Du musst keind Carte Grise beilegen, die Angabe der CV reicht. Natürlich muss die Angabe einer Steuerprüfung standhalten.
Du musst, wenn Du Deinen 1.Wohnsitz in F hast, das Fzg innerhalb 1 Monat ummelden (siehe Seite 11 hier:
http://www.freiburg.de/servlet/PB/show/1219874_l1/Infobest%20brochure.pdf), ansonsten hast Du Dich strafbar gemacht, und zwar in F und D. Du kannst nicht einen PKW in D •auf Dich• zugelassen haben, und in F Deinen 1. Wohnsitz haben. Natürlich kannst Du ein Auto fahren, dass auf einen Freund/Verwandten zugelassen ist, der in D wohnt (eigentlich auch nur 'gelegentlich', aber seis drum, Versicherungsvertrag beachten, ob der Kreis der zulässigdn Fahrer beschränkt ist); dieses Fzg kannst Du dann aber in F nicht für die Fahrtkosten verwenden.
Kennzeichen will mein Steuerberater immer wissen, ob sie weitergegeben (d.h. dem FA gemeldet) werden, weiss ich nicht.
Bring die Sache in Ordnung, gib diesmal nichts bei der Steuer an Fahrtkosten an, sonst wenns rauskommt hast Du ein echtes und teures Problem am Hals.