Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: juls am 07. Mai 2012, 15:10:03
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Hallo,
ich bin grenzgänger, muss also meine steuern in frankreich zahlen. war jetzt gerade beim finances publique, und dort hat man mir gesagt, dass ich mein einkommen in deutschland in netto angeben soll...ich dachte bisher immer das wäre brutto und bin jetzt bissl überrascht.
ist das echt netto?
und kann ich meine steuererklärung auch per post versenden oder? wann bekomme ich denn ca. bescheid wieviel ich denn nun zahlen muss?
vielen dank, juls
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Ja es ist netto und ja du kannst es per Post versenden ( auf den Stichtag achten )
Du kannst auf der Seite vom Finanzamt eine Simulation machen und siehst dort , was du zu bezahlen hast .
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vielen dank für die schnelle antwort.
ah ok das wusste ich nicht, dass das netto ist, phuuu dann hätt ich ja viel zu viel gezahlt...dankeschön:)
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http://lmgtfy.com/?q=Wikipedia+Netto
Das Nettogehalt ist das Gehalt (Arbeitsentgelt), das nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt:
Nettolohn = Bruttolohn − Steuern − Sozialabgaben.
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Wenn der Franzose netto sagt, meint er damit brutto minus Sozialabgaben.
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aha ok. also quasi das, was ich dann von meinem arbeitgeber aufs konto krieg, also der bruttolohn minus die sozialabgaben, das muss ich in der steuererklärung angeben, das ist das netto oder?
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Ja, wenn Du keine weiteren Einkünfte hast und wenn Du nicht in D privat krankenversichert bist.
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also ich bin komplett sozialversichert in deutschland...
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achso, des hab ich überlesen, nein privat krankenversichert bin ich nicht...
okey also der netto lohn.
vielen dank für die schnelle hilfe!!
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Nicht ganz.
Du bist, sofern du die Carte Vitale von der Caisse maladie (fr. Krankenkasse) hast, auch in F Kranken- und Arbeitslosen usw. versichert.
Frage mich net wie die das gegenrechnen/ausgleichen.
Ich weiß nur, dass es so in etwa ist.
Leistungen wie Arbeitslosengeld bekommst du natürlich nur von einem Staat.
Da du aber in beiden Ländern in der Krankenkasse bist, kannst du in beiden Ländern die Leistungen entgegenemen.
Grüße
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diese karte hab ich nicht, die müsste man glaub beantragen, des hab ich aber nicht gemacht, da ich sehr grenznah wohne, habe ich meine ärzte in deutschland.
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Weicht zwar jetzt etwas von deiner ursprünglichen Frage ab , aber besorg dir die Carte Vitale .Mit dieser hast du dann auch eine franz.Sozialversicherungsnummer und diese ist enorm wichtig , wenn man arbeitslos wird .
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Genau, aus diesem Grund habe ich mir das Dingens gleich besorgt. :doppeld:
Grüße
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ah ok.aber arbeitslosengeld bezieh ich doch in deutschland weil ich da ja komplett sozialversichert bin. ich dachte die carte vitale benötige ich eben nur um halt in frankreich zum arzt gehen zu können. so haben die mir das dort erklärt als ich nachgefragt habe...
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Das mit der Sozialversicherungsnummer ist nur ein Nebeneffekt der Carte Vitale .Natürlch brauchst du diese nur beim Arztbesuch .
Aber falls du arbeitslos wirst , bist du kein Grenzgaenger mehr und hast auch keine deutsche Krankenkasse mehr und erhälst Arbeitslosengeld aus Frankreich .Dieses ist übrigens höher und wird länger gezahlt als in Deutschland .
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achso, und des arbeitslosengeld aus frankreich krieg ich dann nur wenn ich diese karte habe? aber würd ich dann kein arbeitslosengeld aus deutschland bekommen, weil da bin ich ja sozialversichert??
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Überleg doch mal , was du mit Deutschland im Falle der Arbeitslosigkeit zu tun hast ?
Es gibt oder gab hier schon viele verzweifelte Mitglieder, die sehr viele Probleme hatten , weil sie wie du meinten , daß sie die Carte Vitale nicht brauchen .
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Nicht lange fragen, einfach beantragen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Grüße
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Falls Du arbeitslos werden solltest, bist Du ab diesem Tag auch nicht mehr in D krankenversichert. Arbeitslosengeld bekommst Du dann aus F. Musst Dir für den 1. Tag Deiner Arbeitslosigkeit einen Termin in F bei ANPE nehmen, E301 im Gepäck haben, etc. Kohle bekommst Du dann von der ASSEDIC. Zumindestens war's '96 mal so, kann heute auch evtl. über's I-Net gehen. Aber krankenversichert bist Du auch heute dann nur noch über CPAM in F!
Falls Dir dadurch eine Lücke in Deinem Bonusheft beim Zahnarzt entstehen würde, könntest Du das dann auch privat bezahlen (Kontrollbesuch bei Zahnarzt für Bonusheft-Stempel). Ist bei den Kosten für die Erhaltung des Esszimmer's heutzutage durchaus eine Überlegung wert, sofern man später wieder in D versichert wäre.
Verstehe allerdings auch nicht, wieso einige die Carte Vitale nicht beantragen - was machen die denn im Notfall? Mal schnell mit dem Kopf unter'm Arm über die Grenze springen?
Bingo
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Vielleicht hilft auch das:
Die carte vitale gibt es gratis zusätzlich zur deutschen Karte und verpflichtet zu nichts.