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Autor Thema: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen  (Gelesen 18227 mal)

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Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #15 am: 01. September 2016, 11:32:06 »
Hallo zusammen,

dieses Thema beunruhigte mich auch, als ich es das erste Mal las..
Ich selbst habe bei der jetzigen Steuer die Erfahrung gemacht, dass auf meine französischen Mieteinnahmen prelevements sociaux i.H.v. 15,5 % abgeführt wurden (siehe extra Thema in der rubrik steuern). Dieses 2012 von Mr. Hollande durchgedrückte Gesetz widerspricht allerdings den Vorgaben des EUGH, laut Urteil von 02/2015.. Es bleibt aktuell jedoch nichts anderes übrig als erst einmal zu zahlen und innerhalb von 2 Jahren Widerspruch zu erheben. Da der EUGH explizit in 2015 festlegte, dass CSG etc. bei Grenzgängern auf sämtliche Vermögenseinkünfte nicht erhoben werden darf, würde es mich doch stark wundern, dass solch eine Änderung nun kommen würde. Im Internet gibt es außerdem keine näheren Informationen zu diesem Thema. Was CSG betrifft, gibt es zwischen Frankreich und der Schweiz spezielle Vereinbarungen, je nach dem in welchem Kanton man arbeitet, aber diese Vereinbarungen haben nichts mit unserem Abkommen zu tun. Mich macht außerdem die aussage stutzig, dass alle im september per post über das thema informiert werden sollen?! Kann sich jemand daran erinnern, dass es jemals zu schriftlichen Vorankündigungen des finanzamtes kam? So viel ich weiß haben die es nie nötig über aktuelle Gesetzesänderungen zu informieren... Was sich in frankreich ab 2017 ändert, ist die tatsache, dass sich die art der steuereintreibung ändert. ähnlich wie in deutschland soll diese reform beinhalten, dass lohnsteuer direkt vom lohn einbehalten wird.  wie das bei uns grenzgängern umgesetzt werden soll, ist auch fraglich. 

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Falschinfo handelt mit der csg.... Es ist wie gesagt nicht mit der Entscheidung des EUGH vereinbar...

Gruß

Offline skyline06

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #16 am: 05. September 2016, 20:54:16 »
Ich hoffe dass es sich lediglich um ein Mißverständnis von Alfa handelt und die CSG Abgabe für Grenzgänger nicht verbindlich wird. Bisher habe ich hierzu auf den französischen Seiten noch nichts gelesen und ich denke der Aufschrei sollte schon deutlich sein wenn die Abgabe für alle kämen. Gibt ja immerhin auch genügend Franzosen die in Deutschland arbeiten.


Offline Nicod3mus

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #17 am: 06. September 2016, 18:01:23 »
Mein Nachbar (Franzose und Grenzgänger nach D) weiß auf jedenfalls nichts davon, dass die CSG kommen soll.

Offline skyline06

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #18 am: 06. September 2016, 18:51:06 »
Hat jemand schon bei afal nachgefragt ob die csg tatsächlich für Grenzgänger fällig werden soll?  Es hieß ja dass die Änderung im September bekannt gegeben werden soll

Offline Eliott

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #19 am: 06. September 2016, 19:42:39 »
Ich glaube, dass hier einige mal wieder den Teufel an die Wand malen. >:D
So wie es auch gern alle Jahre mit der Lohnsteuer gemacht wird.

Meine ganzen Grenzgängerkollegen die Franzosen sind wissen alle nichts davon.
Würde sowas kommen hätte das schon längst Wellen geschlagen.

Guten Abend.

Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #20 am: 17. Oktober 2016, 16:30:12 »
Hallo zusammen,

also das Thema lässt mir auch keine Ruhe und ich befürchte, dass die Aussage, dass da uns etwas zukünftig blühen könnte, tatsächlich stimmen könnte. Laut AFAL ist das frz. Finanzministerium derzeit daran eine Abgabe von 7,5 % auf Lohneinkünfte ab dem 01.01.2016 vorzuschlagen. Dsbzgl. suchen Vertreter der AFAL wohl derzeit das Gespräch mit den Behörden um dies zu verhindern. Das wäre der Supergau für die Grenzgängerschaft.  Es bleibt aber fraglich ob eine Einführung rechtskräftig wäre, da ja erst kürzlich der EUGH entschied, dass CSG und CDRS bei Grenzgängern nicht erlaubt sind...  Aber wer weiß welche Lücken der frz. Staat findet und wir doch alle betroffen sind danach... 7,5 % aufs versteuernde Einkommen ist heftig und je nach Fall existenzbedrohend.


Offline spirou

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #21 am: 18. Oktober 2016, 14:27:33 »
Hallo,
es kann doch eigentlich nicht sein, daß es anscheinend, wie ich jetzt gelesen habe,  ein Urteil gibt daß CSG von in F wohnenden, aber nicht ins franz. Sozialsystem einzahlenden Bürgern nicht erhoben werden darf und sich keiner dran hält.
Wenn dieses Urteil rechtskräftig ist würden die Richter ja bestätigen daß CSG und Freunde Sozialabgaben sind und nicht, wie mir das Finanzamt durch Verweis auf Gesetze beweisen wollte eine Steuer, die von jedem Steuerpflichtigen zu zahlen sei.
Andererseits verstehe ich dann die AFAL nicht, daß sie anscheinend akzeptiert wenn CSG auf Zusatzrenten erhoben wird und auch Angst hat CSG würde auf Löhne und Gehälter erhoben. Das macht doch alles keinen Sinn.
Wenn es dann so kommen würde, daß CSG von 7,5% auf Lohneinnahmen von und GG erhoben wird, muß ja auch wie für alle Franzosen die Regel gelten, daß man davon 5,1% an der Steuer wieder abziehen kann. Dann wäre es ja nicht ganz so schlimm.
Warten wir mal ab was kommt.
Grüße

Offline Sophie

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #22 am: 18. Oktober 2016, 14:29:25 »
Hi,

Ja, dies hat die AFAL in Ihrem letzten Bericht geschrieben.

 :mad:

Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #23 am: 19. Oktober 2016, 09:16:30 »
Hallo zusammen,

lt. Arbeitskammer des Saarlandes, die mich auf die Grenzgängervereinigung in Sarregemuines verwiesen haben liegt derzeit folgende Situation vor:

Für die Jahre 2012 bis 2015 eingezogene CSG und CDRS kann ein Widerspruch eingelegt werden. Der frz. Staat muss die eingezogenen Sozialabgaben zurückerstatten lt. Gerichtsurteil aus dem Jahr 2015.

Ab dem Jahr 2016 darf der frz. Staat die sogenannten revenu du patrimoine (hierzu zählen Vermietung, Zinsen, Dividenden, Hausverkäufe mit Gewinn) jedoch wieder einziehen, da wie Sophie bereits geschildert hat der frz. Staat die Prelevements nicht mehr von der Sozialkasse einzieht, sondern von einer anderen Institution und so handelt es sich nicht mehr um eine Sozialabgabe offiziell.. Dies wäre das aktuelle Schlupfloch, dass Frankreich gefunden hat. Hier ist aber das letzte Wort noch nicht gesprochen, da die Grenzgängervereinigungen dagegen Widerspruch erheben werden wie damals... Jeder, der von diesem Thema betroffen ist sollte seinen Unmut auch kundtun, dass man eine große Basis an Menschen hat, die signalisieren, dass es so nicht geht. Egal ob über die AFAL oder  den Comité de defense des travailleurs frontaliers de la moselle. Nur so können die Rechte der Grenzgänger auch durchgesetzt werden.

Was die Besteuerung der Einkommen betrifft, ist ja lt. Schreiben noch nichts entschieden. Hier muss man abwarten was passiert. Ich persönlich kenne mich im frz. Steuersystem nicht so gut aus um zu sagen, ob man von gezahlten CSG wieder etwas zurückerstattet bekommt?  Bisher fielen diese bei mir nur auf Mieteinnahmen an.

Im Prinzip sollten wir nicht vergessen, dass Frankreich finanziell nicht gut darsteht, es wird wohl zukünftig noch mehr Einschnitte geben. Aber bei mir kommt die Frage immer öfters durch, wieso sollte ich in ein frz. Sozialsystem ( auch wenn Frankreich dies jetzt geändert hat) Beiträge bezahlen, wenn ich dies schon in Deutschland tue? Wenn doch, wieso erhalte ich keine Ansprüche daraus? Das ist nicht korrekt und da hoffe ich wird eine Lösung gefunden.

Offline spirou

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #24 am: 19. Oktober 2016, 09:53:46 »
Hallo,
hab grad eine Veröffentlichung vom Finanzministerium gefunden, siehe Anhang, in der erklärt wird wer und wie man die CSG zurückfordern kann. Gleichzeitig wird sie aber vom gleichen Finanzministerium immer noch eingezogen. Die spinnen die Gallier.
Grüße

Offline jauno

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #25 am: 04. November 2016, 21:09:33 »
Die deutschen bzw. ehemaligen Grenzgänger, die als Rentner in F imposables sind werden es nach dem neuen Grenzgängerabkommen zahlen müssen. 7% weniger Rente für sie.
Naturalisé en 2017

Offline jauno

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #26 am: 04. November 2016, 21:13:20 »
Was die Nicht-Rentner betrifft, so hat der EuGh 2015 schon entschieden, dass doppelte Sozialabgaben nicht zulässig sind und es gekippt. Kann mir nicht vorstellen, dass F das so kurz danach schon wieder versuchen will.
Naturalisé en 2017

Offline Saarbrücker

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #27 am: 03. September 2018, 19:25:04 »
Ich nehme den alten Thread, weil ich keinen neuen eröffnen wollte.

Wie ist es denn nun mit diesen Abgaben (CSG - CRDS - (PREL SOC CONT ADD)) für Grenzgänger?
Mir wurden sie wieder berechnet.
Weis jemand etwas aktuelles?
Danke
A+
der Saarbrücker

Offline Frontalier

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #28 am: 04. September 2018, 11:49:31 »
Hallo Saarbrücker,
ich habe das gleiche Problem. Mir werden seit Jahren Sozialabgaben auf Zinserträge und noch viel schlimmer auf meine Mieteinnahmen erhoben. Daher habe ich über den Grenzgängerverein für die Jahre 2014 und 2015 eine Reklamation eingereicht. Für das Jahr 2014 wurde mir das auch erstattet, für das Jahr 2015 ist der Verhandlungsstand noch offen ( Liegt seit 1 Jahr in Straßburg als offene Akte in Prozedur!!!!!!) Auf eine Rückfrage per e-mail ob sie denn endlich sich an die EUGH Gerichtsurteile etc halten werden kam keine Antwort. Für die Jahre 2016 und 2017 werde ich nochmals fristgerecht bis zum 31.12.2018 einen Widerspruch einlegen. Das wird wohl ähnlich lange dann auf sich warten lassen.
Es ist einfach nur nervig seinem Geld hinterherzurennen. Aber ich glaube der frz. Staat kommt damit sehr gut zurecht die Leute zu zermürben!!

Offline Saarbrücker

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Re: CSG ab 2017 auch für Grenzgänger zu bezahlen
« Antwort #29 am: 04. September 2018, 14:42:44 »
Hallo Frontalier,

ich habe eben erfahren, dass die Regelung 2016 wieder zurückgenommen wurde.
CSG / CDRS werden seitdem wieder erhoben. :-[