Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: khmer am 01. November 2010, 02:07:35

Titel: CSG et CRDS
Beitrag von: khmer am 01. November 2010, 02:07:35
Nach langem Kampf der CDTFM sind Gehälter von Grenzgängern D/F bei Erhebung von Beiträgen zu CSG und CRDS außen vor.

Mit welchem Recht / Begründung werden diese aber auf andere Einkünfte (z.B. Zinserträge), die ebenfalls nicht aus F stammen, erhoben?
Erhoben mit einer von der Einkommensteuer abweichenden Fälligkeit und einem eigenen Bescheid 4 Wochen später?

An der Tatsache, daß der Grenzgänger gar nicht am frz Sozialversicherungssystem teilnimmt, hat sich doch auch im 2. Fall nichts geändert?

A+