Moin Kollege,
wie Du bereits richtig erkannt hast fällt der Grenzgängerstatus für Dich flach, was aber kein Problem darstellt. Bei Deiner Tätigkeit bist Du am Ort des Arbeitgebers steuerpflichtig. Da Du ja auch gleichzeitig der Inhaber bist, ist das auch von Vorteil (man kann sich nirgends so herrlich Arm rechnen wie in Deutschland vor dem Fiskus als Unternehmer). Wo Du dabei mit Deinem Wohnsitz gemeldet bist ist zweitrangig. Neben Deiner Steuererklärung im Rahmen Deiner betrieblichen Tätigkeit in Deutschland musst Du, wenn Du auch in Frankreich gemeldet bist eine weitere Steuererklärung in Frankreich abgeben. Aufgrund Deiner Tätigkeit und der Abwesenheit vom Wohnort (Frankreich von über 183 Tagen/Jahr) bist Du an Deinem registrierten Firmensitz steuerpflichtig (Deutschland). Anmelden in Frankreich kannst Du Dich mit Deiner Strom-, Gas-, Wasserrechnung deiner Wohnung (nicht älter als 3 Monate). Notfalls auch über die Wohnung Deiner Freundin (falls Du keine eigene Wohnung hast). Frankreich hat kein Melderegister wie in Deutschland. Aber ein pièce d'identité (deutscher Ausweis) in Verbindung mit Strom, Gas oder Wasserrechnung bekommst Du alles in Frankreich geregelt (Fahrzeuge angemeldet etc).
Ich hoffe ich habe nix vergessen.
Gruss Tim