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Autor Thema: Besteuerung bei Rückkehr nach Deutschland  (Gelesen 3866 mal)

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Offline thpan

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Besteuerung bei Rückkehr nach Deutschland
« am: 15. Oktober 2009, 21:31:42 »
Hallo, vielleich kann mir ja einer helfen, folgende Situation. Ich bin seit Januar 2005 in Frankreich wohnhaft und in Saarbrücken beschäftigt.

Zum 01.11.2009 wird nun mein Dienstsitz nach Gelsenkirchen, also eindeutig ausserhalb der Grenzzone verlegt.

Meinen jetzigen Mietvertrag kündige ich voraussichtlich zum 31.01.2010.

Ein Wohnung in Deutschland habe ich dann schon ab 01.01.2010

Wie wird nun das Jahr 2009 steuerlich behandelt?

Zahle ich bis Oktober Steuern in Frankreich und ab November dann in Deutschland?

Hoffe es kennt sich da jemand aus.
Danke und Gruss

Thomas

Offline luna1

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Re: Besteuerung bei Rückkehr nach Deutschland
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2009, 06:52:51 »
Hallo

Am besten ist wenn du dir Informationen auf beider Seiten holst sprich Tresor public und das Finanzamt im Deutschland.

Kann sein das du 2 Steuererklärungen machen musst, bin mir aber nicht 100% sicher.



Als ich damals noch gearbeitet hab in Deutschland im öffentlichen Dienst musste ich meine Steuern in Deutschland entrichten obwohl damals schon in Frankreich lebte, nicht meine Ehe wurde in deutschland anerkannt und ich wurde in Steuerklasse 1 gestuft. Auf jeden Fall musst ich ewig viel ausfüllen und auf beiden seiten Steuererklärung machen.
Da gibts soviel Klauseln da blickt bald keiner mehr durch. Oder du musst im Falle einen Freistellungsantrag stellen je nachdem wo du die Steuern entrichten musst da es ja keine Doppelbesteuerung gibt.

gruss luna