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Autor Thema: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen  (Gelesen 18237 mal)

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Offline Sophie

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CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« am: 13. Juli 2016, 16:20:17 »
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

Offline Nutellalein

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #1 am: 13. Juli 2016, 18:35:08 »
Nee...noch nicht gehört.
Kenn ich nur, wenn man Homeoffice macht und über 25% der Arbeitszeit Zuhause arbeitet, daß dann der deutsche Arbeitgeber die Sozialversicherung in F. leisten muss. Das ist jetzt schon so.

Ist das lt. Abkommen überhaupt mögl., daß in D. und in F. die Sozialvers. verlangt wird? Wäre ja dann doppelt gemoppelt...und natürlich ne saftige Belastung  :o
Alle sagen "das geht nicht", dann kam einer daher, der wusste das nicht und hat's gemacht.

Offline Sophie

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #2 am: 14. Juli 2016, 10:48:36 »
Soweit ich es verstanden habe, hat Frankreich die CSG anders eingestuft, so dass es dann auch von uns verlangt werden kann.
Und ja es wäre verdammt nochmal sehr viel Geld.
Diese Anwältin meinte dass es im September bekannt gemacht wird.
Ich habe schon mal EURES kontaktiert, gehe aber davon aus dass die nichts wissen.

Offline Saarbrücker

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #3 am: 14. Juli 2016, 14:31:52 »
Hallo Sophie,

das war in den 1990 Jahren auch schon mal ein Thema. Frankreich hat gegen europäisches Recht verstoßen und musste die CSG wieder einkassieren. Siehe folgenden Link:
http://www.iww.de/pistb/archiv/sozialversicherung-die-franzoesische-regierung-verstoesst-bei-grenzgaengern-gegen-eu-recht-f34470

Gruß
Saarbrücker

Offline Sophie

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #4 am: 14. Juli 2016, 14:37:09 »
ich habe jetzt selbst mit der Afal gesprochen, die mir diese aussage bestätigt haben.
Es wird erst im September bekannt gegeben um in der Urlaubszeit unruhen zu vermeiden.

Frankreich desolidarisiert die CSG von der sozialversicherung um es an den staat anzuhängen, deshalb wird es in dem Sinne auch keine doppelte sache mehr sein für Grenzgänger, da es in DE anders eingestuft ist.

Scheint als hätte FR endlich ein lang gesuchtes schlupfloch gefunden zu haben.
Es ist wirklich eine Katastrophe, wenn man bedenkt was es für eine summe ist.

Offline Nicod3mus

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #5 am: 15. Juli 2016, 09:33:40 »
Gibt es dazu auch noch andere Quellen, als eine mündliche Aussage eines RA der Afal?

Wenn die CSG als ganzes reformiert werden soll, dann müsste das ja schon Wellen in Frankreich schlagen und entsprechende Artikel darüber geben.

Der EUGH hat ja erst mit einer neuen Entscheidung vom 26.02.2015 entschieden, das die CSG - Abgabe für Personen, die einem Sozialversicherungssystem eines anderen EU-Lands angehören, nicht erhoben werden dar. Und zwar nicht nur für das Arbeitseinkommen, sondern auch sämtliche anderen Einkünftsarten.

Offline Sophie

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #6 am: 15. Juli 2016, 09:42:06 »
Laut dem Direktor der Afal in Haguenau wird es dies alles im September um "unruhen" während der Urlaubszeit zu vermeidn....

Offline TGV

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #7 am: 15. Juli 2016, 10:45:16 »
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

Welche Grenzgänger denn bitte - Arbeit DE wohnen FR? Arbeit FR wohnen DE?

Erstere sind doch von der CSG / CRDS gar nicht betroffen, weil sie nicht im französischen Sozialsystem einzahlen - und letztere nicht, weil sie in Frankreich keine Steuern zahlen. Siehe Article L136-1 des Code de la Sécurité Sociale - und der hat sich seit 2001 nicht geändert. Siehe

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&idSectionTA=LEGISCTA000006173055&cidTexte=LEGITEXT000006073189&dateTexte=20160715


Offline Tandros

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #8 am: 15. Juli 2016, 10:45:52 »
WHAT??!!

das darf ja wohl nicht Wahr sein, oder?

Ich bin gerade in der Umzugsphase und Mitte August ziehe nach Frankreich um.
Wohnung in DE gekündigt, Haus in F gefunden und Mietvertrag unterschrieben, Kaution eingezahlt, alles schon gepackt und viele Sachen mit DE abgeschlossen.

Sag mir bitte bloß nicht dass der Steuervorteil jetzt in F weg ist... da werde ich verrückt! :-[

So ein Pech hätte ich noch nie in meinem Leben gehabt wenn das tatsächlich so wird wie du es sagst...

Warum sollte Frankreich sich sowas antun? Haben sie viel Zu viel Geld in der Kasse und brauchen keinen  mehr? Dachte F wäre kurz vor Pleite...

Verdammt...
« Letzte Änderung: 19. Juli 2016, 10:19:29 von Tandros »

Offline Dragonvamp

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #9 am: 15. Juli 2016, 11:29:52 »
Ich hab gestern noch gegoogelt und einen Facebook Bericht von 2014 gefunden, in dem genau dieses drin steht .. Und soll für alle Grenzgänger gelten...

Bischen länger googlen und man findet im untersten Google tatsächlich noch mehr davon ...

Jetzt heißt es wohl abwarten

Offline Sophie

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #10 am: 15. Juli 2016, 12:04:56 »
Es betrifft die jenigen die in FR wohnen und in DE arbeiten.
Und weil es sich seit 2001 nicht geändert hat heisst noch lange nicht das es für immer und ewig so bleiben wird.
FR versucht es schon ja schon länger zu umgehen.
Die Afal durfte leider nicht mehr dazu dagen weil alle bis September warten müssen.

Es tut mir Leid, ich wollte nur mitteilen was ich gehört habe und schauen ob andere auch was wüssten.

Tatsächlich müssen wir Sept abwarten.

Ich würde mich wahnisinnig freuen wenn man mir nur scheiss erzählt hat, glaubt mir   :anixwissen:

Offline TGV

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #11 am: 15. Juli 2016, 13:30:23 »
Ich hab gestern noch gegoogelt und einen Facebook Bericht von 2014 gefunden, in dem genau dieses drin steht .. Und soll für alle Grenzgänger gelten...

Bischen länger googlen und man findet im untersten Google tatsächlich noch mehr davon ...

Jetzt heißt es wohl abwarten

Tja. Meine 5 cent dazu: Auf Basis der derzeitigen Faktenlage und Informationen gibt es absolut keinen Grund, sich vor irgendwas zu fürchten. Wenn man lange genug googlet, findet mal zu (sorry) absolut jedem Scheiß irgendeinen Link oder ein Facebook-Posting. Und auch zum genauen Gegenteil ;-)

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.

In diesem Sinne - abwarten und Rosé trinken :-)


Offline Nicod3mus

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #12 am: 15. Juli 2016, 14:14:11 »

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.


Das kann durchaus sein, da kann man sich nicht gegeben wehren. Allerdings stellt sich für die französische Regierung dann ein anderes Problem bzw. ergibt sich die Gegenrechnung:

Wenn die CSG und CRDS entfällt und die Einkommensteuer erhöht wird, dann erleidet der französische Staat einen Einnahmeausfall für alle Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten, aber im Ausland wohnen. Schließlich zahlen die im Ausland Ihre Einkommensteuer. Fraglich ist dann aber, ob dies verfassungskonform bzw. mit Europarecht vereinbar wäre. Schließlich sind diese Arbeitnehmer ja im französische Sozialsystem abgesichert und nehmen dies auch in Anspruch.

Ich finde es aber schon komisch, dass da mündliche Aussagen getroffen werden und so getan wird als sei das streng geheim. Letztendlich geht es ja hier um eine ggf. kommende Gesetzesänderung und die werden in aller Regel ja öffentlich diskutiert.....

Offline TGV

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #13 am: 15. Juli 2016, 15:27:12 »

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.


Das kann durchaus sein, da kann man sich nicht gegeben wehren. Allerdings stellt sich für die französische Regierung dann ein anderes Problem bzw. ergibt sich die Gegenrechnung:

Wenn die CSG und CRDS entfällt und die Einkommensteuer erhöht wird, dann erleidet der französische Staat einen Einnahmeausfall für alle Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten, aber im Ausland wohnen. Schließlich zahlen die im Ausland Ihre Einkommensteuer. Fraglich ist dann aber, ob dies verfassungskonform bzw. mit Europarecht vereinbar wäre. Schließlich sind diese Arbeitnehmer ja im französische Sozialsystem abgesichert und nehmen dies auch in Anspruch.

Das halte ich für kein valides Argument: Die Zahl der Leute, die in FR arbeiten und im Ausland Steuern zahlen, dürfte eher gering sein (und mit Sicherheit geringer als der ungekehrte Fall)- die französischen Bruttogehälter sind im Vergleich doch sehr niedrig und die Einkommensteuern der Nachbarländer Frankreichs eher höher als die Frankreichs. Anders gesagt wäre der Einnahmeverlust wohl eher minimal (er betrifft wenig Leute mit eher geringen Gehältern), ein möglicher Gewinn an Steuereinnahmen aber eher groß (er betrifft mehr Leute mit eher hohen Gehältern).

Unabhängig von Einnahmen (das muss die französische Regierung selber wissen und ausrechnen :-) kann ich auch kein Problem mit Europarecht erkennen: Es entfällt doch lediglich eine Sozialabgabe ind FR, für Leute die in FR Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das darf eine jede Regierung regeln wie's ihr paßt - oder übersehe ich da was?

Offline skyline06

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #14 am: 31. August 2016, 17:06:34 »
Gibt es bereits Neuigkeiten ob die CSG tatsächlich ab 2017 auch für Grenzgänger fällig werden soll?