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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Sophie am 13. Juli 2016, 16:20:17

Titel: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 13. Juli 2016, 16:20:17
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Nutellalein am 13. Juli 2016, 18:35:08
Nee...noch nicht gehört.
Kenn ich nur, wenn man Homeoffice macht und über 25% der Arbeitszeit Zuhause arbeitet, daß dann der deutsche Arbeitgeber die Sozialversicherung in F. leisten muss. Das ist jetzt schon so.

Ist das lt. Abkommen überhaupt mögl., daß in D. und in F. die Sozialvers. verlangt wird? Wäre ja dann doppelt gemoppelt...und natürlich ne saftige Belastung  :o
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 14. Juli 2016, 10:48:36
Soweit ich es verstanden habe, hat Frankreich die CSG anders eingestuft, so dass es dann auch von uns verlangt werden kann.
Und ja es wäre verdammt nochmal sehr viel Geld.
Diese Anwältin meinte dass es im September bekannt gemacht wird.
Ich habe schon mal EURES kontaktiert, gehe aber davon aus dass die nichts wissen.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Saarbrücker am 14. Juli 2016, 14:31:52
Hallo Sophie,

das war in den 1990 Jahren auch schon mal ein Thema. Frankreich hat gegen europäisches Recht verstoßen und musste die CSG wieder einkassieren. Siehe folgenden Link:
http://www.iww.de/pistb/archiv/sozialversicherung-die-franzoesische-regierung-verstoesst-bei-grenzgaengern-gegen-eu-recht-f34470

Gruß
Saarbrücker
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 14. Juli 2016, 14:37:09
ich habe jetzt selbst mit der Afal gesprochen, die mir diese aussage bestätigt haben.
Es wird erst im September bekannt gegeben um in der Urlaubszeit unruhen zu vermeiden.

Frankreich desolidarisiert die CSG von der sozialversicherung um es an den staat anzuhängen, deshalb wird es in dem Sinne auch keine doppelte sache mehr sein für Grenzgänger, da es in DE anders eingestuft ist.

Scheint als hätte FR endlich ein lang gesuchtes schlupfloch gefunden zu haben.
Es ist wirklich eine Katastrophe, wenn man bedenkt was es für eine summe ist.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Nicod3mus am 15. Juli 2016, 09:33:40
Gibt es dazu auch noch andere Quellen, als eine mündliche Aussage eines RA der Afal?

Wenn die CSG als ganzes reformiert werden soll, dann müsste das ja schon Wellen in Frankreich schlagen und entsprechende Artikel darüber geben.

Der EUGH hat ja erst mit einer neuen Entscheidung vom 26.02.2015 entschieden, das die CSG - Abgabe für Personen, die einem Sozialversicherungssystem eines anderen EU-Lands angehören, nicht erhoben werden dar. Und zwar nicht nur für das Arbeitseinkommen, sondern auch sämtliche anderen Einkünftsarten.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 15. Juli 2016, 09:42:06
Laut dem Direktor der Afal in Haguenau wird es dies alles im September um "unruhen" während der Urlaubszeit zu vermeidn....
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: TGV am 15. Juli 2016, 10:45:16
Ich wurde heute morgen informiert (anwältin von der Afal) dass ab 2017 Grenzgänger die CSG (soziale Abgabe) auch in Frankreich bezahlen müssen. Es sind 7 % des Bruttos.
Frankreich wollte dies schon immer durchziehen, jetzt ist es wohl soweit.

Weiss jemand was davon?

Welche Grenzgänger denn bitte - Arbeit DE wohnen FR? Arbeit FR wohnen DE?

Erstere sind doch von der CSG / CRDS gar nicht betroffen, weil sie nicht im französischen Sozialsystem einzahlen - und letztere nicht, weil sie in Frankreich keine Steuern zahlen. Siehe Article L136-1 des Code de la Sécurité Sociale - und der hat sich seit 2001 nicht geändert. Siehe

https://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&idSectionTA=LEGISCTA000006173055&cidTexte=LEGITEXT000006073189&dateTexte=20160715

Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Tandros am 15. Juli 2016, 10:45:52
WHAT??!!

das darf ja wohl nicht Wahr sein, oder?

Ich bin gerade in der Umzugsphase und Mitte August ziehe nach Frankreich um.
Wohnung in DE gekündigt, Haus in F gefunden und Mietvertrag unterschrieben, Kaution eingezahlt, alles schon gepackt und viele Sachen mit DE abgeschlossen.

Sag mir bitte bloß nicht dass der Steuervorteil jetzt in F weg ist... da werde ich verrückt! :-[

So ein Pech hätte ich noch nie in meinem Leben gehabt wenn das tatsächlich so wird wie du es sagst...

Warum sollte Frankreich sich sowas antun? Haben sie viel Zu viel Geld in der Kasse und brauchen keinen  mehr? Dachte F wäre kurz vor Pleite...

Verdammt...
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Dragonvamp am 15. Juli 2016, 11:29:52
Ich hab gestern noch gegoogelt und einen Facebook Bericht von 2014 gefunden, in dem genau dieses drin steht .. Und soll für alle Grenzgänger gelten...

Bischen länger googlen und man findet im untersten Google tatsächlich noch mehr davon ...

Jetzt heißt es wohl abwarten
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 15. Juli 2016, 12:04:56
Es betrifft die jenigen die in FR wohnen und in DE arbeiten.
Und weil es sich seit 2001 nicht geändert hat heisst noch lange nicht das es für immer und ewig so bleiben wird.
FR versucht es schon ja schon länger zu umgehen.
Die Afal durfte leider nicht mehr dazu dagen weil alle bis September warten müssen.

Es tut mir Leid, ich wollte nur mitteilen was ich gehört habe und schauen ob andere auch was wüssten.

Tatsächlich müssen wir Sept abwarten.

Ich würde mich wahnisinnig freuen wenn man mir nur scheiss erzählt hat, glaubt mir   :anixwissen:
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: TGV am 15. Juli 2016, 13:30:23
Ich hab gestern noch gegoogelt und einen Facebook Bericht von 2014 gefunden, in dem genau dieses drin steht .. Und soll für alle Grenzgänger gelten...

Bischen länger googlen und man findet im untersten Google tatsächlich noch mehr davon ...

Jetzt heißt es wohl abwarten

Tja. Meine 5 cent dazu: Auf Basis der derzeitigen Faktenlage und Informationen gibt es absolut keinen Grund, sich vor irgendwas zu fürchten. Wenn man lange genug googlet, findet mal zu (sorry) absolut jedem Scheiß irgendeinen Link oder ein Facebook-Posting. Und auch zum genauen Gegenteil ;-)

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.

In diesem Sinne - abwarten und Rosé trinken :-)

Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Nicod3mus am 15. Juli 2016, 14:14:11

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.


Das kann durchaus sein, da kann man sich nicht gegeben wehren. Allerdings stellt sich für die französische Regierung dann ein anderes Problem bzw. ergibt sich die Gegenrechnung:

Wenn die CSG und CRDS entfällt und die Einkommensteuer erhöht wird, dann erleidet der französische Staat einen Einnahmeausfall für alle Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten, aber im Ausland wohnen. Schließlich zahlen die im Ausland Ihre Einkommensteuer. Fraglich ist dann aber, ob dies verfassungskonform bzw. mit Europarecht vereinbar wäre. Schließlich sind diese Arbeitnehmer ja im französische Sozialsystem abgesichert und nehmen dies auch in Anspruch.

Ich finde es aber schon komisch, dass da mündliche Aussagen getroffen werden und so getan wird als sei das streng geheim. Letztendlich geht es ja hier um eine ggf. kommende Gesetzesänderung und die werden in aller Regel ja öffentlich diskutiert.....
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: TGV am 15. Juli 2016, 15:27:12

Was Grenzgängern (DE Arbeit FR Wohnen) m.E. aber mittelfristig tatsächlich blüht, ist daß die Regierung CSG und CRDS einfach streicht und zur Gegenfinanzierung die Einkommensteuer (die Ihr ja bezahlt) entsprechend erhöht. Sowas (Steuererhöhungen) gehören aber m.E. einfach zu dem was man akzeptieren muß, wenn man in einem Land lebt, egal in welchem - ganz besonders wenn es dem Land finanziell nicht gut geht.


Das kann durchaus sein, da kann man sich nicht gegeben wehren. Allerdings stellt sich für die französische Regierung dann ein anderes Problem bzw. ergibt sich die Gegenrechnung:

Wenn die CSG und CRDS entfällt und die Einkommensteuer erhöht wird, dann erleidet der französische Staat einen Einnahmeausfall für alle Arbeitnehmer, die zwar in Frankreich arbeiten, aber im Ausland wohnen. Schließlich zahlen die im Ausland Ihre Einkommensteuer. Fraglich ist dann aber, ob dies verfassungskonform bzw. mit Europarecht vereinbar wäre. Schließlich sind diese Arbeitnehmer ja im französische Sozialsystem abgesichert und nehmen dies auch in Anspruch.

Das halte ich für kein valides Argument: Die Zahl der Leute, die in FR arbeiten und im Ausland Steuern zahlen, dürfte eher gering sein (und mit Sicherheit geringer als der ungekehrte Fall)- die französischen Bruttogehälter sind im Vergleich doch sehr niedrig und die Einkommensteuern der Nachbarländer Frankreichs eher höher als die Frankreichs. Anders gesagt wäre der Einnahmeverlust wohl eher minimal (er betrifft wenig Leute mit eher geringen Gehältern), ein möglicher Gewinn an Steuereinnahmen aber eher groß (er betrifft mehr Leute mit eher hohen Gehältern).

Unabhängig von Einnahmen (das muss die französische Regierung selber wissen und ausrechnen :-) kann ich auch kein Problem mit Europarecht erkennen: Es entfällt doch lediglich eine Sozialabgabe ind FR, für Leute die in FR Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das darf eine jede Regierung regeln wie's ihr paßt - oder übersehe ich da was?
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: skyline06 am 31. August 2016, 17:06:34
Gibt es bereits Neuigkeiten ob die CSG tatsächlich ab 2017 auch für Grenzgänger fällig werden soll?
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 01. September 2016, 11:32:06
Hallo zusammen,

dieses Thema beunruhigte mich auch, als ich es das erste Mal las..
Ich selbst habe bei der jetzigen Steuer die Erfahrung gemacht, dass auf meine französischen Mieteinnahmen prelevements sociaux i.H.v. 15,5 % abgeführt wurden (siehe extra Thema in der rubrik steuern). Dieses 2012 von Mr. Hollande durchgedrückte Gesetz widerspricht allerdings den Vorgaben des EUGH, laut Urteil von 02/2015.. Es bleibt aktuell jedoch nichts anderes übrig als erst einmal zu zahlen und innerhalb von 2 Jahren Widerspruch zu erheben. Da der EUGH explizit in 2015 festlegte, dass CSG etc. bei Grenzgängern auf sämtliche Vermögenseinkünfte nicht erhoben werden darf, würde es mich doch stark wundern, dass solch eine Änderung nun kommen würde. Im Internet gibt es außerdem keine näheren Informationen zu diesem Thema. Was CSG betrifft, gibt es zwischen Frankreich und der Schweiz spezielle Vereinbarungen, je nach dem in welchem Kanton man arbeitet, aber diese Vereinbarungen haben nichts mit unserem Abkommen zu tun. Mich macht außerdem die aussage stutzig, dass alle im september per post über das thema informiert werden sollen?! Kann sich jemand daran erinnern, dass es jemals zu schriftlichen Vorankündigungen des finanzamtes kam? So viel ich weiß haben die es nie nötig über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren... Was sich in frankreich ab 2017 ändert, ist die tatsache, dass sich die art der steuereintreibung ändert. ähnlich wie in deutschland soll diese reform beinhalten, dass lohnsteuer direkt vom lohn einbehalten wird.  wie das bei uns grenzgängern umgesetzt werden soll, ist auch fraglich. 

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Falschinfo handelt mit der csg.... Es ist wie gesagt nicht mit der Entscheidung des EUGH vereinbar...

Gruß
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: skyline06 am 05. September 2016, 20:54:16
Ich hoffe dass es sich lediglich um ein Mißverständnis von Alfa handelt und die CSG Abgabe für Grenzgänger nicht verbindlich wird. Bisher habe ich hierzu auf den französischen Seiten noch nichts gelesen und ich denke der Aufschrei sollte schon deutlich sein wenn die Abgabe für alle kämen. Gibt ja immerhin auch genügend Franzosen die in Deutschland arbeiten.

Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Nicod3mus am 06. September 2016, 18:01:23
Mein Nachbar (Franzose und Grenzgänger nach D) weiß auf jedenfalls nichts davon, dass die CSG kommen soll.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: skyline06 am 06. September 2016, 18:51:06
Hat jemand schon bei afal nachgefragt ob die csg tatsächlich für Grenzgänger fällig werden soll?  Es hieß ja dass die Änderung im September bekannt gegeben werden soll
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Eliott am 06. September 2016, 19:42:39
Ich glaube, dass hier einige mal wieder den Teufel an die Wand malen. >:D
So wie es auch gern alle Jahre mit der Lohnsteuer gemacht wird.

Meine ganzen Grenzgängerkollegen die Franzosen sind wissen alle nichts davon.
Würde sowas kommen hätte das schon längst Wellen geschlagen.

Guten Abend.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 17. Oktober 2016, 16:30:12
Hallo zusammen,

also das Thema lässt mir auch keine Ruhe und ich befürchte, dass die Aussage, dass da uns etwas zukünftig blühen könnte, tatsächlich stimmen könnte. Laut AFAL ist das frz. Finanzministerium derzeit daran eine Abgabe von 7,5 % auf Lohneinkünfte ab dem 01.01.2016 vorzuschlagen. Dsbzgl. suchen Vertreter der AFAL wohl derzeit das Gespräch mit den Behörden um dies zu verhindern. Das wäre der Supergau für die Grenzgängerschaft.  Es bleibt aber fraglich ob eine Einführung rechtskräftig wäre, da ja erst kürzlich der EUGH entschied, dass CSG und CDRS bei Grenzgängern nicht erlaubt sind...  Aber wer weiß welche Lücken der frz. Staat findet und wir doch alle betroffen sind danach... 7,5 % aufs versteuernde Einkommen ist heftig und je nach Fall existenzbedrohend.

Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: spirou am 18. Oktober 2016, 14:27:33
Hallo,
es kann doch eigentlich nicht sein, daß es anscheinend, wie ich jetzt gelesen habe,  ein Urteil gibt daß CSG von in F wohnenden, aber nicht ins franz. Sozialsystem einzahlenden Bürgern nicht erhoben werden darf und sich keiner dran hält.
Wenn dieses Urteil rechtskräftig ist würden die Richter ja bestätigen daß CSG und Freunde Sozialabgaben sind und nicht, wie mir das Finanzamt durch Verweis auf Gesetze beweisen wollte eine Steuer, die von jedem Steuerpflichtigen zu zahlen sei.
Andererseits verstehe ich dann die AFAL nicht, daß sie anscheinend akzeptiert wenn CSG auf Zusatzrenten erhoben wird und auch Angst hat CSG würde auf Löhne und Gehälter erhoben. Das macht doch alles keinen Sinn.
Wenn es dann so kommen würde, daß CSG von 7,5% auf Lohneinnahmen von und GG erhoben wird, muß ja auch wie für alle Franzosen die Regel gelten, daß man davon 5,1% an der Steuer wieder abziehen kann. Dann wäre es ja nicht ganz so schlimm.
Warten wir mal ab was kommt.
Grüße
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Sophie am 18. Oktober 2016, 14:29:25
Hi,

Ja, dies hat die AFAL in Ihrem letzten Bericht geschrieben.

 :mad:
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 19. Oktober 2016, 09:16:30
Hallo zusammen,

lt. Arbeitskammer des Saarlandes, die mich auf die Grenzgängervereinigung in Sarregemuines verwiesen haben liegt derzeit folgende Situation vor:

Für die Jahre 2012 bis 2015 eingezogene CSG und CDRS kann ein Widerspruch eingelegt werden. Der frz. Staat muss die eingezogenen Sozialabgaben zurückerstatten lt. Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015.

Ab dem Jahr 2016 darf der frz. Staat die sogenannten revenu du patrimoine (hierzu zählen Vermietung, Zinsen, Dividenden, Hausverkäufe mit Gewinn) jedoch wieder einziehen, da wie Sophie bereits geschildert hat der frz. Staat die Prelevements nicht mehr von der Sozialkasse einzieht, sondern von einer anderen Institution und so handelt es sich nicht mehr um eine Sozialabgabe offiziell.. Dies wäre das aktuelle Schlupfloch, dass Frankreich gefunden hat. Hier ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen, da die Grenzgängervereinigungen dagegen Widerspruch erheben werden wie damals... Jeder, der von diesem Thema betroffen ist sollte seinen Unmut auch kundtun, dass man eine große Basis an Menschen hat, die signalisieren, dass es so nicht geht. Egal ob über die AFAL oder  den Comité de defense des travailleurs frontaliers de la moselle. Nur so können die Rechte der Grenzgänger auch durchgesetzt werden.

Was die Besteuerung der Einkommen betrifft, ist ja lt. Schreiben noch nichts entschieden. Hier muss man abwarten was passiert. Ich persönlich kenne mich im frz. Steuersystem nicht so gut aus um zu sagen, ob man von gezahlten CSG wieder etwas zurückerstattet bekommt?  Bisher fielen diese bei mir nur auf Mieteinnahmen an.

Im Prinzip sollten wir nicht vergessen, dass Frankreich finanziell nicht gut darsteht, es wird wohl zukünftig noch mehr Einschnitte geben. Aber bei mir kommt die Frage immer öfters durch, wieso sollte ich in ein frz. Sozialsystem ( auch wenn Frankreich dies jetzt geändert hat) Beiträge bezahlen, wenn ich dies schon in Deutschland tue? Wenn doch, wieso erhalte ich keine Ansprüche daraus? Das ist nicht korrekt und da hoffe ich wird eine Lösung gefunden.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: spirou am 19. Oktober 2016, 09:53:46
Hallo,
hab grad eine Veröffentlichung vom Finanzministerium gefunden, siehe Anhang, in der erklärt wird wer und wie man die CSG zurückfordern kann. Gleichzeitig wird sie aber vom gleichen Finanzministerium immer noch eingezogen. Die spinnen die Gallier.
Grüße
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: jauno am 04. November 2016, 21:09:33
Die deutschen bzw. ehemaligen Grenzgänger, die als Rentner in F imposables sind werden es nach dem neuen Grenzgängerabkommen zahlen müssen. 7% weniger Rente für sie.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: jauno am 04. November 2016, 21:13:20
Was die Nicht-Rentner betrifft, so hat der EuGh 2015 schon entschieden, dass doppelte Sozialabgaben nicht zulässig sind und es gekippt. Kann mir nicht vorstellen, dass F das so kurz danach schon wieder versuchen will.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Saarbrücker am 03. September 2018, 19:25:04
Ich nehme den alten Thread, weil ich keinen neuen eröffnen wollte.

Wie ist es denn nun mit diesen Abgaben (CSG - CRDS - (PREL SOC CONT ADD)) für Grenzgänger?
Mir wurden sie wieder berechnet.
Weis jemand etwas aktuelles?
Danke
A+
der Saarbrücker
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 04. September 2018, 11:49:31
Hallo Saarbrücker,
ich habe das gleiche Problem. Mir werden seit Jahren Sozialabgaben auf Zinserträge und noch viel schlimmer auf meine Mieteinnahmen erhoben. Daher habe ich über den Grenzgängerverein für die Jahre 2014 und 2015 eine Reklamation eingereicht. Für das Jahr 2014 wurde mir das auch erstattet, für das Jahr 2015 ist der Verhandlungsstand noch offen ( Liegt seit 1 Jahr in Straßburg als offene Akte in Prozedur!!!!!!) Auf eine Rückfrage per e-mail ob sie denn endlich sich an die EUGH Gerichtsurteile etc halten werden kam keine Antwort. Für die Jahre 2016 und 2017 werde ich nochmals fristgerecht bis zum 31.12.2018 einen Widerspruch einlegen. Das wird wohl ähnlich lange dann auf sich warten lassen.
Es ist einfach nur nervig seinem Geld hinterherzurennen. Aber ich glaube der frz. Staat kommt damit sehr gut zurecht die Leute zu zermürben!!
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Saarbrücker am 04. September 2018, 14:42:44
Hallo Frontalier,

ich habe eben erfahren, dass die Regelung 2016 wieder zurückgenommen wurde.
CSG / CDRS werden seitdem wieder erhoben. :-[
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 04. September 2018, 15:32:07
Hallo Saarbrücker,

ja diese Info ist richtig. Der frz. Staat hat die CSG nicht mehr unter dem Deckmantel einer Sozialabgabe gesteckt sondern nun unter den Deckmantel einer Steuer gesetzt. Eine reine "Täuschung" um das Geld zu behalten. Jedoch lohnt es sich weiter Widerspruch zu erheben, da in diesem Mai wurde in Nancy entschieden, dass die Sozialabgaben nicht mehr erhoben werden dürfen, da man sich an die europäische Rechtssprechung halten solle. Zurücvk bekäme man aber nur dann was, wenn man wie immer selbst aktiv wird und Widerspruch einlegt. Von daher glaube ich, dass die Aktenberge so hoch sind, dass die erst nach und nach mal auf die Widersprüche eingehen. Ich habe wie gesagt die Akte für 2015 noch offen und stelle bis 31.12. noch Ansprüche für 2016 und 2017.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Frontalier am 10. September 2018, 09:15:57
Also auf meinen Bruttoarbeitslohn (nicht selbsttständige Arbeit) habe ich bis dato noch nie Sozialabgaben in Frankreich bezahlt und laut allen mir zur Verfügung stehenden Informationen ist dies auch nicht geplant, da man in Deutschland ja bereits Sozialabgaben darauf abführt. Anders verhält es sich mit Mieteinnahmen oder Erträgen aus Aktien, Hausverkauf mit Gewinn etc.
Titel: Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
Beitrag von: Precalff am 18. Oktober 2018, 13:29:46
keine doppelte sache mehr sein für Grenzgänger, da es in DE anders eingestuft ist.