Grenzgaenger Forum

Autor Thema: CV??  (Gelesen 6643 mal)

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Offline Maya88

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CV??
« am: 16. Mai 2011, 21:52:51 »
Hallo Ihr Lieben,

so nachdem ich das mit den Formularen für die Steuererklärung hinbekommen hab, bin ich jetzt verzweifelt auf der Suche wie ich die cv für mein Auto berechnen kann.
Hat von euch jemand ne Ahnung wo ich dazu was finden kann?

Oder muss ich das überhaupt mit angeben, wenn mein Auto in D angemeldet ist?

Danke schonmal für eure Hilfe!

LG Maya

Offline Zaren

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Re: CV??
« Antwort #1 am: 16. Mai 2011, 22:26:48 »
Hallo,

soweit ich weiß muss dein Auto in F angemeldet sein. Und dann stehen die CV auch auf der Carte Grises...

Gruß Zaren

Offline borderbub

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Re: CV??
« Antwort #2 am: 17. Mai 2011, 08:30:24 »
Natürlich muss das Auto in Frankreich angemeldet sein!!!!

Hast du mal in Deutschland versucht die Kilometerpauschale für ein Auto das in Frankreich angemeldet ist geltent zu machen? :pfeif:

LG

Michael

Offline kembser

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Re: CV??
« Antwort #3 am: 17. Mai 2011, 08:57:24 »
Hast du mal in Deutschland versucht die Kilometerpauschale für ein Auto das in Frankreich angemeldet ist geltent zu machen? :pfeif:

Hallo Michael,

wieso sollte das nicht gehen? Bin Beamter und muss daher jedes Jahr in D meine Steuererklärung machen. Dabei gebe ich mein natürlich in F angemeldetes Auto an. Und das wird ohne Probleme akzeptiert...

Grüße,
der Kembser

Offline borderbub

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Re: CV??
« Antwort #4 am: 17. Mai 2011, 09:19:17 »
Halo Kembser,

echt jetzt??? Welches Finanzamt? Na ja, bei Berufskollegen machen die bestimmt eine Ausnahme! ;) ;) ;) ;)

ALso ich hab da bis jetzt eher schlechte Erfahrunen gemacht. Beim abgeben der Grenzgängerbescheinigung wollte der gute Mann unbedingt noch einen Beweis dass ich in Frankreich wohne obwohl auf dem Formular ein Stempel des Finanzamtes in Metz war.  Bei meiner Frau ging das ohne Probleme auch ohne Beweis! Für die ist auch ein anders Finanzamt zuständig!

Sorry aber manchmal sieht mir das etwas nach Beamtenwillkür aus. Bitte nicht persönlich nehmen!!!!! Entweder es gibt diese Reglung dass man noch zusätzlich beweisen muss wo man wohnt oder nicht! Nach dem ich nachgefragt habe warum das beim Finanzamt meiner Frau anders ist meinte er, dass ihm das egal ist er macht das halt so!

Super Antwort.......



Offline The Bear Family

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Re: CV??
« Antwort #5 am: 17. Mai 2011, 09:41:18 »
Da gibt es ja auch einen entscheidenden Unterschied zwischen dem deutschen und dem französischen Steuerrecht.
Auf der deutschen Steuererklärung gibst du nur an, wieviel km du gefahren bist. Ob du das mit einem 2CV oder mit einem Rolls Royce die Strecke fährst, interessiert in Deutschland niemanden, denn es gibt eine allgemeine KM-Pauschale.
In Frankreich dagegen gibt es Fahrzeug bezogen unterschiedliche Sätze, und auf der Steuererklärung muß das Fahrzeug mit Modell und Kennzeichen angegeben werden.

Dadurch stelle ich es mir schwierig vor, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Frankreich abzusetzen.
Außerdem stellt ein in D zugelassenes Fahrzeug auch die Eigenschaft des Grenzgängers in Frage, es sei denn, das Fzg ist auf einen Dritten zugelassen.

Offline grenzgängerin

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Re: CV??
« Antwort #6 am: 17. Mai 2011, 12:36:25 »
Da gibt es ja auch einen entscheidenden Unterschied zwischen dem deutschen und dem französischen Steuerrecht.
Auf der deutschen Steuererklärung gibst du nur an, wieviel km du gefahren bist. Ob du das mit einem 2CV oder mit einem Rolls Royce die Strecke fährst, interessiert in Deutschland niemanden, denn es gibt eine allgemeine KM-Pauschale.
In Frankreich dagegen gibt es Fahrzeug bezogen unterschiedliche Sätze, und auf der Steuererklärung muß das Fahrzeug mit Modell und Kennzeichen angegeben werden.

Dadurch stelle ich es mir schwierig vor, ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug in Frankreich abzusetzen.
Außerdem stellt ein in D zugelassenes Fahrzeug auch die Eigenschaft des Grenzgängers in Frage, es sei denn, das Fzg ist auf einen Dritten zugelassen.

hallo,
wieso sollte das problematisch sein, ein anderes Auto zu benutzen? Es muss glaubhaft und nachprüfbar sein.
Unser Auto war auch noch 1 1/2 Jahre lang in D zugelassen und wurde hier angegeben. Und, in den letzten Jahren hab ich nirgends die frz. Zulassungsnummer vermerkt in der Steuererklärung, nur km-Abrechnung gemacht.

Hallo Maya,
um welches Auto handelt es sich denn? Bestimmt lässt sich die CV rausfinden.

meint die grenzgängerin

Offline Eric

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Re: CV??
« Antwort #7 am: 17. Mai 2011, 13:06:46 »
Hallo,

also ich habe noch nie eine Zulassungsnummer angegeben.
Mir hat mal eine Dame auf dem Finanzamt gesagt :Wenn wir was brauchen,melden wir uns

Gruß

Eric

Offline Maya88

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Re: CV??
« Antwort #8 am: 18. Mai 2011, 20:35:07 »
Hallo grenzgängerin.

es ist ein Seat Arosa Bj 2000 mit 50 PS.....
ich hab jetzt einfach mal bei ner franz. Gebrauchtwagenbörse nachgeschaut und da war das gleiche Auto drin mit 4 CV die hab ich jetzt einfach mal so übernommen.
Aber ob das auch korrekt ist weiß ich nicht.

Liebe Grüße

Offline Ralph

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Re: CV??
« Antwort #9 am: 19. Mai 2011, 00:15:48 »
Das hätte ich auch so gemacht.
Kommt auch in etwa hin....

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: CV??
« Antwort #10 am: 19. Mai 2011, 11:55:32 »
Nach meinen Kenntnissen und nach Aussage meines Steuerberaters kann an nur ein auf sich bzw. den Familienpartner in F zugelassenes Fzg. verwenden und muss das Kennzeichen angeben. Es empfiehlt sich dingend (!! siehe unten !!) alle Tankquittungen bzw. Servicerechnungen mit Kilometerstand aufzuheben, um die Fahrten bei einer Prüfung auch in etwa nachweisen zu können.
Wenn es bisher auch ohne diese Angaben geklappt hat, habt Ihr Glück gehabt. Im Falle einer Steuerprüfung werdet Ihr aber auf die Nase fallen.

übrigens: in F geht das Geld auch aus. Da franz. Arbeitgeber ähnlich wie in D die Steuer direkt und maschinell ans FA melden, haben die Finanzbeamten jetzt mehr Zeit zur Prüfung der Erklärungen, die nicht vom Arbeitgeber automatisiert gemacht werden - und das sind neben den Selbständigen und Privatiers die Grenzgänger; es ist also mit einer erhöhten Prüfung zu rechnen; mich haben sie in den letzen 7 Jahren 2x überprüft, seitdem lass ich es vom Steuerberater machen, kostet ~150.- für 2 Personen und er kümmert sich um alles