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Autor Thema: Deutsch- Französiches Steuerrecht  (Gelesen 7799 mal)

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Offline paramania

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Deutsch- Französiches Steuerrecht
« am: 07. September 2014, 22:31:18 »
Hallo,
ich bin am überlegen nach F zu ziehen und hab einige fragen hierzu....
Kann mir jemand einen Anwalt oder Steuerberater empfehlen der sich mit dem deutsch -französichen Steurerrecht perfekt auskennt ?
Was kostet denn so ein Beratungsgespräch in etwa ?
Vielen Dank euch allen vorab.. :doppeld:

Offline pifolog

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #1 am: 08. September 2014, 02:18:12 »

Deine Kriterien an einen Steuerberater sind immens hoch.
Wenn ich die wortwörtlich nehme, müsste er sich auskennen im deutschen Steuerrecht, im französischen, in den Doppelbesteuerungsabkommen plus den Verständigungsvereinbarungen und der aktuellen Rechtsprechung und das noch perfekt, im privaten und gewerblichen Bereich?
Da fallen mir nur große Kanzleien ein (mit entsprechenden Beratungssätzen).

Vielleicht hast du das auch ganz anders gemeint.
Wenn du konkret auf deine Situation bezogen fragst, gibt es hier im Forum bestimmt vielfältige Hilfe.


Offline paramania

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #2 am: 08. September 2014, 05:17:30 »
Hi, und danke für die Antwort :)

OK, mit perfekt war das etwas ungünstig ausgedrückt...ich meinte halt damit, das er sich halt auskennt  :smily:

Ich werde demnächst die Firma wechseln und verdiene halt weniger als zZ. da wollte ich wissen was von dem Netto noch übrig bleibt...
das kann ich schlecht ausrechnen, da ich 3 Schicht arbeite und die Lohnzusammensetzung mit Schichtzuschlägen etc nicht kenne.
Kenne nur den Monatsgrundlohn....

Ebenso Würde es mich Interessieren was von der Abfindungssumme in der jetzigen Firma noch hängen bleibt wenn ich schon ich Frankreich angemeldet bin.
Schaue mir diese Woche eine Wohnung an und müsste eigentlich entscheiden.

Es ist ca ein 1,5 Jahresbrutto.

Ich bin verheiratet und hab eine Tochter ( 1,0 auf der Steuerkarte )

Wenn ich in D 4000.- € LohnSteuern gezahlt habe und 1000,- € wieder zurück bekomme, sind das in Summe 3000,-
Wennich nun in Frankreich hierfür ( Laut dem Link : http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm )
1500,- € zahle wären das einen Steuerlichen Vorteil von 1500,- € in F....
Damit würde sich der Aufwand ja eigentlich garnicht mehr lohnen.


Offline Dragonvamp

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #3 am: 08. September 2014, 07:27:17 »


Wenn ich in D 4000.- € LohnSteuern gezahlt habe und 1000,- € wieder zurück bekomme, sind das in Summe 3000,-
Wennich nun in Frankreich hierfür ( Laut dem Link : http://www3.finances.gouv.fr/calcul_impot/2014/simplifie/index.htm )
1500,- € zahle wären das einen Steuerlichen Vorteil von 1500,- € in F....
Damit würde sich der Aufwand ja eigentlich garnicht mehr lohnen.



Das ganze dann mal das gerechnet was man vllt bis zur Rente in Frankreich lebt, dann ergibt es ein paar tausende...
Und am Ende 1.500€ haben oder nicht haben...

Im übrigen, wenn man seinen Vertrag und weiß ab wann Zuschläge Anfangen, dann ist sogar eine theoretische Aufrechnung möglich...
100% ist immer erst nach Ablauf eines gearbeiteten Monats möglich, da es sowieso genug firmen gibt, in denen Schichten getauscht werden und somit sowieso immer eine veränderte Bezahlung heraus kommt....

Offline pifolog

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #4 am: 08. September 2014, 16:08:16 »

Die Vergleichsrechnung kann irgendwie nicht stimmen.
Mit Familienstand verheiratet und 1 Kind, entsprechen 1.500€ F-Steuer einem Jahresbrutto vom ca. 49.000, 3.000€ D-Steuer einem Brutto von ca. 39.000.
Nur eins kann richtig sein. Nimmt man die 39.000 und trägt im F-Rechner bei 1AJ den steuerrelevanten Betrag 30810 ( Brutto – 21% D-Sozialabgaben ) ein, ergibt das 0,00€ Steuern. Der Unterschied D-F wäre demnach 3.000 pro Jahr.


Offline paramania

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #5 am: 08. September 2014, 21:15:51 »
Danke Pifolog, da hab ich wohl nen fehler drin....
Hatte 2013 ein Brutto von 41.000 .... Laut elektronischer Steuerkarte 4000,- einbehaltene Lohnsteuer, was immer das heißen mag :)
Nächstes Jah hab ich noch ca 38000.- brutto...

Es steht eine Abfindung allerdings noch im Raum von 68.000,- Brutto ( wie wird das in F versteuert ) ??
In Deutschland müsste ich ca. 25.000,- abdrücken.....Frankreich mehr oder weniger ?

Denke um das genau auszurechnen brauch ich wohl nen Termin beim Steuerberater in F ... Hab ja schon nen Kontakt gesendet bekommen, allerdings sehr weit weg...
Bräuchte nen guten im Saarland :)

Danke euch  :doppeld: :smily:

Offline pifolog

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #6 am: 09. September 2014, 14:02:21 »

Zu der Abfindung, so grob:
25.000€ zahlst du nicht in F. Selbst wenn die 68000 voll versteuert werden müssen und ein komplettes Jahreseinkommen noch hinzukommt, gibt sich der F-Fiskus schon mit ca. 14.000€ zufrieden.
Es gibt wohl Gestaltungsmöglichkeiten, damit die Abfindung nicht zu 100% F-steuerpflichtig ist. Nur wie das genau aussehen muss, soll ein Vollprofi sagen.
 
In Steuerfragen berät die Arbeitskammer des Saarlandes auch Grenzgänger. Eigentlich sehr kompetent, manchmal etwas schwergängig.
Steuerberater an der Saar mit F-Kompetenz kenne ich selbst keinen. Allerdings wurde hier im Forum mehrfach eine Frau Reichertz aus Völklingen empfohlen, wobei es auch Kritik an deren Honoraren gab (ob berechtigt oder nicht ..??) .


Offline paramania

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #7 am: 10. September 2014, 00:01:24 »
Danke dir....
Ich bin mal gespannt...bei Frau Reicherts hab ich Ende November ein Termin....Ich hoffe Sie kann mir sagen was hängen bleibt :)
Ja, hab auch heute gehört das es 200.-€ für die Beratung kosten soll....was soll man aber machen, bevor ich auf die Nase falle muss ich diese halt investieren  :-\

Offline +Hägar+

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Re: Deutsch- Französiches Steuerrecht
« Antwort #8 am: 11. September 2014, 12:18:52 »
hallo,
habe eine sehr gute steuerberaterin in völklingen, die ich empfehlen kann. ...und etwas günstiger als.... =D
bei interesse pn.
gruss
...nur fledermäuse lassen sich hängen...