Guten Morgen an alle,
der Unterschied ist, wie ich vom Steuerberater hörte, dass in Frankreich vom ersten Euro an versteuert wird. Wie du, Pifolog, so zutreffend schreibst: …
Mit nur einer monatlichen deutschen Rente unter 1400€ zahlt in F selbst ein Alleinstehender keine Steuern, Rentner ab 70 Jahren sind sogar bis 1500€ frei…
Und sogar, was bei den meisten RentnerInnen der Fall ist, die weit unter € 1.400,00 an Rente mtl. erhalten, in Frankreich wird ab dem ersten Euro Rente versteuert. Hinzu kommt, einige der RentnerInnen haben Zusatzeinkünfte, etwas gespart (mit mehr oder weniger Zinsen), eventuell eine kleine, vermietete Immobilie, alles wird dann in Frankreich versteuert, siehe: Welteinkommen. Du schreibst, …
Auch zukünftige Rentner fahren wegen des jährlich steigenden steuerpflichtigen Rentenanteils zunehmend günstiger in F. Es droht eine weitere Verringerung…
Bist du sicher, dass Frankreich den %ualen Freibetrag (aus Deutschland), bei seiner Besteuerung anerkennt? Ich meine damit, je nach Renteneintrittsjahr versteuerst du in Deutschland auch „nur“ einen bestimmten Anteil. Von meinem Nachbarn weiß ich, er zahlte auf seine Rente für letztes Jahr 66% (wird ja jedes Jahr um 2% angehoben, bis es 2040 zur Vollversteuerung = 100% kommen soll). Konkret, bei (angenommen) Euro 1.000,00 mtl. Rente, versteuert sie/er nur 660 Euro. Kann man sicher sein, dass sich Frankreich daran hält und nicht direkt die Euro 1.000,00 mtl. versteuert? Ich meine, nein.
Was ich aber sicher weiß, 7 meiner RentnernachbarInnen aus dem Dorf sind dabei, wieder nach Deutschland zu ziehen. Einige verkaufen ihr Eigentum, sie können, aufgrund nicht hoher Rente, die taxe fonciere und taxe d’habitation und einiges andere nicht mehr „stemmen“. Was auch ein Grund ist, die Pflegeversicherung in Deutschland. Aufgrund ihrer Einzahlungen - alle sind als Rentner mit ausschließlich Bezügen aus der Deutschen Rentenversicherung - in die deutsche Pflegeversicherung, haben sie im Wohnsitzland (Frankreich) lediglich Anspruch auf Sachleistungen. Ich meine, man kann es diesen Menschen nicht verdenken, wenn sie sich aufgrund sich abzeichnender Verschlechterungen in ihrer Rentenbesteuerung wieder dahin begeben, wo es ihnen einigermaßen besser geht? Oder? Ob sich also Deutsche und Franzosen mit einer sich ändernden Be- und Versteuerung einen wirklichen Gefallen tun? Und ob es nicht auch bei uns, den GrenzgängerInnen, eine Verschlechterung in der Besteuerung geben wird, denn, wie von Pifolog richtig erkannt, ein „nützliches“ Steuermehraufkommen wird sich alleine nur durch die RentnerInnen nicht ergeben?! Deinem Vorschlag, sollte es so kommen

…
Endlich! Auch Arbeitnehmer dürfen einen Wohnsitz in einem Luxemburger Briefkasten begründen… würde ich direkt Folge leisten. Ich hätte auch schon einen „Briefkasten-Namen“: „Firma-gegen-das-Amt-für-moderne-Christenverfolgung“ - sprich, Finanzamt!
In diesem Sinne, allen ein schönes Wochenende Gabrielle