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Autor Thema: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...  (Gelesen 5809 mal)

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Offline Tina.!

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DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« am: 21. Januar 2016, 20:14:28 »
Hallo zusammen,

sagt mal, kann es eigentlich sein, dass ein DBA irgendwann geändert wird?

WEnn ich mir jetzt ein Haus kaufe in F und 2020 würde das DBA geändert werden, wären dann alle Grenzgänger betroffen oder würde diese Änderung, sofern sie einen schlechter stellt, nur für neu Zuziehende gelten.....?

Zudem kursiert bei einigen Grenzgänger das Gerücht, dass ab 2018 der Steuervorteil so gering ausfallen würde, dass es sich nicht mehr lohnen würde in F zu wohnen.....??

DAnke für eure Hilfe im Voraus!
LG
Tina

banjo

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #1 am: 21. Januar 2016, 20:18:53 »
Ich habe meine Glaskugel gefragt, die weiss aber nichts - auch nicht die Lottozahlen.
Im Ernst, was für eine Antwort erwartest Du auf 'Gerüchte'?

Offline Tina.!

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #2 am: 21. Januar 2016, 20:21:05 »
Einfach ein Feedback, ob jemand diesbezüglich was gehört hat, dass da 2018 eine Änderung umgesetzt werden soll. Aber du hast echt, ich hab mich nicht deutlich ausgedrückt.

Es heißt, dass 2018 eine Änderung in KRaft treten soll, mit dem die Vorteile für Grenzgänger so gering wären, dass es sich nicht mehr lohnt.

banjo

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #3 am: 21. Januar 2016, 20:40:17 »
Solche Gerüchte gibt es immer mal wieder. Was hilfts Dir, zu wissen, ob jemand was gehört hat oder nicht? Es wird dadurch nicht wahrer oder unwahrer.
Was soll sich denn dem Hörensagen nach ändern?
Es gibt übeigens auch das Gerücht, dass 2017 für Grenzgänger ein steuerfreies Jahr sein soll - wir werden sehen....

Offline Tina.!

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #4 am: 21. Januar 2016, 21:39:58 »
Na es hätte ja sein können, dass jemand etwas mitbekommen hat, was noch nicht zu mir durchgedrungen ist.. aber dann warten wir mal ab  :winkerwinker:

Offline Waylon57

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #5 am: 03. Februar 2016, 20:36:09 »
Die Änderung 2018 wird die sein, dass die Lohnsteuern in Frankreich direkt mit dem Gehalt einbehalten wird.

Was das für die Grenzgänger heißt und wie das umgesetzt wird, weiß ich zwar nicht, ich habe heute allerdings heute ein entsprechendes Schreiben von der französischen Finanzverwaltung erhalten.

Es gab auch vor längerem schon die Diskussion, dass sich dadurch 2017 ein "année blanche" ergeben kann.

banjo

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #6 am: 03. Februar 2016, 20:45:31 »
Auch dieses Gerücht gibt es scon eine gewisse Zeit.
Offiziell weiss niemand was und ist auch unvorstellbar, das franz. Staat 1 Jahr auf Lohnsteuereinnahmen verzichten will bzw. kann.
Es wird für Grenzgänger eine Sonderregelung geben.

Offline gimmi1982

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #7 am: 06. April 2016, 19:22:25 »
Das DBA wurde erst 2015 reformiert und seid 1.1.16 in Kraft . Es wurden die Renten Versteuerung geändert .
Außerdem sind Arbeitnehmer in zB Krankenhäuser die nicht privatisiert sind , keine Grenzgänger mehr . ( im steuerlichen Sinne  )
Aber wenn man sich die Intervalle der DBA Reformen anschaut , gehe ich nicht davon aus das es bis 2025-2030 nochmal geändert wird .
Das DBA ist von 1957 , hier die Daten der Reformen.

09.06.1969
28.09.1989
20.12.2001
31.03.2015

Wenn aber eine Änderung mal kommen sollte , kann man sowas wie einen Bestandsschutz vergessen .
Aktuell sieht man das bei den Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bei Landeseinrichtungen.
Die müssen rückwirkend ab 1.1.16 in Deutschland versteuern ,weil sie keinen Grenzänger Status wegen der Reform von 2015 haben .

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen das Frankreich mal zustimmt das alle Grenzgänger in D versteuert werden . Glaube das verkraftet Département Moselle nicht , dann müssten auch alle Franzosen die in D arbeiten dort ihre Steuern zahlen .

Realistischer ist das Evt die Steuer Sätze in Frankreich für alle angehoben werden , aber das kann in Deutschland auch jederzeit passieren .

Mfg Gimmi
« Letzte Änderung: 06. April 2016, 19:24:25 von gimmi1982 »

banjo

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #8 am: 06. April 2016, 20:06:42 »
Hast Du zu dem Themenkomplex 'Krankenhaus ohne Gewinnerzielungsabsicht' / 'Versteuerung in D' einen Kommentar o.Ä. zu der DBA Änderung?

Das neue DBA ist hier
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/061/1806158.pdf
bzw hier zu finden:
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/Änderung_des_DBA_Frankreich_oder_das_neue_DBA_Frankreich/$FILE/EY-Avenant-Convention-Fiscale-France-Allemagne-DE-Version-31-Mars-2015.pdf


Offline gimmi1982

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #9 am: 07. April 2016, 10:33:22 »
Was meinst du mit Kommentar aus D ?

Dieser Satz wurde bei Artikel 14 hinzugefügt :

"Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Universitäten üben
keine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit im
Sinne des vorstehenden Satzes aus.“

Und Wenn man Diesen Thread verfolgt http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/lohnsteuer-im-offentlichen-dienst-in-d-zahlen/
Dann sieht man das Deutsche Finanzämter bei einigen Arbeitnehmer schon Tätig geworden sind.

mfg Gimmi

banjo

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #10 am: 07. April 2016, 12:20:16 »
Danke. Ich meinte damit, ob es eine Stellungnahme/Interpretation/Kommentar eines Steuerrechtsgelehrten oder einer Kanzlei gibt, die Art 14 auf eine verständliche Sprache bringt.
Ich lese es aber auch so - zumindest nach dem 8. Mal - ,dass alle Krankemhausangestellten zukünftig keine Grenzgänger sind.

Offline gimmi1982

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Re: DBA Änderung möglich?? Immobilienerwerb...
« Antwort #11 am: 07. April 2016, 20:51:23 »
Ich habe nur die Information vom Finanzamt, dass alle staatlichen Einrichtungen, Uniklinik, Schulen, Landeseinrichtungen wie die Forensik davon betroffen sind.
Ich weiß von Mitarbeitern aus Krankenhäusern, die z.B. eine GmbH sind, dass die keine Mitteilung bekommen haben(also nicht betroffen sind), allerdings auch von Mitarbeitern einer Landeseinrichtung, dass sie Post bekommen haben.