Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand helfen, habe schon mal die Frage gestellt aber scheint irgendwie untergegangen zu sein...
Trage ich mein Gehalt als Grenzgänger weiterhin in 1AJ (bzw. als Ehepartnerin) in 1 BJ ein...
Ich habe irgendwo gelesen, da hätte sich was geändert und das käme jetzt in 1AG ??
Wäre echt sehr dankbar wenn mir jemand antworten würde.
Vielen lieben Dank.
Gruß
onjaanja