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Autor Thema: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F  (Gelesen 1911 mal)

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Offline ThoKle

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DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« am: 04. Juni 2021, 09:45:32 »
Hallo,

in Frankreich existiert ja, soweit ich richtig informiert bin, die 1% Regelung für Firmenfahrzeuge, sprich: Man gibt einfach 1% des Fahrzeugpreises als zusätzliches Einkommen in der Steuererklärung an, richtig?
Um ganz präzise zu sein wüsste ich nur gerne:
Das Fahrzeug wurde in Deutschland mit Nachlass gekauft - zählt für die 1% in Frankreich der Bruttolistenpreis, der Nettolistenpreis, der Bruttopreis oder der Nettopreis? Also muss ich den Rabatt und / oder die MwSt. in D mit einberechnen oder nicht?

Danke und Grüße
Thomas

Offline spirou

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Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« Antwort #1 am: 04. Juni 2021, 10:05:10 »
Hallo,

ganz einfach, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen in F wird der Rechnungsbetrag incl. MwSt angesetzt.
Grüße

Offline Waylon57

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Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« Antwort #2 am: 04. Juni 2021, 16:37:18 »
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweisen will.
« Letzte Änderung: 04. Juni 2021, 16:46:07 von Waylon57 »

Offline ThoKle

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Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« Antwort #3 am: 04. Juni 2021, 16:42:55 »
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweise will.

Im Falle eines "Kaufes" eines Firmenwagens ist es ja gar kein Problem. Aber auch im Falle eines Leasings hat die Firma für gewöhnlich ein Dokument, das sich "Verbindliche Bestellung Neufahrzeug" nennt und dort ist der Kaufbetrag dann zu sehen, auf den sich Verkäufer und Firma geeinigt haben. Das ist dann zB auch der Betrag, der zur Berechnung der Leasingraten zu Grunde gelegt wird.


Offline Waylon57

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Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
« Antwort #4 am: 04. Juni 2021, 17:03:30 »
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweise will.

Im Falle eines "Kaufes" eines Firmenwagens ist es ja gar kein Problem. Aber auch im Falle eines Leasings hat die Firma für gewöhnlich ein Dokument, das sich "Verbindliche Bestellung Neufahrzeug" nennt und dort ist der Kaufbetrag dann zu sehen, auf den sich Verkäufer und Firma geeinigt haben. Das ist dann zB auch der Betrag, der zur Berechnung der Leasingraten zu Grunde gelegt wird.

Es kann aber zum Problem werden, wenn einem, wie in meinem Fall, der Arbeitgeber keine Rechnung vorlegen wird.  ;)

Ich muss mal schauen was ich von der letzte PKW-Bestellung noch für Schriftverkehr habe.

Laut Simulation würde ich durch diese Vorgehensweise knapp 250 € an Steuern sparen.