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Autor Thema: CSG auf deutsches Krankengeld  (Gelesen 4185 mal)

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Offline Ralph

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CSG auf deutsches Krankengeld
« am: 08. August 2018, 17:53:58 »
Habe mein 2017 erhaltenes Krankengeld in meiner Steuererklärung ordnungsgemäß angegeben.
Jetzt muß ich lt. meinem aktuellen Steuerbescheid dafür CSG bezahlen.

Allerdings habe ich ja auf dieses Krankengeld bereits die deutschen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt bzw. die wurden von meiner Krankenkasse gleich einbehalten. Ich war ja zu der Zeit auch in D versichert.
Ist da was schiefgelaufen ?
Wie kann ich verhindern das ich da doppelt bezahlen muß ?

Vielen Dank.

Gruß Ralph
« Letzte Änderung: 09. August 2018, 00:28:31 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Frontalier

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Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« Antwort #1 am: 09. August 2018, 10:26:00 »
Hallo Ralph,
das Thema CSG ist bei uns Grenzgängern zur Zeit echt lästig. Auch auf meine Mieterträge und Zinsen soll ich diese Sozialabgaben abführen. Nun gab es im Mai in Nancy wohl einen Gerichtsentscheid, dass Frankreich diese Einnahmen wieder zurückerstatten muss lt. euopäischer Rechtssprechung. Dies ist jedoch mit Aufwand, Warterei etc. verbunden. Richtig lästig das Thema, denn ohne Korrespondenz kein Geld zurück.

Was das Thema Krankengeld angeht bin ich leider nicht so gut informiert. Aber ich kann dir eine Adresse nennen, die mir bisher immer weitergeholfen hat. Es handelt sich um das "Comité de Défense des travailleurs de la moselle". Dies ist ein Grenzgängerverein, der sich mit allen Problemen der Grenzgänger befasst. Ca. 10.000 Menschen sind dort angemeldet und können bei Anliegen wie deinem dort nachfragen. Das gute ist, mir wurde bisher auch immer super per e-mail weitergeholfen, wenn es um Formulare, Schriftverkehr, rechtliche Belange ging. Wenn ich mir bedenke, dass die Mitgliedschaft im Jahr nur 29 € kostet und wie viel die mir schon geholfen haben, dann kann ich nur sagen, eintreten und den Verein unterstützen. Es gibt dort auch deutschsprechende Ansprechpartner.  Sobald du Mitglied bist erhälst du auch regelmäßig eine Broschüre mit aktuellen News.   Was meine Sozialabgaben auf die Mieterträge etc. angeht hätte ich ohne die Hilfe des Vereins alleine aus bürokratischen Gründen keine Chance gehabt.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. 
Hier der Link: https://www.frontaliers-moselle.com/

Offline Ralph

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Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« Antwort #2 am: 09. August 2018, 21:07:54 »
Ich habe bei Infobest angefragt - hier die Antwort:

<<<CSG/CRDS muss man nur zahlen, wenn man in Frankreich sozialversicherungspflichtig ist, was als Grenzgänger in Deutschland nicht Ihr Fall ist.  Ich empfehle Kontakt mit Ihrem französischen Finanzamt aufzunehmen, um Ihr Status nochmal zu erklären. Da ist sicherlich was schief gelaufen, in der Tat.>>>

Ich werden nun einfach einmal Widerspruch einlegen und den Bescheid über das Krankengeld samt der Sozialversicherungsbeiträge mitschicken.

Mal sehen was passiert.
Den Grenzgängerverein kenne ich. Ist immer eine gute Adresse.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Ralph

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Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« Antwort #3 am: 16. August 2018, 22:16:24 »
So - hab den Fall jetzt persönlich beim FA geklärt.
Hatte durch eine falsche Auskunft das Krankengeld in das Feld 8TW reingeschrieben.
Da gehören aber nur Zahlungen aus dem Ausland rein bei denen noch keine Sozialversicherung bezahlt wurde.

Das deutsche Krankengeld gehört zum Gehalt in das Feld 1AG mit eingetragen. Dann fällt keine CSG in F mehr an.
Nur der übliche Steuersatz.

Konnte heute online die Steuererklärung noch korrigieren.

Gleichzeitig hab ich noch einen Anschiss bekommen, weil ich nicht jährlich mein 5011 beim französischen FA abgegeben habe.
Das hat mir aber in den letzten 8 Jahren auch keiner gesagt.
Hab es nur alle 3 Jahre erneuert - wenn die Freistellungsbescheinigung abgelaufen ist.
Das wollen die in F aber jährlich.
Nur als kleiner Hinweis, da uns das nach 18 Jahren noch völlig neu war.

Ansonsten sind die aber beim Finanzamt sehr hilfsbereit.
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Offline Ralph

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Re: CSG auf deutsches Krankengeld
« Antwort #4 am: 30. November 2018, 12:26:23 »
kurzes Update:

Im korrigiertem Avis d'Impot haben sie nun das Krankengeld im Salair mit verrechnet.
Allerdings haben sie das immer noch im Feld 8TW mit reingetragen und wollen immer noch 343 € CSG dafür.
Obwohl anders besprochen und höchstpersönlich aus dem Feld bei der Korrektur gelöscht.
So ist das halt wenn man das Monatelang liegen läßt....und nicht mehr weiß was besprochen wurde.
Ich habe das nun heute erneut schriftlich reklamiert.

Mein Fazit - ich werde nie wieder einen Fehler von mir beim Finanzamt melden.... :-)
So hätte ich zwar CSG bezahlen müssen aber die Steuer gespart.
Nun zahle ich 400 € Steuern mehr und muß schauen das ich die 343 € CSG wieder bekomme.
Nächstes Mal lass ich es grad laufen....
(gehe nicht zu deinem Fürst wenn du nicht gerufen würst)
« Letzte Änderung: 30. November 2018, 12:30:26 von Ralph »
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