Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: onjaanja am 31. Mai 2012, 07:05:13
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Hallo zusammen,
kann man Betreuungskosten für Kinder (z.B. Ferienbetreuung während der langen Sommerferien) nur für Kinder unter 6 Jahren absetzen, war das tatsächlich schon immer so oder wurde das evtl. geändert, habe vorher nie darauf geachtet da Tochter unter dieser Grenze war... oder gibt es da noch einen anderen Punkt als " 7GA" Frais de garde des enfants de moins de 6 ans au 1er janvier 2011
Würde mir jetzt nicht einleuchten wieso für ein 5 Jähriges Kind (wenn Eltern berufstätig sind) ein Anteil der Betreuugskosten zurückerstattet werden und es für ab 6 jährige gar keinen Zuschuss mehr geben soll, diese Kinder müssen ja ebenfalls wärhend der Ferienzeit betreut werden ...
Kann mir hier jemand weiterhelfen....?
Vielen Dank schon mal...
Liebe Grüße
onjaanja
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hallo oonjaanja,
habe gerade die steuer gemacht und mich beraten lassen:
Betreungskosten für Kinder unter 6 können von der Steuer abgesetzt werden. Nehme an, das liegt am Schulsystem, dass man theoretisch ab 6 keine Betreuung mehr brauch. theoretisch eben :-\
hoffe das hilft dir
biggi
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... ich dachte immer die Franzosen wären in Bezug auf Kinder so sozial...
Bis einschl. der Grundschulzeit ist ja doch schon eine Betreuung - ausserhalb der Schulzeit (Ferien) - für die Kinder erforderlich...,
die Zuschüsse vielleicht ab einem gewissen Alter etwas reduzieren wäre ja noch o.k., aber gar keine Zuschüsse mehr für schulpflichtige Kinder finde ich etwas schade...
Vielleicht gibt es ja durch Hollande wieder eine Änderung....
LG