Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????  (Gelesen 5336 mal)

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Offline Jörg_88

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wollte mal wissen wie lange ich mir noch zeit lassen kann ????????????

grüsse und danke  :nixwieweg:

Offline Waylon57

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Re: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????
« Antwort #1 am: 05. Mai 2010, 20:24:11 »
Steht doch auf dem Formular oben drauf:

Internet 24 juin
Papier 31 mai
« Letzte Änderung: 06. Mai 2010, 05:59:01 von Waylon57 »

Offline Jörg_88

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Re: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????
« Antwort #2 am: 05. Mai 2010, 21:27:50 »
uhhhh nicht gesehen danke für deine hilfe ................... :doppeld:

grüsse

Offline woalbre

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Re: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????
« Antwort #3 am: 10. Mai 2010, 19:41:10 »
Hab dazu mal eine Frage
Ich wohne seit November letzten Jahres im Elsass
Und habe bisher noch keine Steuererklärung in F gemacht
Für die Zeit von Januar bis 31.10.2009 habe ich meine Steuererklärung wie all die Jahre vorher schon in D gemacht.
Habe von meiner Fa auch das Formular  wo der Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil drauf
steht erhalten soll ich damit zum Finanzamt nach Wissembourg gehen
bekomme ich dort Hilfe?
Für eure Antwort schon mal vielen dank
Gruß Wolfgang
MFG
W. Albrecht

Offline Chris 37

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Re: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????
« Antwort #4 am: 10. Mai 2010, 23:25:45 »
Hab dazu mal eine Frage
Ich wohne seit November letzten Jahres im Elsass
Und habe bisher noch keine Steuererklärung in F gemacht
Für die Zeit von Januar bis 31.10.2009 habe ich meine Steuererklärung wie all die Jahre vorher schon in D gemacht.
Habe von meiner Fa auch das Formular  wo der Bruttolohn und der Arbeitgeberanteil drauf
steht erhalten soll ich damit zum Finanzamt nach Wissembourg gehen
bekomme ich dort Hilfe?
Für eure Antwort schon mal vielen dank
Gruß Wolfgang

Bist du denn bereits von der dt. Steuer befreit in DE sieht man eigentlich schon daran ob dein Arbeitgeber, sofern du Angestellter bist die die früher einbehaltene Lohnsteuer die du in DE gezahlt hast mit ausbezahlt. Ich gehe davon aus das du alle Vorraussetzungen für den Status ''Grenzgänger'' erfüllst.

Also dollte o.g. Punkt zutreffen musst du für November und Dezember 2009 deine Steuererklärung in FR machen. In der Regel ist es eine gute Idee direkt zum FA in FR zu gehen, diese geben gerade in Grenzregionen schon Hilfestellung und wenn du der französischen Sprache ein wenig mächtig bist ist man als dt. gleich Sympatischer und mit ein wenig Glück spricht im FA sogar jemand deutsch was gerade in der Steuerangelegenheit wirklich hilfreich ist.

Also das wäre ja dann deine erste Steuererklärung in FR. Die musst du dann abgeben bis zum 31.05. Also keine Zeit verlieren. Zum ausfüllen und welche Formulare du benötigst gibt es hier im Forum jede Menge Hilfestellung, bedenke jedoch das keine Grundlegende Steuerberatung gemacht werden kann, da auch das fr. Steuerrecht sehr komplex ist ist und immer von der Situation eines jeden einzelnen abhängig ist.

Gruß Chris

Offline woalbre

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Re: Bis wann musss die steuererklärung in FR abgegeben werden ????
« Antwort #5 am: 13. Mai 2010, 08:09:06 »
Ja es ist so das ich für Die Mon. Jan- Okt. 2009 meine Steuererklärung schon in D gemacht habe.
Und nun noch in F die Erklärung für Nov + Dez 2009 machen muß.
Ich werde nächste Woche einfach mal auf das Finanzamt in Wissembourg gehen
da war ich schon als ich meine Grenzgängerbescheinung brauchte
Und das Personal dort war eigentlich sehr nett und hat auch deutsch gesprochen.
Für deine Antwort vielen dank
MFG
W. Albrecht