auch nach Basel ins Spital.

diego2