Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?  (Gelesen 5866 mal)

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ren1

  • Gast
Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« am: 26. Februar 2012, 09:13:54 »
Hallo Zusammen,

gerne möchte ich mir in der nächsten Zeit ein Haus in Deutschland kaufen. Grundsätzlich sollte ich mich dieses Jahr so spät wie möglich in Frankreich abmelden, soweit klar. Habt Ihr Informationen wie sich die Steuer in Frankreich und dann in Deutschland berechnen? Habe gehört dass wenn ich 2012 mehr als 6Monate in Deutschland gemeldet bin, die volle Steuer in D fällig wird. Die Franzosen würden hingegen die Einkünfte aus dem Zeitbaustein wo ich in Frankreich gemeldet bin dann auf die vollen 12Monate umlegen...
Kann das aber irgendwie nicht glauben und die Suchfunktion hilft mir leider nicht weiter. Vielleicht kann mir einer von Euch weiterhelfen. Möchte mit so geringen Verlusten wie Möglich den Rückzug durchführen.
Vorab vielen Dank und einen schönen Sonntag!
Ren ^-^

kaefermichel

  • Gast
Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« Antwort #1 am: 26. Februar 2012, 10:00:09 »
Eine Steuerpflicht knüpft nicht an die entsprechende Meldung bei der Behörde an!! Das wird hier immer wieder behauptet, ist aber schlichtweg absurd!

§ 1 Abs 1 EStG - Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO)

§ 8 AO – Wohnsitz:
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

§ 9 AO - Gewöhnlicher Aufenthalt:
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn der Aufenthalt ausschließlich zu Besuchs-, Erholungs-, Kur- oder ähnlichen privaten Zwecken genommen wird und nicht länger als ein Jahr dauert.


Das Thema wird immer wieder kontrovers diskutiert.

Die Meldung hat lediglich indizielle Beweiskraft.

Wenn Du ein Haus kaufst, um es selber zu bewohnen, ist es ab Bezugsfertigkeit Dein Wohnsitz, sofern Du nicht ernsthaft versuchst und auch den Nachweis führen kannst dass Du beabsichtigst es dauerhaft zu vermieten.

Da gibt es keinen Gestaltungsspielraum.

Wenn Du parallel in F noch eine Wohnung hast, dann bist du in 2 Ländern unbeschränkt steuerpflichtig.

Gruß



Offline Eliott

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Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2012, 12:03:05 »
Wenn Du parallel in F noch eine Wohnung hast, dann bist du in 2 Ländern unbeschränkt steuerpflichtig.

Ist ja wohl der größte Quatsch.
Für was gibt es dann dass Doppelbesteuerungsabkommen?

Grüße

kaefermichel

  • Gast
Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2012, 13:03:56 »


Lieber Eliott

Also Quatsch ist eigentlich nur Dein unfundiertes Halbwissen!!

Die nationalen Steuergesetze regeln zunächst, wer im jeweiligen Land der persönlichen Steuerpflicht unterliegt.

Nur dadurch weil wir im hier so dargelegten Falle eine Überschneidung der nationalen Besteuerungsrechte hätten, regelt das DBA im Folgenden wer diese dann auch schlussendlich bekommt.

Das DBA wie es der Name schon sagt, beseitigt eine mögliche und ungewollte doppelte Besteuerung. Und dafür muss diese erst einmal aufgrund nationaler Gesetze vorliegen.

Das DBA begründet keine Besteuerungsrechte! Es beseitigt eine Doppelbesteuerung, wie es der Name bereits erkennen lässt.

Formal ist es daher tatsächlich so, dass er in 2 verschiedenen Ländern nach den jeweiligen nationalen Steuergesetzgebungen der unbeschränkten Steuerpflicht (also Welteinkommen) unterliegt, wenn er dort jeweils Wohnsitze hat.

Im 2. Schritt ist dann natürlich zu prüfen, welches Land aufgrund ggf. vorliegender DBA die Besteuerungsrechte schlussendlich erhält. Da mir aber seine persönliche Einkommenssituation nicht bekannt ist, kann man darüber nur spekulieren!

Es gibt auch Länder ohne DBA, dann kann eine solche doppelte Steuerpflicht tatsächlich nicht beseitigt werden. Dann gibt es wiederum andere nationale Mechanismen….

Die Meldung kann daher nicht die Voraussetzung für die persönliche Steuerpflicht sein. Ist ja auch vollständig absurd! So ein Quatsch!!

Dieser Irrglaube wird hier aber penetrant so aufrechterhalten! Ist aber falsch!

Wenn Du aber der irrigen Ansicht bist, dass man durch eine gezielte Meldung die Steuerpflicht umgehen kann, dann wünsche ich Dir viel Spaß! Das haben schon ganz andere probiert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Urteil Nadja Auermann zur Steuerpflicht!! Die hat auch gedacht sie ist das Kleverle! Die hast Du dann wohl beraten?

Also unterlasse es doch einfach eine derart unsinnige Behauptung zu publizieren!! Wenn das alles so einfach ist, dann werde doch Steuerberater!

Es bleibt Dir doch unbenommen in angemessenem Ton einen qualifizierten Beitrag anzubringen, wenn Du das nicht kannst, dann unterlasse es doch einfach!

Also wirklich!!

Gruß

Offline diggix

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Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« Antwort #4 am: 22. Juni 2012, 12:34:46 »
Hallo,

kann mir jemand sagen, von wann bis wann ich mein Gehalt in F bzw. in D versteuern muss? Mein französischer Vertrag läuft bis heute, 22.6.2012. Ab Montag, den 25.6., fange ich in D an zu arbeiten, umgezogen bin ich allerdings schon am 15.6. Ich bin kein Grenzgänger.

Weiss außerdem jemand, ob ich dann in D eine Fortbildung (berufsbezogen aber privat), die am 17.6. in D stattfand von der deutschen Steuer abrechnen lassen kann?

Wie ist das mit den Umzugskosten vom 15.6., geht das auf die dt oder die fr Steuererklärung?

Danke für eure Hilfe.

LG
Digg

Offline Sabine

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Re: Bester Zeitpunkt zum Rückzug nach Deutschland?
« Antwort #5 am: 22. Juni 2012, 13:43:35 »
Dein in Deutschland anfallendes Gehalt mußt Du in Deutschland versteuern, egal wann Du umziehst (wenn Du nicht vorher Grenzgänger warst)
Laß Dich von der deutschen Steuerbehörde nicht verunsichern. Eventuell fragen sie nach dem kompletten Jahreseinkommen- das geht sie aber nichts an.

Die restlichen Fragen kann ich Dir leider nicht beantworten....

LG
Sabine