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Autor Thema: Private Krankenversicherung  (Gelesen 3541 mal)

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Offline TineTine

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Private Krankenversicherung
« am: 21. November 2013, 23:47:04 »
Kann mir jemand erklären welchen Betrag ich bei der Steuererklärung
abziehen darf (F)? Danke im voraus.

banjo

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Re: Private Krankenversicherung
« Antwort #1 am: 21. November 2013, 23:55:43 »
Du bekommst von Deiner private KV Anfang 2014 einen Beitragsbescheid, darin steht die Gesamtsumme für Deine private KV und PV.
Diese beiden Beträge ziehst Du vom Gesamtbrutto ab, denn diese Summen sind kein Einkommen für Dich, Du reichst sie ja nur durch.

Offline TineTine

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Re: Private Krankenversicherung
« Antwort #2 am: 22. November 2013, 00:05:43 »
Dies habe ich auch gemacht, jedoch will man jetzt eine Nachforderung
für die Jahre 2011 und 2012, da ich den Steuerfreien AG-Anteil nicht addiert habe, also
nicht zum Brutto draufgerechnet habe - jetzt bin ich total Durcheinander und werde
das wohl erklären müssen. Weisst Du ob es da was schriftliches auf französisch gibt?
Habe im Netz nichts gefunden, zumindes nichts aktuelles, Danke im voraus

banjo

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Re: Private Krankenversicherung
« Antwort #3 am: 22. November 2013, 00:15:24 »
Naja, es hängt davon ab, ob der AG-Zuschuss im Gesamtbrutto mit drin ist oder nicht. Wenn nein, darfst Du natürlich nur Deinen Anteil (idR die gleiche Summe wie der AG) abziehen, wenn ja, dann den kompletten Beitrag.

Ich hatte vor Jahren auch mal diesen Fehler gemacht und muss zugeben, die Jungs vom CDI Wissembourg kennen sich bestens aus mit dem dt. KV-System.

Und: solltest Du von Deiner privaten KV eine Beitragsrückerstattung bekommen, dann ist das ein steuerpflichtiges Einkommen.

Offline TineTine

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Re: Private Krankenversicherung
« Antwort #4 am: 22. November 2013, 00:19:13 »
Danke Dir, also werde ich nochmal durchrechnen und vorsprechen !
Grüsse