Hallo zusammen,
lt. Arbeitskammer des Saarlandes, die mich auf die Grenzgängervereinigung in Sarregemuines verwiesen haben liegt derzeit folgende Situation vor:
Für die Jahre 2012 bis 2015 eingezogene CSG und CDRS kann ein Widerspruch eingelegt werden. Der frz. Staat muss die eingezogenen Sozialabgaben zurückerstatten lt. Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015.
Ab dem Jahr 2016 darf der frz. Staat die sogenannten revenu du patrimoine (hierzu zählen Vermietung, Zinsen, Dividenden, Hausverkäufe mit Gewinn) jedoch wieder einziehen, da wie Sophie bereits geschildert hat der frz. Staat die Prelevements nicht mehr von der Sozialkasse einzieht, sondern von einer anderen Institution und so handelt es sich nicht mehr um eine Sozialabgabe offiziell.. Dies wäre das aktuelle Schlupfloch, dass Frankreich gefunden hat. Hier ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen, da die Grenzgängervereinigungen dagegen Widerspruch erheben werden wie damals... Jeder, der von diesem Thema betroffen ist sollte seinen Unmut auch kundtun, dass man eine große Basis an Menschen hat, die signalisieren, dass es so nicht geht. Egal ob über die AFAL oder den Comité de defense des travailleurs frontaliers de la moselle. Nur so können die Rechte der Grenzgänger auch durchgesetzt werden.
Was die Besteuerung der Einkommen betrifft, ist ja lt. Schreiben noch nichts entschieden. Hier muss man abwarten was passiert. Ich persönlich kenne mich im frz. Steuersystem nicht so gut aus um zu sagen, ob man von gezahlten CSG wieder etwas zurückerstattet bekommt? Bisher fielen diese bei mir nur auf Mieteinnahmen an.
Im Prinzip sollten wir nicht vergessen, dass Frankreich finanziell nicht gut darsteht, es wird wohl zukünftig noch mehr Einschnitte geben. Aber bei mir kommt die Frage immer öfters durch, wieso sollte ich in ein frz. Sozialsystem ( auch wenn Frankreich dies jetzt geändert hat) Beiträge bezahlen, wenn ich dies schon in Deutschland tue? Wenn doch, wieso erhalte ich keine Ansprüche daraus? Das ist nicht korrekt und da hoffe ich wird eine Lösung gefunden.