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Autor Thema: Besteuerung Krankengeld in Frankreich  (Gelesen 7453 mal)

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Offline Henrik

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Besteuerung Krankengeld in Frankreich
« am: 13. Februar 2014, 20:24:24 »
Hallo,

von Ende 2011 bis Ende 2012 habe ich als Grenzgänger Krankengeld von der deutschen Krankenkasse DAK erhalten. Die deutsche Krankenversicherung hat das Krankengeld nach deutschem Recht abzüglich eines fiktiven Steuersatzes berechnet (für verheiratete Steuerklasse 4). Dieses Vorgehen wurde lt. Information aus dem Internet (http://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/entgeltersatzleistung-grenzgaenger-tatsaechliches-fiktives-entgelt_242_199772.html) speziell auch für Grenzgänger Anfang Juni 2013 festgelegt.

Nach einer Überprüfung des französischen Finanzamtes habe ich heute (2,5 Jahre nach Auszahlung des ersten Krankengeldes) überraschend eine Zahlungsaufforderung erhalten, die rückwirkend eine Besteuerung des Krankengeldes ausweist.
Das französische Finanzamt beruft sich auf ein Urteil des deutschen Sozialgerichtes von Februar 2013, in dem es heißt, dass speziell für Grenzgänger das Krankengeld ohne Steuerabzug berechnet werden muss und anschließend voll steuerpflichtig in Frankreich ist.
Fragwürdig erscheint mir hier allerdings die rückwirkende Überprüfung vor der Urteilsverkündung des Sozialgerichtes Anfang 2013.
Woher hätte ich das 2011 wissen sollen, wenn es erst 2013 gerichtlich geregelt wurde?
Der Krankenversicherer DAK wies eine erneute Prüfung zurück. Angeblich hätte ich innerhalb der ersten 12 Monate Einspruch gegen die Berechnung einlegen müssen. Das hätte dann spätestens Ende 2012 erfolgen müssen. Also noch vor dem Urteil des Sozialgerichtes.

Kann mir hier irgend jemand helfen oder hat jemand gerade in den letzten 3 Jahren Ähnliches erlebt?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
« Letzte Änderung: 13. Februar 2014, 21:02:11 von Henrik »