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Autor Thema: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?  (Gelesen 20921 mal)

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Offline Simone

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #15 am: 19. Oktober 2007, 12:19:12 »
bzgl. der Anerkennung einer deutschen PKV hatte ich ja an das franz. FA geschrieben und die Antwort hatte ich Euch in meinem vorherigen Beitrag gezeigt, aus der ich nicht so ganz schlau geworden bin. Wie ich es verstehe, werden alle privaten zusätzlichen Versicherung bis 2.205 EUR (zumindest galt diese Grenze für 2006) anerkannt. Das würde dann in unserem Fall für die ch. & dt. Beiträge gelten?!

Wir haben nächste Woche einen Termin bei CM und wollen uns zur franz. KV erkundigen (Grenzgängermodell, was es nach Euren Aussagen ja geben soll). Kann Euch dann ja berichten.

Zur Zeit sind wir wie gesagt im ÖKK Mondial / DKV Modell versichert. Das ist die "Grundversicherung" (Arzt & Medikamente) über die ÖKK mit einer wählbaren Franchise (glaub 500 bis 3000 SFR oder so ähnlich) und Zahnarzt und Krankhaus über die DKV. Diese Konstellation kann auch bei wohnen in F und arbeiten in CH beibehalten werden und wir können in allen 3 Ländern zum Arzt gehen.

Wir werden dann die Leistungen/ Beiträge mit der evtl. fr. KV vergleichen - wobei deren "Annerkennung bei der Steuerberechnung" natürlich mit berücksichtigt werden muß.

Viele Grüße, Simone
 

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #16 am: 19. Oktober 2007, 13:26:42 »
habe ich mich wohl vertippt, aber bei ca. 0,75 % des Einkommens könnten durchaus maximal 2205 Euro pa die absetzbare Grenze bilden. Zu klären wäre allerdings, ob sich "est limitée au montant des cotisations que verserait le travailleur frontalier s'il était affilié au régime de l'assurance personnelle de la Sécurité Sociale." nur auf die F securite sociale bezieht. Dann würden deutsche Grenzgänger (GKV in D) oder obligatorisch in der CH (KVG) versicherte, nur den geringsten Teil absetzen können ? Oder beziehen sich die 2205 Euro pa nur auf privat versicherte "de l'assurance privée prévue" ?

Offen bleibt für mich momentan:
- Welche Erfahrungen haben GKV Versicherte gemacht ? Alles absetzbar ?
- Wie sieht es mit Privat Versicherten aus ? (Dieter, hast Du aus der "privaten" CM alles absetzen dürfen ? Kommst Du dabei über 2205 pa (pro Person ?)
- Wie werden Kinder berechnet ? Sind ja in F automatisch mitversichert, also keine eigenen Beiträge - kein eigener Freibetrag für privat Versicherte ?

Simone, vielleicht kannst Du dieses Thema ja gleich mal mit der CM mitdiskutieren, dass sollten sie dort wissen.

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #17 am: 19. Oktober 2007, 13:27:58 »
Simone,

La déduction de l'assurance privée prévue à l'article 83-2° du Code Général
des Impôts est limitée au montant des cotisations que verserait le
travailleur frontalier s'il était affilié au régime de l'assurance
personnelle de la Sécurité Sociale.

Ce plafond est de 2205 ¤ pour 2006.

Ausserdem Auszug aus:
http://www.justlanded.com/deutsch/france/tools/articles/health/das_solidaritaetsprinzip

Der größte Teil der Gelder für das Gesundheitswesen kommt zum einen von Sozialabgaben auf Lohn und Einkommen und zum anderen auf die Allgemeine Sozialsteuer (CSG). Die Beiträge auf Lohn und Einkommen sind nicht wie in Deutschland zu gleiche Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Sie beziehen sich auch auf das gesamte Bruttogehalt, ohne Einkommensgrenze. Der Arbeitgeberanteil beträgt 12,8%, der Arbeitnehmeranteil 0,75%. Da dieser geringe Arbeitnehmeranteil nicht ausreichte, wurde 1991 die o.g. CSG eingeführt. Sie beträgt 7,5% errechnet von 95% des Bruttoeinkommens. Es werden für die CSG alle Einkommen, also auch Einkommen aus Kapital und Vermögen, mit einbezogen.

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #18 am: 19. Oktober 2007, 13:29:38 »
Bitte erst Beitrag 17 dann 16 lesen !!! Sorry

Offline Dieter12

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #19 am: 19. Oktober 2007, 14:26:16 »
Hi,

Ich habe vor etwa 5 Jahren für meine 100% F/CH Grenzgänger-KV bei der CM etwa 150€/mtl bezahlt und habe das voll abgesetzt. Bin damit allerdings auch nicht über den Grenzwert gekommen, von dem ich hier das erste Mal etwas höre. Die CM (und auch andere, die diese Grenzgängerversicherungen anbieten) kennt sich mit Sicherheit gut damit aus, denn man erhält z.B. automatisch am Anfang eines jeden Jahres ein Bescheinigung über die Versicherungsbeiträge des abgelaufenen Jahres zu Vorlage bei der Steuererklärung.

Gruss, Dieter

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #20 am: 19. Oktober 2007, 14:56:03 »
Hallo Dieter,

150 pm pro Person / Familie / Kind ?

Gruss diego

Offline Dieter12

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #21 am: 19. Oktober 2007, 16:09:38 »
Hi Diego,

Nur für mich!

Gruss, Dieter

Offline Simone

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #22 am: 19. Oktober 2007, 19:20:40 »
ja natürlich, das werde ich alles abklären nächste Woche bei der CM. Denke, nach dem Gespräch bin ich - und danach auch ihr  :laugh: schlauer.

Eine Frage noch: müssen diese Sozialsteuer CSG nur Arbeitnehmer in Frankreich bezahlen oder auch wir Grenzgänger (die "nur" in F wohnen)? Ich denke mal nicht, denn davon hab ich bis jetzt noch nichts gehört. Oder doch? Gucke lieber nochmal hier im Forum nach.....

Offline Simone

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2007, 19:22:48 »
nichts weiter zur Sozialsteuer gefunden.... betrifft uns dann wohl nicht?

Viele Grüße, Simone

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #24 am: 24. Oktober 2007, 22:59:25 »
Hallo,

ich war heute bei der CM in Saint Louis, aber die haben mir für eine Beratung erst für nächste Woche einen Termin gegeben. Bin dann gegenüber in den Versicherungsladen, der mir ein Angebot der AGF (gehoert wohl zu allianz) einer privaten F Kasse gemacht hat. An sich gilt - je nach Modell - die Deckung nur wohl nur für F und nur in Notfällen für die CH (evtl. wird aber auch der entsprechende Satz der Securite sociale für Auslandsarztbesuche erstattet ?). Allerdings gab es mehrere Varianten, z.b. 100 % Satz der Securite sociale - ca. 250 Euro/ Monat für die ganze Familie (3 Kleinkinder), 150 % ca. 350 und frais reels (also alles) 600 inklusive Deckung CH. Wahrscheinlich ist die CM etwas günstiger, allerdings verstehe ich die Proztente nicht ganz. Wahrscheinlich kassieren die F àrzte bei P PAtienten (ist man mit einer P-Kasse ohne Carte vitale wohl automatisch ?) wohl auch höhere Sätze ab. Wenn Sie wie in D den 2,3 fachen Satz abrechenen, wäre man auch bei 150 % (1,5 facher Satz) deutlich unterversichert. Kann das jemand erklären ? Dieter, du hast ja etwas Erfahrung. Ausserdem sind im Gegensatz zur CH auch Zähne mit drin, allerdings sind Orthopedie dento-faciale ausgeschlossen. Weiss jemand, ob Zahnspangen darunter fallen (also ausgeschlossen wären) oder normalerweise durch die Securite sociale (hier soins dentaires bzw. protheses dentaires) mit abgedeckt werden ?

diego

Offline Dieter12

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #25 am: 25. Oktober 2007, 21:35:19 »
Hi Diego,

Der 150%-Satz ist wohl eher der Normalfall, denn das liegt an den 2 Kategorien von Ärzten; Ärzte, die nach dem Satz der Sécurité sociale abrechnen und Ärzte, die höhere Honorare abrechnen dürfen. Wenn man in F zum Arzt geht, weiss man im Voraus, ob man den normalen oder den höheren Satz bezahlt. Nun wird man sich fragen, warum nicht alle Ärzte den höheren Satz abrechnen. Das liegt daran, dass die Niederlassungsstellen für Ärzte der 2.Kategorie begrenzt sind. Also kurzum, in F geht es geregelt zu und nicht nach der Nase des Patienten, wie in D.
Zahnspangen dürften noch in den 150% Satz fallen, aber in F muss bei zahn-orthopedischen/orthophonistischen Behandlungen vorher die Genehmigung der Kasse eingeholt werden.
Brillen und alle Sonderregelungen richten sich dann nach den jeweiligen Verträgen und die muss man sich dann immer genau anschauen.
Ansonsten sehen die Tarife doch ganz gut aus. Ich bezahle für meine 4  :)-Familie in D über 400€ für nur 30% Deckung.

Gruss, Dieter 
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2007, 21:52:59 von Dieter12 »

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #26 am: 25. Oktober 2007, 22:22:13 »
Hallo Dieter,

danke für die Info. Also sollte man sicherheitshalber schon, wenn  möglich vom 150 %igen Satz ausgehen und diesen absichern bzw. dami rechnen ? Oder geht es auch oft darüber hinaus ? Welche Erfahrungen haben andere gemacht ?

gruss und dank diego

Offline Simone

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #27 am: 26. Oktober 2007, 12:17:49 »
Hallo,

wir hatten ja gestern unseren Termin bei der CM. Für Grenzgänger (nur CH/F??) gibt es das Model "Edelweiss" wo man sich bis zu 300% (also das 3fache von dem Satz den die Sec. Sociale bezahlt) absichern kann. Frage ist nun - was ja auch Diego ??? bereitet - ob der erstattete Betrag auch die Kosten abdeckt oder zu wieviel Prozent. Wir hatten das Beispiel Zahnarzt/ Krone: die SS würde rund EUR 100 erstatten, mit 300% Tarif wären dass dann EUR 300,00. Wenn ich nun aber das Rundumprogramm wähle (also vollverblendete Krone) kostet diese EUR 1.000 - zumindest in D, wie ist es in F? Somit wäre ich in dem Beispiel 30% abgesichert.

Um zu ermitteln, welche Versicherung nun die beste ist, müßte man die Kosten für gewisse Bahandlungen/Hilfsmittel in Frankreich wissen. Und das ist rechts schwierig für Neulinge.

Keine Ahnung, was wir machen....

Offline Simone

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #28 am: 26. Oktober 2007, 12:28:14 »
Dieter, nochmal an Dich die Frage: woher weiß ich vorher, ob der Arzt "normal" abrechnet oder erhöhte Sätze? Ich meine gelesen zu haben, dass das bei denen auf dem "Praxis-Schild" oder anderswo ausgewiesen ist? Bin mir aber nicht mehr sicher und hab im Forum nichts dazu gefunden.

Und macht es sich denn "bemerkbar", sich von dem teureren Arzt behandeln zu lassen?

Danke und viele Grüße, Simone

Offline diego2

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Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« Antwort #29 am: 26. Oktober 2007, 13:00:43 »
Simone,

gab es auch andere Versicherungsmöglichkeiten ? Übernehmen Sie auch die Kosten für normale Behandlung in der CH ? Die meisten F-Policen (Frontalier), die ich auch im Internet gefunden habe, übernehmen nur en cas d'urgence Kosten oder schliessen die ambulante Behandlung in der CH für Familienmitglieder aus. Dann gibt es es verschiedene Optionen für die CH, meist 90 oder 100 % entsprechend des CH KVG (frz. LAMAL). Kosten für Euch ?
Eine weitere Alternative http://www.assurance-frontalier-suisse.com/sante_tarification_sts.htm. Da werde ich mich auch erkundigen.
Ich denke mittlerweile 150% Abdeckung in F sollte genug sein, um einen guten Schutz zu erhalten.

Wenn man erwägt gelegentlich am Arbeitsort oder wegen der leichteren Verständigung in CH zum Arzt will scheint mir OEKK Mondial besser zu sein. Weiterer Vorteil: Tarif entsprechend Eintrittalter. Hauptnachteil Mondial: kein Zahnschutz. Hauptvorteil private frz. Kasse: geringere Kosten, kaum Selbstbeteiligung. Hauptnachteil: Tarif wird jedes Jahr mit steigendem Alter teurer, Bezahlbarkeit im Alter völlig unklar.

gruss diego