Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Besteuerung Krankengeld  (Gelesen 6546 mal)

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Offline MarcoL

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Besteuerung Krankengeld
« am: 31. August 2018, 17:42:18 »
Hallo zusammen,

ich habe leider hier im Forum keine für mich passende Antwort gefunden, so eine Frage in die Runde.
Ich habe leider letztes Jahr Krankengeld bezogen. Mir wurde von der TK zu den sozvers. Beiträgen auch die fiktive frz. Steuer abgezogen. Ich habe ordnungsgemäß meine Steuererklärung gemacht und nun versteuert mir das frz. Finanzamt das Krankengeld wieder, was meiner Meinung nach nicht sein kann.
Hat da jemand Erfahrung oder wißt ihr jemanden, der mir das weiterhelfen kann ??
Würde mich sehr über eine Info freuen.

Viele Grüße
Marco

Offline Zaren

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #1 am: 31. August 2018, 20:49:34 »
Hallo,

hast du das auch als Krankengeld angegeben? Ich hatte das auch und bei mir wurde das nicht versteuert, aber ich musste das explizit angeben!

Offline MarcoL

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #2 am: 31. August 2018, 20:55:42 »
Hallo,

hast du das auch als Krankengeld angegeben? Ich hatte das auch und bei mir wurde das nicht versteuert, aber ich musste das explizit angeben!

Hallo,
ja, das war so angegeben.
Hatte auch schon mehrfach Kontakt zum Finanzamt.
Das ist denen auch egal, dass das Krankengeld mit dem fiktiven frz. Steuersatz berechnet wurde.

Offline Ralph

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #3 am: 01. September 2018, 02:15:48 »
ich hatte ja auch das Vergnügen 2017.
Mußte extra beim französischen FA anrücken, da ich das als Krankengeld deklariert hatte.
Es gehört einfach zum Gehalt dazugerechnet und in F versteuert.

Richtigerweise bekam ich das Krankengeld ohne Steuerabzug von der KKH.
Hol Dir den Steuerabzug von der Kasse wieder. Das war falsch, das sie das abgezogen haben.

Das sollte eigentlich mittlerweile jede deutsche Krankenkasse wissen.
« Letzte Änderung: 01. September 2018, 02:20:23 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline MarcoL

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #4 am: 01. September 2018, 09:08:05 »
Das ist momentan mein Problem. Das hatte ich der Techniker schon gesagt, dass sie neu berechnen sollen. Die weigern sich. Ich hatte denen auch schon den neuen Paragraphen aus 2016 zugeschickt, in dem genau das steht. "Krankengeld ist im Wohnsitzstaat zu versteuern". Jetzt sitz ich zwischen 2 Stühlen ... unglaublich in dem "vereinten Europa". Da weiß der Kopf nicht, was der A.... macht.

Offline MarcoL

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #5 am: 01. September 2018, 09:41:36 »
Kannst Du mir evtl. sagen, bei welcher Krankenkasse Du bist ? Vielleicht kann ich meine (TK) mal darauf hinweisen, dort nachzufragen ... Ich habe immer wieder Ärger mit der TK, auch wenn´s nur um die Berechnung von "Kindkrank" geht ...

Offline Der Norden

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #6 am: 05. März 2019, 09:05:51 »
Ist zwar schon ne Leiche,vielleicht aber doch für den einen oder anderen Interessant.
Ich habe  fast 4 Jahre Krankengeld bezogen ,allerdings aus der Schweiz.Dies wurde nur zu 50% in F Versteuert.
Somit also fast keine Steuer darauf.Das ganze hat unser Steuerberater gemacht.
Gruss

Offline Ralph

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #7 am: 09. März 2019, 12:50:25 »
warum nicht zu 100 % ? Wollen das die Schweizer nicht ?

Aus D bekommst Du mittlerweile das Krankengeld ohne Steuerabzug überwiesen und versteuerst das in F.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline gerjung

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #8 am: 20. September 2019, 10:58:22 »
Hallo Ralph, bist du sicher mit dem Steuerabzug? streite mich im moment mit der TK rum, und die zahlen nur mit Abzug....

Irgendeine Idee wie das lösbar ist? die TK stellt auf stur...

Offline Dragonvamp

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #9 am: 20. September 2019, 12:30:10 »
Hallo Ralph, bist du sicher mit dem Steuerabzug? streite mich im moment mit der TK rum, und die zahlen nur mit Abzug....

Irgendeine Idee wie das lösbar ist? die TK stellt auf stur...

Wie erkennt ihr das? Ich bin auch seit 6 Monaten zu Hause. Krankengeld ist natürlich um einiges weniger.
Aber auf meinem Bescheid steht nur was mir täglich zusteht. Keine Info ansonsten

Grüße

Dragon

Offline Ralph

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Re: Besteuerung Krankengeld
« Antwort #10 am: 22. September 2019, 00:14:05 »
sah so bei mir aus:


Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz