Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: ThoKle am 04. Juni 2021, 09:45:32

Titel: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
Beitrag von: ThoKle am 04. Juni 2021, 09:45:32
Hallo,

in Frankreich existiert ja, soweit ich richtig informiert bin, die 1% Regelung für Firmenfahrzeuge, sprich: Man gibt einfach 1% des Fahrzeugpreises als zusätzliches Einkommen in der Steuererklärung an, richtig?
Um ganz präzise zu sein wüsste ich nur gerne:
Das Fahrzeug wurde in Deutschland mit Nachlass gekauft - zählt für die 1% in Frankreich der Bruttolistenpreis, der Nettolistenpreis, der Bruttopreis oder der Nettopreis? Also muss ich den Rabatt und / oder die MwSt. in D mit einberechnen oder nicht?

Danke und Grüße
Thomas
Titel: Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
Beitrag von: spirou am 04. Juni 2021, 10:05:10
Hallo,

ganz einfach, egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen in F wird der Rechnungsbetrag incl. MwSt angesetzt.
Grüße
Titel: Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
Beitrag von: Waylon57 am 04. Juni 2021, 16:37:18
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweisen will.
Titel: Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
Beitrag von: ThoKle am 04. Juni 2021, 16:42:55
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweise will.

Im Falle eines "Kaufes" eines Firmenwagens ist es ja gar kein Problem. Aber auch im Falle eines Leasings hat die Firma für gewöhnlich ein Dokument, das sich "Verbindliche Bestellung Neufahrzeug" nennt und dort ist der Kaufbetrag dann zu sehen, auf den sich Verkäufer und Firma geeinigt haben. Das ist dann zB auch der Betrag, der zur Berechnung der Leasingraten zu Grunde gelegt wird.

Titel: Re: DE - Firmenwagen 1% Regelung für Steuern in F
Beitrag von: Waylon57 am 04. Juni 2021, 17:03:30
Ist nur die Frage wie man im Fall der Fälle dem Finanzamt diesen Rechnungsbetrag nachweise will.

Im Falle eines "Kaufes" eines Firmenwagens ist es ja gar kein Problem. Aber auch im Falle eines Leasings hat die Firma für gewöhnlich ein Dokument, das sich "Verbindliche Bestellung Neufahrzeug" nennt und dort ist der Kaufbetrag dann zu sehen, auf den sich Verkäufer und Firma geeinigt haben. Das ist dann zB auch der Betrag, der zur Berechnung der Leasingraten zu Grunde gelegt wird.

Es kann aber zum Problem werden, wenn einem, wie in meinem Fall, der Arbeitgeber keine Rechnung vorlegen wird.  ;)

Ich muss mal schauen was ich von der letzte PKW-Bestellung noch für Schriftverkehr habe.

Laut Simulation würde ich durch diese Vorgehensweise knapp 250 € an Steuern sparen.