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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Eliott am 01. Mai 2012, 05:39:26

Titel: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 01. Mai 2012, 05:39:26
Hi Leute,
ich muss nun das erste Mal die Steuererklärung (für 2011) in F abgeben.

Wäre super wenn mir jemand folgende Fragen beantworten könnte:
- Ich habe 2 Einkommensnachweise, einen für die Zeit in D und einen für die Zeit in F.
  Muss ich beide abgeben, oder reicht der Einkommensnachweis für die Zeit in F?
  Ich frage, weil, in D haben die den Progressionsvorbehalt voll mit reingerechnet.
 
- Kilometer. Habe 3.000 Kilommeter gefahren.
  Muss ich nun die Werte in der Spalte bis 5.000km für die Berechnung nehmen?
  Oder die Spalte 5-20Tkm?
  Weil, wenn ich das ganze Jahr gefahren wäre, läge ich zwischen 5- 20tkm.

- Muss ich sonst noch etwas für die erste Abgabe beachenten?

- Wenn was fehlt, melden die sich, so wie in D?
  Oder bekommt man dann gleich die 10% Strafe aufgebrummt?

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 01. Mai 2012, 10:13:49
Hallo Elliot ,

nur das Einkommen ab dem Umzug angeben
nur die gefahrenen Kilometer angeben
Kleine Hilfe :http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/particuliers.calculs?sfid=5701&espId=1&typePage=fkm&titreDocument=Calcul%20des%20frais%20kilom%E9triques%202010%20-%20Voitures

pro Arbeitstag 4,35 Euro für Essen noch dazurechnen .
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Waylon57 am 01. Mai 2012, 16:18:13
[...]
pro Arbeitstag 4,35 Euro für Essen noch dazurechnen .

Für 2011 sogar 4,40 €/d.  ;)
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 01. Mai 2012, 16:49:01
Auf der Seite vom Finanzamt steht noch 4,35

http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_571&temNvlPopUp=true

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Waylon57 am 01. Mai 2012, 17:46:39
In dem Beschreibung zur Steuererklärung stehen 4,40 €/d. Die 4,35 €/d konnte man im letzten Jahr ansetzen.



Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 01. Mai 2012, 18:48:47
Kann man das ohne Nachweis angeben?
Oder brauche ich Rechnungen von der Kantine?
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 01. Mai 2012, 19:14:18
Schau doch mal in den Link
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 01. Mai 2012, 19:27:10
Du darfst die 4,40 nur dann ansetzen, wenn Deine Firma keine Kantine hat. Wenn sie eine hat, dann ist es unerheblich, ob Du sie nutzt oder nicht, dann darfst Du es nicht ansetzen. Nachweis brauchst Du keinen, Du kannst die 4,40 auch einstecken, wenn Du mittags nix isst.
Fahrpauschale darfst Du auch nur dann ansetzen, wenn das Fzg in F auf Dich zugelassen ist.
(ich weiss, dass das im Forum viele anders sehen und mit dt Fzgen die km angesetzt haben. Wenns durch geht, Glück gehabt, wenn ne Steuerprüfung kommt (bis zu 3 Jahre nach Bescheid) Pech gehabt)
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 01. Mai 2012, 20:15:13

Eric,
dein Link stimmt, doch der dort angegebene Wert ist nicht mehr aktuell, oder wie es neudeutsch heißt, obsolet.
Der Beweis: Die online-Simulation von impots. gouv.
Bei traitements, salaires, 'indiquez vos frais réels' bringt der Klick auf das '?' den aktuellen Wert von 4,40.

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 01. Mai 2012, 20:25:27
Ihr habt ja Recht , es ging mir bei dem Link auch darum , Elliot zu zeigen unter welchen Vorraussetzungen er das geltend machen kann .
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 01. Mai 2012, 21:48:06

Ok,
und da hast du jetzt recht.

Denn wichtiger als die 0,05€ pro Tag sind die Bedingungen:

- pauschal 4,40, wenn keine Kantine vorhanden oder
- nachgewiesene Kosten minus 4,40 pro Mahlzeit, egal ob Kantine oder Restaurant.

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: egbert am 02. Mai 2012, 18:48:33
Jetzt habe ich auch mal eine Frage: Ich habe ein Auto in Frankreich auf mich zugelassen, nutze es aber nicht, da ich momentan keinen Fuehrerschein habe. Kann ich dennoch die Km-Pauschale beantragen?
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 02. Mai 2012, 18:59:20
nein, die Kosten sind Dir ja auch nicht entstanden.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: grenzgängerin am 02. Mai 2012, 19:37:52
Jetzt habe ich auch mal eine Frage: Ich habe ein Auto in Frankreich auf mich zugelassen, nutze es aber nicht, da ich momentan keinen Fuehrerschein habe. Kann ich dennoch die Km-Pauschale beantragen?

hallo egbert, wie kommst dann zur Arbeit?
fragt die grenzgängerin
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: sable12 am 05. Mai 2012, 08:27:18
Hallo Eliott,
ich muss auch das 1. Mal hier in F eine Steuererklärung abgeben - wie bist du an die Formulare gekommen???? Abgeholt - im Internet geguckt???
Danke
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Dragonvamp am 05. Mai 2012, 09:23:27
Hallo Eliott,
ich muss auch das 1. Mal hier in F eine Steuererklärung abgeben - wie bist du an die Formulare gekommen???? Abgeholt - im Internet geguckt???
Danke

Die erste Erklärung muss man sich beim Finanzamt abholen. Danach werden sie jedes Jahr zu dir geschickt ;)
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 05. Mai 2012, 15:51:35
Hi,
genau die erste muss man selbst abholen.
Aber erst ab dem 9.Mai, habe schon in Strassbourg nachgefragt.
Du kannst die Dinger aber auch ab dem 9.Mai aus dem Internet laden und dann drucken.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: sable12 am 06. Mai 2012, 00:03:21
Dann gehe ich lieber im Internet auf die Suche - kommen aufgrund der langen Arbeitszeiten nicht zum Amt.
Könntest du mir die Seite nennen?? Danke :winkerwinker:
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: sable12 am 06. Mai 2012, 00:06:04
Du darfst die 4,40 nur dann ansetzen, wenn Deine Firma keine Kantine hat. Wenn sie eine hat, dann ist es unerheblich, ob Du sie nutzt oder nicht, dann darfst Du es nicht ansetzen. Nachweis brauchst Du keinen, Du kannst die 4,40 auch einstecken, wenn Du mittags nix isst.
Fahrpauschale darfst Du auch nur dann ansetzen, wenn das Fzg in F auf Dich zugelassen ist.
(ich weiss, dass das im Forum viele anders sehen und mit dt Fzgen die km angesetzt haben. Wenns durch geht, Glück gehabt, wenn ne Steuerprüfung kommt (bis zu 3 Jahre nach Bescheid) Pech gehabt)

Muss man denn kein Kennzeichen angeben?? Nur PKW vorhanden - und PS ?? Ich habe auch "nur" ein in D zugelassenes Auto und mache jetzt die 1. Steuererklärung. Warum muss der Wagen denn hier in F angemeldet sein??? Hauptsache ist doch wohl , der PKW läuft auf meinen Namen, oder?
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 06. Mai 2012, 05:19:30
Hi,
du musst eine Kopie der Carte Grise dazugeben (nur beim ersten Mal).
Aus dieser geht die CV Zahl (PS gibt es in Frankreich nicht) hervor, die wesentlich für die Kilometerberechnung ist.
So viel ich schon mitbekommen habe, läuft das nur mit fr. zugelassenen Fahrzeugen.

Du weißt aber, dass du verpflichtet bis dein Fahrzeug spätestens nach 6 Monaten umzumelden!
Wenn dich die Flics anhalten wird das sonst teuer.

Ich habe alle Papiere gleich in den ersten 2 Monaten gemacht, so habe ich Ruhe.
Außerdem zahlst du für das Fahrzeug in Frankreich keine Steuern mehr und die Versicherung ist auch billiger.
Du musst das ja sowieso irgendwann machen.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 06. Mai 2012, 07:40:01
Ich habe noch nie irgendwelche Kopien von irgendwelchen Papieren mitgeschickt .
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Dragonvamp am 06. Mai 2012, 08:06:53
Ich habe noch nie irgendwelche Kopien von irgendwelchen Papieren mitgeschickt .

Das nennt man dann Glück.. Wir haben auch bereits alles nachweisen üssen ;)
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 06. Mai 2012, 08:19:40
Ich bin mir nicht sicher , ob es etwas mit Glück zu tun hat .Bei der Online-Erklärung schickst du ja auch nichts mit .Mit hat mal eine Dame beim Finanzamt gesagt , daß sich das Finanzamt schon meldet, wenn sie was brauchen .
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 06. Mai 2012, 08:53:42
Hi,
also ich schicke alle Kopien mit, das macht die Familie meiner Freundin schon immer so.
Ich kenne das von D nicht anders.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 06. Mai 2012, 12:58:20
Du musst keind Carte Grise beilegen, die Angabe der CV reicht. Natürlich muss die Angabe einer Steuerprüfung standhalten.
Du musst, wenn Du Deinen 1.Wohnsitz in F hast, das Fzg innerhalb 1 Monat ummelden (siehe Seite 11 hier: http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1219874_l1/Infobest%20brochure.pdf), ansonsten hast Du Dich strafbar gemacht, und zwar in F und D. Du kannst nicht einen PKW in D •auf Dich• zugelassen haben, und in F Deinen 1. Wohnsitz haben. Natürlich kannst Du ein Auto fahren, dass auf einen Freund/Verwandten zugelassen ist, der in D wohnt (eigentlich auch nur 'gelegentlich', aber seis drum, Versicherungsvertrag beachten, ob der Kreis der zulässigdn Fahrer beschränkt ist); dieses Fzg kannst Du dann aber in F nicht für die Fahrtkosten verwenden.

Kennzeichen will mein Steuerberater immer wissen, ob sie weitergegeben (d.h. dem FA gemeldet) werden, weiss ich nicht.

Bring die Sache in Ordnung, gib diesmal nichts bei der Steuer an Fahrtkosten an, sonst wenns rauskommt hast Du ein echtes und teures Problem am Hals.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 06. Mai 2012, 13:09:01
Hi,
ups ich dachte immer das sind 6 Monate.

Ich lasse da nix anbrennen, hier in Frankreich sind mir die Strafen zu hoch.
Besonders auch die der Steuerbehörden, in der Regel betragen die Strafen 10% der zu entrichtenden Steuer wenn man was verbockt hat.
Das ist nicht so wie in D, sprich:"Die werden sich schon melden wenn was fehlt."

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 06. Mai 2012, 13:14:48
Ja, die Strafen sind immer lustig. Hatte jedoch mal durch ein Versehen zuwenig Einkommen angegeben, das hatten die dich gleich gemerkt, musste aber keine Strafe zahlen...
Bei einer Steuerrückzahlung haben die sich schon mal 1 Jahr Zeit gelassen, da hätte ich denen auch gern mal ne 'majoration' aufs Auge gedrückt.....
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 06. Mai 2012, 14:08:55

ups ich dachte immer das sind 6 Monate.

 6 Monate gilt für Leute, die von D nach F umziehen und ihr eigenes Auto mitnehmen.

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 06. Mai 2012, 14:14:45
pifolog, das stimmt nicht. Lies bitte meine verlinkte Anleitung weiter oben.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Sabine am 06. Mai 2012, 14:19:26
Auto muß nicht in F zugelassen sein, habe auch ein Jahr ein Mietauto gefahren und das deutsche Kennzeichen angegeben bei der Steuererklärung.
Die CV findest du in den CoC-Papieren, die Deinem Auto beiligen sollten.

LG
Sabine
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 06. Mai 2012, 14:22:35
Auto MUSS in F auf den Steuerzahler angemeldet sein. Fragt einen Steuerberater Eures Vertrauens oder das FA.
Sabine, wenn das mit dem Mietauto funktioniert hat, dann freu Dich und hoffe, dass keine Steuerprüfung kommt.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 06. Mai 2012, 17:17:21
pifolog, das stimmt nicht. Lies bitte meine verlinkte Anleitung weiter oben.

Hhmm,
ja so sagt Infobest.

Doch EURES  (auf dem Portal der Europäischen Kommission) sagt etwas anderes und stellt dabei speziell auf den Umzug ab.
http://ec.europa.eu/eures/main.jsp?catId=8071&acro=living&lang=de&parentId=7744&countryId=FR&living=
Aktualisiert im Februar 2012.

Die Broschüre von Infobest ist aus dem Jahr 2009. Vielleicht erklärt das die widersprüchlichen Aussagen ??

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 06. Mai 2012, 18:37:30
 Eures sagt aber nur, dass man nicht ummelden muss, wenn man weniger als 6 Monate bleibt. Das ist aber nicht gleichzusetzen damit, dass man 6 Monate warten kann, wenn man dauerhaft in F bleibt. Wenn Du Dich in D abgemeldet hast, dann gibt es keine ladungsfähige Anschrift mehr in D, wenn Du mit dem noch in D zugelassenen Auto Mist baust.
Wenn Du in F z.Bsp. ein Haus gekauft hast und Steuern für ein ganzes Jahr zahlen musst, dann wird es schwierig, glaubhaft zu versichern, eigentlich nur 6 Monate bleiben zu wollen...
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 06. Mai 2012, 22:34:12

Die Äußerungen von Eures sind doch eindeutig.
Dort geht es konkret um den Umzug in ein anderes EU-Land unter Mitnahme des eigenen PKW.
Es zählt da nicht die geplante oder zu vermutende Aufenthaltsdauer im neuen Land. Sondern einzig und allein entscheidend ist die tatsächliche Aufenthaltsdauer.
Ob die dann länger als 6 Monate ist, kann man logischerweise erst nach 6 Monaten sagen und nicht schon früher.
Oder anders ausgedrückt: Ich kann mir auch sechs Monate lang überlegen, ob ich bleibe oder wieder gehe und vorher muss mein Auto nicht umgemeldet werden.

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 09:17:23
Man kann den Artikel bei Eures so interpretieren
Wenn Du innerhalb D umziehst, musst Du Dein Auto 'unverzüglich' auf die neue Adresse ummelden. Unverzüglich wird idR als innerhalb 1 Monats gesehen.
Auf welche Adresse meldest Du Dein Auto dann unverzüglich um, wenn Du nach F ziehst und 6 Monate wartest?
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Bubu am 07. Mai 2012, 11:32:13
Ich kann euch nur sagen, ich mache meine Steuererklärung selbst nach bestem Wissen und Gewissen  - im 12. Jahr dann kam eine Einladung zum Finanzamt und mir wurde erklärt, dass wir unsere Erklärung zur frais reéls bitte anders gestalten sollen - UND ich musste Kopien der Carte gris nachschicken - in diesem Jahr war ich dort, weil die plötzlich meine Bescheinigung vom Arbeitgeber zum Entgelt falsch berechnet haben - das konnte ich aber alles schnell und freundlich klären.

Ich bin ebenfalls von Anfang an daran interessiert gewesen, alles ordentlich zu machen - und doch gibts zwischendurch immer nochmal was, was den lieben Beamten nicht ganz schlüssig ist  ;)

Ich denke mir mittlerweile, lieber doppelt Plus- und Minuszeichen zum rechnen machen, Anschriften zur Not dreimal aufschreiben etc. - dann sollte auch alles passen  :doppeld:
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 11:44:59
Sag ich doch - wenn ne Steuerprüfung kommt, muss es passen, ansonsten habt ihr schlechte Karte....
Bei der Gelegenhiet der Hinweis: auch die angegebenen km müssen passen, denn bei der nächsten CT wird der Kilometerstand erfasst und ich wette, das FA kann darauf zugreifen...
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 07. Mai 2012, 14:17:14
Und was ist wenn der Kilometerzähler nicht mehr zählt.
Das gibt es bei etwas älteren Modellen öfter mal.

Glaube ich nicht, dass die da rann kommen!

Wäre den Aufwand, weil vielleicht einer von 100.000 besch... nicht wert.

Also, bitte hier nicht übertreiben, gell. :zwinkern:
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 14:20:15
Wenn sie Dir aufs dt. Bankkonto schauen können, ob du jeden Zins-Euro auch angegeben hast, dann können sie das bestimmt auch. Ich habe es noch nicht erlebt, kann es mir aber gut vorstellen.
In D muss ein km-Zäher funktionieren, da kannst Du Dich nicht mit "geht nicht" beim Tüv rausreden. Könnte in F ähnlich sein.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Bubu am 07. Mai 2012, 14:22:07
Na wenn das Auto und der Arbeitsplatz nicht ständig wechselt, sollte das ja gar kein Thema sein - die haben ja auch das www. im Zugriff und können prüfen....

Ich habe bisher auch peinlich drauf geachtet, bei einem neuen Auto die Zeiten, CV's etc entsprechend auszurechnen und anzugeben. Das war bisher nie ein Problem und hat bisher auch noch niemand angezweifelt. Davon aber mal ab - wir haben bisher erst einmal jedes Auto 'ausgetauscht'.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: pifolog am 07. Mai 2012, 16:18:45
Man kann den Artikel bei Eures so interpretieren
Wenn Du innerhalb D umziehst, musst Du Dein Auto 'unverzüglich' auf die neue Adresse ummelden. Unverzüglich wird idR als innerhalb 1 Monats gesehen.
Auf welche Adresse meldest Du Dein Auto dann unverzüglich um, wenn Du nach F ziehst und 6 Monate wartest?

Hallo,
unverzüglich mache ich gar nichts, denn ich ziehe ja nicht innerhalb von D um. Mein Auto bekomme ich dann später zum Export schon abgemeldet.
Klar, das Ganze passt irgendwie nicht zusammen. Doch es wäre nicht der erste Fall, bei dem deutsche und europäische Vorschriften (noch) nicht kompatibel sind.

Nun diskutieren wir einen eigentlich sehr untergeordneten Aspekt.
Beim wichtigeren, nämlich kann ich mit Wohnsitz F ein in D zugelassenes Auto auf Dauer bedenkenlos fahren, sind wir uns ja schon einig:
Ja zur F-Zulassung. Dafür plädiere ich hier seit Jahren.

Gruß

Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 16:22:10
Yep - so isses. Zumal man die KFZ-Steuer spart.
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 07. Mai 2012, 16:45:32
Ich habe in D ein Auto 8 Jahre mit defektem Kilometerzähler gefahren, der TÜV hat nie irgendetwas bemängelt. =D
Ich betone Kilometerzähler (Gesamtkilometer) nicht Tacho.
Und wenn ich so an die alten Gurken denke, die hier im Elsass noch rumfahren, da geht mit Sicherheit der eine oder andere Kilometerzähler auch nicht mehr.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eric am 07. Mai 2012, 16:50:11
Also meiner Meinung nach ist denen der Kilometerstand egal .Wenn ich Finanzbeamter wäre , würde ich das mit einem Routenplaner überprüfen .
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 07. Mai 2012, 16:56:05
Genau, das machen die auch und die Tage müssen auch stimmen.
Ich weiß von Bekannten, denen wurde bei einer Steuerprüfung schon einmal ein Auszug vom Arbeitgeber abverlangt über die gearbeiteten Tage des Jahres.
Ich sag ja, immer schon die Kirche im Dorf lassen. =D

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 17:27:04
Leute,
es geht um folgendes: Du kaufst ein billiges und altes Auto in F und lässt es auf Dich zu, stellst es in die Ecke. Die KM-Pauschale gibst Du an, fährst aber immer mit dem Nachbarn zur Arbeit -> Steuerbetrug. Und Ihr glaubt wirklich, die prüfen sowas nicht? Ein Land, das auch jede Internetaktivität aufzeichnet?

Ich mach mal noch ein Fass auf: Tankbelege sammeln. Ich kenne einen Fall, bei dem das FA einen Nachweis wollte, dass tatsächlich gefahren wurde. Tankbelege helfen da....
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 07. Mai 2012, 19:15:29
Bin trotzdem der Meinung, dass du übertreibst.
Das rechnet sich doch gar nicht, du müsstest nämlich auch für den alten Wagen Versicherung bezahlen.

Also bitte, nu mal den Ball flach halten, man kann ja alles übertreiben.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: Eliott am 07. Mai 2012, 19:19:11
Habe ich ganz vergessen. ;)

Siehst du, das ist der Unterschied.
Der deutsche macht sich zu viel ins Höschen,
der Elsässer macht halt einfach.
Ist wie mit dem Anhängerthema auch.

Außerdem sind das viel zu kleine Fische, das Finanzamt hat ja nicht einmal die Zeit um die großen Fische zu fangen.

Deshalb gefällt es mir hier so gut.

Grüße
Titel: Re: Das erste mal Steuererklärung Frage ???
Beitrag von: banjo am 07. Mai 2012, 19:27:30
Dann hoffen wir, dass Eliott Recht hat - ich sammle jedenfalls meine Tankbelege.
Einer meiner Nachbarn war mal 18 Stunden in Gewahrsam, weil er mit einen Anhänger voll Bauschutt nach F eingereist ist (mit Wohnsitz in F). Illegale Müllentsorgung hat man ihm vorgeworfen. Er hatte sich vorher auch keine Gedanken darüber gemacht.
10 kmh zu schnell, Stopp-Stelle überfahren, Gelbe Ampel überfahren, alles Dinge, bei denen man sich nicht ins Höschen machen muss - nur später halt Strafe zahlen.

Man sollte sich auf jeden Fall an die Regeln halten, insbesondere als 'Gast' in diesem Land.
Ende der Diskussion- für mich jedenfalls.