salut spirou,
wegem beiden - wobei sozialversicherung erstrangig ist.
Ich bin derzeit in D privatkrankenversichert (da in D ein Gewerbe, als einzige Erwerbsart, in F keine Einkünfte). Die PKV muss ich auf jeden Fall kündigen.
Richtig, es gibt eine franz. Tochterfirma, in der ich arbeite (bin mir aber nicht sicher; dass mein Vertrag "umgestellt" wird. Der jetzige Vertrag läuft auf das Dt. Unternehmen. Es schimmerte bei der Vertragsunterzeichnung auch durch (oder vielleicht habe ich es nur so empfunden), dass es so bleiben wird.
Sowie ich das sehe, bin ich auf jeden Fall in F steuerpflichtig (ob nu als Grenzgänger oder "Franzose") - ergibt sich aus den 2 Varianten ein eigentlich ein Unterschied? ich meine; ob ich als Grenzgänger in F oder als "franz Arbeitnehmer in F" steuerpflichtig bin?? (sorry, bin mit der Materie noch nicht ganz vertraut
- fraglich ist "lediglich" die Sozialversicherung. Wenn offiziell Grenzgänger (obwohl Arbeitsstätte in Frankreich) dann bin ich in D versicherungspflichtig, ansonsten in F?? Was wäre für mich als Arbeitnehmer vorteilhafter?? (die Beiträge der GKV sollen wiedermal steigen; und die Dt Rente mit 67 ist sicherlich noch nicht "das Ende" ;o).
Gibt es eine "offizielle Stelle" wo ich mich erkundigen kann?? (befürchte ein wenig; mein AG ist dort auch nicht ganz sattelfest, und nach x Jahren möchte ich nicht Summe x.000 € nachzahlen.