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Autor Thema: Brutto-Entgeltumwandlung  (Gelesen 3544 mal)

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Offline khmer

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Brutto-Entgeltumwandlung
« am: 01. November 2010, 02:22:50 »
Neben den Pensionskassen bieten jetzt auch die Langzeitarbeitskonten in vielen Tarifgebieten die Möglichkeit der Bruttoentgeltumwandlung.
Heißt Einbehaltung von (Brutto-) Gehalt und dessen Versteuerung erst dann, wenn die Rente daraus bezogen wird.

Verlockend?
Nur auf den 1. Blick.
Denn Grenzgänger scheinen dem Gesetzgeber völlig unbekannt.

Hat es schon jemand geschafft, daß das auch vom frz. Fiskus genauso gehandhabt - sprich anerkannt - wurde?

Für mich stellt es sich so dar:
Nachversteuerung der umgewandelten Bruttoentgelte für 3 Jahre plus Zinsen und knapp an einer Strafe für Falschdeklaration vorbei.
Dafür werden die künftig gezahlten Zusatzrenten ein 2. mal versteuert, weil von den dt Kassen als steuerpflichtig ausgewiesen/bescheinigt.
« Letzte Änderung: 01. November 2010, 02:24:37 von khmer »