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Autor Thema: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung  (Gelesen 19789 mal)

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Offline Gabrielle

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #15 am: 07. Dezember 2014, 18:59:51 »
Hi Pifolog,

da hast du aber gut erkannt, über was ich da gegrübelt hatte. Und jetzt ist es mir auch klar. Danke, für die Erläuterung! Es gibt halt Menschen, die wollen immer alles genau wissen  ;) Ist aber meinem Job geschuldet, Leitsatz: Recherche macht klug!

Allen einen schönen Restsonntag Gabrielle

Offline Andy24

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #16 am: 30. Dezember 2014, 10:52:20 »
An der Aussage mit der Aufrechnung zur Besteuerung der Renten kann was dran sein:

Frankreich: Besteuerungsrecht für Sozialversicherungsrenten
Finanzminister Dr. Schäuble und sein französischer Amtskollege, Pierre Moscovici, konnten Ende vergangenen Jahres eine grundsätzliche Einigung in der Frage der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung an Empfänger im jeweils anderen Staat erzielen. Danach soll durch eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich die Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung künftig durch den Staat durchgeführt werden, in dem der Rentenempfänger ansässig ist. Das betroffene Steueraufkommen wird durch einen Fiskalausgleich kompensiert.

Die Einzelheiten dieser Einigung werden in einem Zusatzabkommen zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt werden, das zurzeit von den Finanzministerien beider Staaten ausgearbeitet wird. Wann die beabsichtigten Änderungen in Kraft treten, hängt von der gesetzgeberischen Umsetzung der Zusatzvereinbarung in beiden Staaten ab. Bis dahin bleibt es bei der bisher geltenden Rechtslage.


Alles weitere findet man hier: http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/

Gruß
Patric
Wie viel Geld das Saarland von Frankreich erhält, ist demnach vollkommen offen.



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« Letzte Änderung: 31. Dezember 2014, 04:41:15 von Andy24 »

Offline Gabrielle

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #17 am: 30. Dezember 2014, 13:57:11 »
Danke Andy, für den Link.
Die Crux wird sein: ...Das betroffene Steueraufkommen wird durch einen Fiskalausgleich kompensiert...

Und wie diese "Kompensation" aussieht und wie und von wem das genommen wird (ich kann mir nicht vorstellen, dass das hochverschuldete Frankreich von sich aus freiwillig was zahlt - oder, was wurde denen im Gegenzug versprochen?), das werden wir noch erfahren.

Wie heißt das in Loh(e)ngrin ;-) so schön: "Nun sei gegrüßt, du lieber Schwan", ich könnte auch sagen: "Mir schwant nichts Gutes". Wir werden sehen.

Allen einen guten Rutsch und ein ganz besonderes 2015 - Gabrielle

Offline jauno

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #18 am: 09. Januar 2015, 18:51:56 »
Frankreich und Deutschland haben sich auf eine finanzielle Ausgleichsregelung bei der Besteuerung von Grenzgängern geeinigt. Das bestätigte das Bundesfinanzministerium dem SR. Bislang entrichten frz.Arbeitnehmer im Saarland ihre Lohnsteuer am Wohnort, also vor allem in Frankreich. Für entgangene Lohnsteuer soll Frankreich nun einen Ausgleich an Deutschland zahlen. Geplant ist, dass der Bund das Geld entsprechend des Aufkommens an die drei Grenzländer Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg verteilt. Das Abkommen ist noch nicht unterschrieben.



Interessant. Endlich mal Bewegung im Doppelbesteuerungsdschungel. Wäre auch zu schön, wenn das auf ewig so weiter ginge.
Lustig nur, dass Deutschland plötzlich Ausgleichszahlungen benötigt. Bei schwarzer Null?
Die logische Konsequenz daraus wäre, schon aufgrund der klammen französischen Haushaltslage, dass Grenzgänger eine Zusatzsteuer drauf bekommen.
Mal sehen, ob das Tännchen genauso schlau ist, wie ich :-)
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Offline pifolog

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #19 am: 16. März 2015, 19:33:32 »

@Gabrielle und dudule

Ja, wie das detailliert aussehen wird, wissen wir nicht. Nur aufgrund der bisher sparsam veröffentlichten Meldungen kann man sich schon einen Reim auf die Auswirkungen machen.
Das habe ich wie oben in einigen Aspekten versucht.

Wer zu diesem Thema ein Erlebnis der besonderen Art haben möchte, dem sei ein persönlicher Anruf im Finanzministerium in Berlin empfohlen, die für das Abkommen zuständige Stelle zu verlangen und dort konkrete Fragen zu stellen. Da inszeniert sich der preussische Obrigkeitsstaat gegen den obrigkeitshörigen Untertanen live und in voller Überheblichkeit.
Ich hab's erlebt: keinerlei Auskünfte wegen angeblicher Geheimhaltungspflicht, Ablästern über die Franzosen, die das anders sehen, bis hin zur Aussage für Deutsche im Ausland überhaupt nicht tätig werden zu müssen, weil die ja aus eigener Entscheidung Deutschland verlassen hätten. (Sanktionen gegen Republikflüchtlinge kennen wir nicht das irgendwo her?) Ich fand's  zum K.....

Wer ruft dort an und bietet mehr?


Offline Gabrielle

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #20 am: 17. März 2015, 06:36:39 »
Guten Morgen pifolog (und ihr anderen),

nein, "mehr" bieten kann ich auch nicht. Auch ich hatte mir die Mühe gemacht und in Berlin angerufen. Allerdings hatte ich dann bei dem Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht (konkret: Datenschutz) aufgegeben. Irgendwann vor längerer Zeit hatte ich nämlich mal beschlossen, mich mit dummerhaftigen Menschen nicht weiter auseinanderzusetzen.

Fazit: Wann nun das Abkommen unterzeichnet und rechtskräftig wird und wie es sich steuerlich auswirkt . wir wissen es nicht und müssen abwarten. Bei der von dir geschilderten Reaktion ("Republikflucht") könnte einem aber schon Angst und Bange werden, wie es u.U. "gestaltet" wird.

Euch allen einen schönen Tag - Gabrielle

Offline Gabrielle

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #21 am: 31. März 2015, 10:38:13 »
Guten Morgen an alle,

Heute (31.03.2015) in der Saarbrücker Zeitung

Berlin und Paris regeln Besteuerung von Grenzgängern neu
Berlin. Für deutsch-französische Grenzgänger sowie in Frankreich lebende Rentner soll es ab 2016
Erleichterungen bei der Besteuerung von Einkünften geben. Deutschland und Frankreich wollen dazu heute ein Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums mitteilte. Die Besteuerung werde erheblich vereinfacht. Zukünftig werden Rentenzahlungen aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung an in Frankreich lebende Bezieher nur in Frankreich besteuert. Dies gilt auch für den umgekehrten Fall. Entsprechende Mindereinnahmen für den deutschen Fiskus würden ausgeglichen (Anm. Gabrielle: WIE?). Dem Vernehmen nach geht es um etwa 20 Millionen Euro. Es gibt schätzungsweise 72 000 Menschen, die in Frankreich eine deutsche Rente erhalten - ein Großteil davon sind Grenzgänger. Ein Ausgleich ist auch für Grenzgänger geplant (Anm. Gabrielle: WIE?). Es gibt weit mehr Arbeitnehmer, die in Frankreich wohnen, aber in Deutschland arbeiten als umgekehrt. 2012 pendelten etwa 41 000 von Frankreich nach Deutschland, umgekehrt fuhren 4 000 deutsche Arbeitnehmer zur Arbeit nach Frankreich. Frankreich wird nun einen Ausgleich an Deutschland zahlen - vermutlich einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag (?!). Davon sollen die Grenzländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitieren. dpa

Vielleicht wissen wir jetzt in Kürze mehr, wie ausgeglichen wird und ob das ohne Einschnitte bei der Besteuerung der GrenzgängerInnen und RentnerInnen vonstatten geht?!

Wünsche euch einen schönen Tag Gabrielle

Offline jauno

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #22 am: 31. März 2015, 21:40:48 »
Das Abkommen wurde heute unterschrieben.

Frankreich muss Ausgleichszahlungen in einer nicht genau bezifferten Höhe an Deutschland leisten

Betreffen wird es zunächst nur die Rentner, die im Grenzgebiet leben. Die dürfen in Frankreich versteuern, was im Regelfall einen geringeren Steuersatz ausmachen wird. Für die berufstätigen Grenzgänger ändert sich zunächst nichts.

Natürlich könnte Frankreich die Grenzgänger als Ausgleich für die an Deutschland geleistete Kompensation höher besteuern um sich schadlos zu halten. Das wäre aber unklug. Denn eine Sonderbesteuerung von Grenzgängern beträfe auch zahlreiche in Deutschland arbeitende Franzosen, die das nicht so einfach hinnehmen würden. Weiter würde das auch gegen Gleichheitsgrundsätze in der EU verstoßen, wäre also ggf. ein Fall für den EUGH.

Schließlich profitiert Frankreich ja immer noch von der Regelung - nur nicht mehr so umfangreich. Viele Grenz-Franzosen arbeiten in Deutschland und fallen nicht dem heimischen Arbeitsmarkt zur Last. Also besser weniger Steuern einnehmen, als mehr Arbeitslose in der Statistik zu haben.

Viele Deutsche wohnen und versteuern in Frankreich, was viele im Falle höherer Steuersätze nicht mehr tun würden. Also kommt auch hier noch ein Plus hinten raus.

Ergo: macht euch keine Sorgen liebe Grenzgänger. Es bleibt alles beim Alten bzw. es wird sogar noch besser für die Rentner im Grenzgebiet
« Letzte Änderung: 01. April 2015, 23:24:41 von jauno »
Naturalisé en 2017

Offline dudule

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #23 am: 04. April 2015, 15:06:02 »
-Ist eigentlich schon durchgesickert, ab wann da Deutsch-Französische Abkommen bezüglich der Rentner gelten wird ?

@ jauno

ich denke, dass die unterzeichnete Regelung für alle deutschen Rentner gilt, die Ihren Lebensmittelpunkt in F (= Wohnort)
haben, nicht nur für die, die im Grenzgebiet  leben...

Wie sich diese neue Regelung "unter dem Strich" auswirken wird, werde ich mal in Ruhe abwarten.
Fakt ist heute: wenn man nur begrenzt in D steuerpflichtig ist, dann ist bis dato ein Rentnerleben
in F von der Steuer her gesehen ein teures Vergnügen im Vergleich zu D....

Offline Gabrielle

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Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« Antwort #24 am: 04. April 2015, 16:21:48 »
Hallo dudule,

geplant ist ab 2016. Also wohl Steuererklärung in 2017 für 2016.
Und sicher doch, die Regelung gilt für alle Rentner in Frankreich, nicht nur für die, die im Grenzgebiet leben.
Wenn ich das "richtig" in den Nachrichten gesehen habe, es muss noch der Bundestag (oder war's der Bundesrat - Bundesrat scheint mir eigentlich logischer) zustimmen.

Und auch das ist richtig von dir angedacht. Muss man doch noch in Deutschland "beschränkt" versteuern, dann wird es teurer! Zum Beispiel Mieteinnahmen? Oder ein Kleingewerbe? Oder Zinseinnahmen? Wird das alles in Frankreich versteuert und nix mehr in Deutschland?

Euch allen schöne Ostertage und lasst euch vom Wetter nicht verdrießen - ich will endlich Sonne und warm
liebe Grüße Gabrielle