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Autor Thema: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen  (Gelesen 18239 mal)

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Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #30 am: 04. September 2018, 15:32:07 »
Hallo Saarbrücker,

ja diese Info ist richtig. Der frz. Staat hat die CSG nicht mehr unter dem Deckmantel einer Sozialabgabe gesteckt sondern nun unter den Deckmantel einer Steuer gesetzt. Eine reine "Täuschung" um das Geld zu behalten. Jedoch lohnt es sich weiter Widerspruch zu erheben, da in diesem Mai wurde in Nancy entschieden, dass die Sozialabgaben nicht mehr erhoben werden dürfen, da man sich an die europäische Rechtssprechung halten solle. Zurücvk bekäme man aber nur dann was, wenn man wie immer selbst aktiv wird und Widerspruch einlegt. Von daher glaube ich, dass die Aktenberge so hoch sind, dass die erst nach und nach mal auf die Widersprüche eingehen. Ich habe wie gesagt die Akte für 2015 noch offen und stelle bis 31.12. noch Ansprüche für 2016 und 2017.

Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #31 am: 10. September 2018, 09:15:57 »
Also auf meinen Bruttoarbeitslohn (nicht selbsttständige Arbeit) habe ich bis dato noch nie Sozialabgaben in Frankreich bezahlt und laut allen mir zur Verfügung stehenden Informationen ist dies auch nicht geplant, da man in Deutschland ja bereits Sozialabgaben darauf abführt. Anders verhält es sich mit Mieteinnahmen oder Erträgen aus Aktien, Hausverkauf mit Gewinn etc.

Offline Precalff

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #32 am: 18. Oktober 2018, 13:29:46 »
keine doppelte sache mehr sein für Grenzgänger, da es in DE anders eingestuft ist.