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Autor Thema: Besteuerung von Firmenwagen in Frankreich  (Gelesen 6801 mal)

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Offline caesar

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Besteuerung von Firmenwagen in Frankreich
« am: 21. Januar 2007, 16:10:18 »
Hallo zusammen, ich wohne seit ca. 8 Monaten in Frankreich und arbeite im Saarland. Ich nutze einen Firmenwagen mit der 1% Versteuerung. In Deutschland muss auch der Weg zur Arbeit vertseuert werden. Wie sieht es in Frankreich aus? Hat jemand schon Erfahrung gemacht? Auch mit der Versteuerung von Firmenwagen?

Grüße

Julius

Offline Sabine

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Besteuerung von Firmenwagen in Frankreich
« Antwort #1 am: 22. Januar 2007, 09:00:20 »
Ich selbst habe zwar keinen Firmenwagen, aber ich glaube, es funktioniert analog zu anderen geldwerten Vorteilen, die man von der Firma bezieht und in Deutschland versteuern muß:
Hier gilt: der geldwerte Vorteil wird auf Dein deutsches Einkommen aufgeschlagen und davon mußt Du Sozialversicherungsbeiträge (bis zur Bemessungsgrenze). Wirst Du in Deutschland besteuert, fallen darauf auch die Steuern an, wirst Du in Frankreich besteuert, dann nicht. - Dann musst Du nur die deutschen Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil zahlen.

Aber vielleicht hat hier noch jemand einen Geschäftswagen, der das genauer sagen kann.