Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bescheinigung des Arbeitgebers  (Gelesen 12527 mal)

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Offline Soleil

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Bescheinigung des Arbeitgebers
« am: 12. März 2012, 09:17:03 »
Hallo!
Es geht um das Bruttoeinkomme:
Gibt es irgendwo einen Vordruck/Entwurf, wie der deutsche Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellen muss, damit diese bei französichen Finanzamt anerkannt wird?
Bzw. was muss der Arbeitgeber genau bescheinigen?.
Mein Arbeitgeber macht das jedesmal einen riesen großen Stress deswegen.
Gruß
Soleil

banjo

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #1 am: 12. März 2012, 09:32:21 »
Dieses Formular 3x ausfüllen, vom AG ergänzen lassen, alle 3 Stück zum franz. Finanzamt schicken, dann bekommst Du 2x davon abgestempelt zurück, eines ist für Dich, das andere schickst Du über den dt. Arbeitgeber an das dt. Finanzamt. Der AG erhält dann nach einigen Tagen/Woche einen Freistellungsbescheid, den ich ich mir kopieren lassen würde. Erst dann darf der Einbehalt der Lohnsteuer erfolgen.
http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Eine detailierte Anleitung ist auf der letzten Seite des Links angeben und sollte Deinem AG helfen, den äußerst komplexen Ablauf nachvollziehen zu können. Ansonsten hilft die Suchfunktion hier im Forum.
« Letzte Änderung: 12. März 2012, 09:34:10 von banjo »

Offline Soleil

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #2 am: 12. März 2012, 09:51:29 »
Danke für die schnelle Antwort. Aber das meinte ich nicht. Freistellungsbescheinigung ist schon alles erledigt.
Es geht nun um den Verdient für 2011 damit ich das bei der Steuererklärung dem französischen Finanzamt beilegen kann.
Da schreibt mir der Arbeitgeber immer einen Zweizeiler.

Soleil

banjo

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #3 am: 12. März 2012, 09:59:50 »
Ach so.
Normalerweise gibt es doch in der Lohnbuchhaltung einen entsprechenden Ausdruck. Wenn nicht, sollte auf einem Briefpapier vom AG und unterschrieben vom AG folgendes stehen:
Jahresbruttoverdienst
abgeführte Sozialabgaben (AV, RV)
ggf. in D abgeführte Lohnsteuer
Jahresnettoverdienst
bei privater Krankenversichung: Zuschuß zur PKV getrennt ausgewiesen

Einen speziellen Vordruck gibt es nicht.

Offline Eric

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #4 am: 12. März 2012, 10:02:25 »
Hallo,

du wohnst jetzt in Frankreich . Du musst zur Steuererklärung gar nichts mitschicken .Das geht ja bei der Onlineerklärung auch nicht .
Mir hat mal eine Dame beim Finanzamt (Frankreich) gesagt :wir melden uns , wenn wir was wollen .

Offline Soleil

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #5 am: 12. März 2012, 10:12:35 »
Hallo!
Mein AG schreibt halt nur auf dem Briefpapier Bruttoverdienst auf, abzgl. der Sozialabgaben.
Jedes Jahr wird was vergessen. Immer das gezanke ist halt wirklich nervig, deshalb dachte ich, dass das fr. FA genaue Vorgaben hätte.
Vielleicht lasse ich die Bescheinigungen einfach weg. Stimmt, bei der Online schickt man ja auch nichts mit.

Grüsse
Soleil

banjo

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #6 am: 12. März 2012, 10:24:58 »
Ja, Du musst es nicht mitschicken. Um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen, würde ich mir trotzdem beim AG etwas Vollständiges mit Unterschrift geben lassen.

Offline Eric

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #7 am: 12. März 2012, 10:44:35 »
Für den Notfall hat man ja noch den Dezemberlohnzettel

Offline Sabine

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #8 am: 12. März 2012, 13:45:36 »
Mein Arbeitgeber hat irgendein Formular, auf dem aber nicht die Werte stehen, die man braucht... eine Änderung sieht die Personalabteilung nicht ein.
Daher:
1. Schicke ich garnichts bei der Erklärung mit (wurde auch in den letzten 7 Jahren nicht nachgefordert)
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.

Wenn was vom Finanzamt angefordert werden würde, würde ich das dann hinschicken.

Offline Eric

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #9 am: 12. März 2012, 14:28:35 »
(Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....)



Wenn du das so deklarierst , gibst du aber zuviel an .

Offline lilliputania

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #10 am: 12. März 2012, 19:32:00 »
Dein Arbeitgeber macht aber nicht einen seriösen Eindruck!

Offline lilliputania

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #11 am: 12. März 2012, 19:33:37 »
Ich mache da nie einen Nachweis dazu. Ich rechne alles zusammen und das passt dann. Auf der Grenzgängerbescheinigung steh ja dein Bruttoverdienst, und wenn du deutlich weniger angibst werden die sich schon melden. Meist liegt es ja darüber...

Offline Sabine

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #12 am: 13. März 2012, 11:45:34 »
(Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....)



Wenn du das so deklarierst , gibst du aber zuviel an .

nee, gebe das schon richtig an, habe aber die Aufstellung nicht im Kopf :)

Offline Bubu

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #13 am: 13. März 2012, 14:11:05 »
...und dann macht das Finanzamt nach 14 Jahren ne Stichprobe, erzählt dir, dass du falsch gerechnet hast (im Jahre 2009) und schwupps sitzt man bei einem Finanzbeamten.

Wir haben vom AG solch eine Bescheinigung für Grenzgänger - nur das franz. FinAmt hat bei der Stichprobe nicht richtig gelesen bzw. gerechnet....ich denke einfach, es ist eben für genau so einen Fall echt wichtig, nen Nachweis zu haben. Nachdem ich das erklärt habe war alles gut.

Ähnlich gings mir nach 10 Jahre mit der Bescheinigung für die Fahrtkosten - Stichprobe - wir mussten hin - ich hab die Erklärung geändert und nu is wieder gut.....die interessiert das dann nicht, ob es jahrelang so war - wenn man hin muss sollte man m.E. alles richtig belegen können. Mit entsprechenden Formularen ist's halt am einfachsten.

Ich weiss auch nicht, warum sich manche Arbeitgeber so anstellen für eine Bescheinigung mit 4/5 Angaben zum Jahresverdienst???!!!! Für Bescheinigungen, die von den deutschen Ämtern kommen, müssen diese Daten ja auch rausgesucht werden - da mault dann keiner....

Und niemand, wirklich niemand der mit Software ne Gehaltsabrechnung macht kann mir erzählen, es ist nicht möglich....das ist der grösste Schwachsinn oder derjenige ist unfähig sein System zu bedienen. Kann ich behaupten, denn ich hab diese oben erwähnte Bescheinigung für meinen AG erstellt - ich bin KEIN Programmierer  =D

Offline Matthias#28

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #14 am: 13. März 2012, 22:04:12 »
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Also das hat bei uns beiden noch nie gestimmt.
Ich geb eine kleine Excel-Liste ab mit folgender monatlicher Berechnung:

Total salaire brut
-RV gesetz. Abzüge
-RV-Anteil Einmal
-AV gesetz. Abzüge
-AV-Anteil Einmal
+AG Zuschuss KV
+AG Zuschuss PV
-Beitrag KV
-Beitrag PV
-Zuschlag PV
=Total salaire net

Diese Liste nutzen nicht nur wir, sondern viele Kollegen bei mir in der Firma.
Und seit der Elena-Katastrophe noch viel mehr.
Seit ueber 13 Jahren keine Reklamation vom Finanzamt.
gruss Matthias