Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sommerfloh am 05. August 2018, 15:02:19
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Hallo zusammen,
wir haben in Frankreich ein Ferienhaus und laufen beim Finanzamt als SCI (Société Immobilière). Wisst ihr, ob man dem franz. Finanzamt eine deutsche Adresse als Anschrift mitteilen kann?
Das Problem: Die Briefe des Finanzamtes landen in unserem franz. Ferienhaus, wo wir jedoch nur im Sommer 3 Wochen regelmäßig sind. Folge: Wir haben den ersten Brief des FA zu spät in unserem Ferienhaus-Briefkasten gefunden und die erste Frist für Steuererklärung war schon abgelaufen. Folge: Es droht eine Strafe.
Danke für eure Antworten!
Sommerfloh
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Hallo zusammen,
wir haben in Frankreich ein Ferienhaus und laufen beim Finanzamt als SCI (Société Immobilière). Wisst ihr, ob man dem franz. Finanzamt eine deutsche Adresse als Anschrift mitteilen kann?
Das Problem: Die Briefe des Finanzamtes landen in unserem franz. Ferienhaus, wo wir jedoch nur im Sommer 3 Wochen regelmäßig sind. Folge: Wir haben den ersten Brief des FA zu spät in unserem Ferienhaus-Briefkasten gefunden und die erste Frist für Steuererklärung war schon abgelaufen. Folge: Es droht eine Strafe.
Danke für eure Antworten!
Ich würde es mit einer Mailadresse versuchen.
Sommerfloh
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Hallo,
eigentlich kann keine Strafe kommen, da ihr ja falls ihr nicht vermietet keine Einnahmen habt.
Keine Einnahmen, keine Steuer, keine Strafe
Ob bei SCI Gewerbesteuer anfällt auch ohne Einnahmen kann ich nicht sagen, bei normalen Firmen ist das so.
Ich würde auf jedenfall die SCI wegmachen und eine Indivision mit deutscher Adresse gründen.
Was soll euch eine CSI bringen?
Grüße
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Hallo, auch wir haben ein Ferienhaus in Frankreich, aber keine SCI. Alle Steuerbescheide gehen direkt nach Deutschland!!
Gruß
Michael/Biscarrosse