Grenzgaenger Forum

Autor Thema: CSG et CRDS  (Gelesen 3071 mal)

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Offline khmer

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CSG et CRDS
« am: 01. November 2010, 02:07:35 »
Nach langem Kampf der CDTFM sind Gehälter von Grenzgängern D/F bei Erhebung von Beiträgen zu CSG und CRDS außen vor.

Mit welchem Recht / Begründung werden diese aber auf andere Einkünfte (z.B. Zinserträge), die ebenfalls nicht aus F stammen, erhoben?
Erhoben mit einer von der Einkommensteuer abweichenden Fälligkeit und einem eigenen Bescheid 4 Wochen später?

An der Tatsache, daß der Grenzgänger gar nicht am frz Sozialversicherungssystem teilnimmt, hat sich doch auch im 2. Fall nichts geändert?

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