Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Soleil am 12. März 2012, 09:17:03

Titel: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Soleil am 12. März 2012, 09:17:03
Hallo!
Es geht um das Bruttoeinkomme:
Gibt es irgendwo einen Vordruck/Entwurf, wie der deutsche Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellen muss, damit diese bei französichen Finanzamt anerkannt wird?
Bzw. was muss der Arbeitgeber genau bescheinigen?.
Mein Arbeitgeber macht das jedesmal einen riesen großen Stress deswegen.
Gruß
Soleil
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: banjo am 12. März 2012, 09:32:21
Dieses Formular 3x ausfüllen, vom AG ergänzen lassen, alle 3 Stück zum franz. Finanzamt schicken, dann bekommst Du 2x davon abgestempelt zurück, eines ist für Dich, das andere schickst Du über den dt. Arbeitgeber an das dt. Finanzamt. Der AG erhält dann nach einigen Tagen/Woche einen Freistellungsbescheid, den ich ich mir kopieren lassen würde. Erst dann darf der Einbehalt der Lohnsteuer erfolgen.
http://www.fa-karlsruhe-durlach.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf

Eine detailierte Anleitung ist auf der letzten Seite des Links angeben und sollte Deinem AG helfen, den äußerst komplexen Ablauf nachvollziehen zu können. Ansonsten hilft die Suchfunktion hier im Forum.
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Soleil am 12. März 2012, 09:51:29
Danke für die schnelle Antwort. Aber das meinte ich nicht. Freistellungsbescheinigung ist schon alles erledigt.
Es geht nun um den Verdient für 2011 damit ich das bei der Steuererklärung dem französischen Finanzamt beilegen kann.
Da schreibt mir der Arbeitgeber immer einen Zweizeiler.

Soleil
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: banjo am 12. März 2012, 09:59:50
Ach so.
Normalerweise gibt es doch in der Lohnbuchhaltung einen entsprechenden Ausdruck. Wenn nicht, sollte auf einem Briefpapier vom AG und unterschrieben vom AG folgendes stehen:
Jahresbruttoverdienst
abgeführte Sozialabgaben (AV, RV)
ggf. in D abgeführte Lohnsteuer
Jahresnettoverdienst
bei privater Krankenversichung: Zuschuß zur PKV getrennt ausgewiesen

Einen speziellen Vordruck gibt es nicht.
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Eric am 12. März 2012, 10:02:25
Hallo,

du wohnst jetzt in Frankreich . Du musst zur Steuererklärung gar nichts mitschicken .Das geht ja bei der Onlineerklärung auch nicht .
Mir hat mal eine Dame beim Finanzamt (Frankreich) gesagt :wir melden uns , wenn wir was wollen .
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Soleil am 12. März 2012, 10:12:35
Hallo!
Mein AG schreibt halt nur auf dem Briefpapier Bruttoverdienst auf, abzgl. der Sozialabgaben.
Jedes Jahr wird was vergessen. Immer das gezanke ist halt wirklich nervig, deshalb dachte ich, dass das fr. FA genaue Vorgaben hätte.
Vielleicht lasse ich die Bescheinigungen einfach weg. Stimmt, bei der Online schickt man ja auch nichts mit.

Grüsse
Soleil
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: banjo am 12. März 2012, 10:24:58
Ja, Du musst es nicht mitschicken. Um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen, würde ich mir trotzdem beim AG etwas Vollständiges mit Unterschrift geben lassen.
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Eric am 12. März 2012, 10:44:35
Für den Notfall hat man ja noch den Dezemberlohnzettel
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Sabine am 12. März 2012, 13:45:36
Mein Arbeitgeber hat irgendein Formular, auf dem aber nicht die Werte stehen, die man braucht... eine Änderung sieht die Personalabteilung nicht ein.
Daher:
1. Schicke ich garnichts bei der Erklärung mit (wurde auch in den letzten 7 Jahren nicht nachgefordert)
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.

Wenn was vom Finanzamt angefordert werden würde, würde ich das dann hinschicken.
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Eric am 12. März 2012, 14:28:35
(Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....)



Wenn du das so deklarierst , gibst du aber zuviel an .
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: lilliputania am 12. März 2012, 19:32:00
Dein Arbeitgeber macht aber nicht einen seriösen Eindruck!
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: lilliputania am 12. März 2012, 19:33:37
Ich mache da nie einen Nachweis dazu. Ich rechne alles zusammen und das passt dann. Auf der Grenzgängerbescheinigung steh ja dein Bruttoverdienst, und wenn du deutlich weniger angibst werden die sich schon melden. Meist liegt es ja darüber...
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Sabine am 13. März 2012, 11:45:34
(Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....)



Wenn du das so deklarierst , gibst du aber zuviel an .

nee, gebe das schon richtig an, habe aber die Aufstellung nicht im Kopf :)
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Bubu am 13. März 2012, 14:11:05
...und dann macht das Finanzamt nach 14 Jahren ne Stichprobe, erzählt dir, dass du falsch gerechnet hast (im Jahre 2009) und schwupps sitzt man bei einem Finanzbeamten.

Wir haben vom AG solch eine Bescheinigung für Grenzgänger - nur das franz. FinAmt hat bei der Stichprobe nicht richtig gelesen bzw. gerechnet....ich denke einfach, es ist eben für genau so einen Fall echt wichtig, nen Nachweis zu haben. Nachdem ich das erklärt habe war alles gut.

Ähnlich gings mir nach 10 Jahre mit der Bescheinigung für die Fahrtkosten - Stichprobe - wir mussten hin - ich hab die Erklärung geändert und nu is wieder gut.....die interessiert das dann nicht, ob es jahrelang so war - wenn man hin muss sollte man m.E. alles richtig belegen können. Mit entsprechenden Formularen ist's halt am einfachsten.

Ich weiss auch nicht, warum sich manche Arbeitgeber so anstellen für eine Bescheinigung mit 4/5 Angaben zum Jahresverdienst???!!!! Für Bescheinigungen, die von den deutschen Ämtern kommen, müssen diese Daten ja auch rausgesucht werden - da mault dann keiner....

Und niemand, wirklich niemand der mit Software ne Gehaltsabrechnung macht kann mir erzählen, es ist nicht möglich....das ist der grösste Schwachsinn oder derjenige ist unfähig sein System zu bedienen. Kann ich behaupten, denn ich hab diese oben erwähnte Bescheinigung für meinen AG erstellt - ich bin KEIN Programmierer  =D
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Matthias#28 am 13. März 2012, 22:04:12
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Also das hat bei uns beiden noch nie gestimmt.
Ich geb eine kleine Excel-Liste ab mit folgender monatlicher Berechnung:

Total salaire brut
-RV gesetz. Abzüge
-RV-Anteil Einmal
-AV gesetz. Abzüge
-AV-Anteil Einmal
+AG Zuschuss KV
+AG Zuschuss PV
-Beitrag KV
-Beitrag PV
-Zuschlag PV
=Total salaire net

Diese Liste nutzen nicht nur wir, sondern viele Kollegen bei mir in der Firma.
Und seit der Elena-Katastrophe noch viel mehr.
Seit ueber 13 Jahren keine Reklamation vom Finanzamt.
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: cogee am 14. März 2012, 10:05:08
also ich rechne immer alle nettomonatslöhne zusammen und schicke die abrechnungen gleich mit. markier das netto dann mit textmarker, alles nach monaten sortiert, mit büroklammern aneinader geheftet, und schreibe gleich das feld für welches es ist (AV oder so) mit drauf auf jede abrechnung. hefte sie in das rote formular für auslandsauskünfte mit dran. so mach ichs auch für die bescheinigung der gewerkschaft über gezahlte beiträge, und mein ausländisches konto (grad kontoauszug mitschicken und IBAN/BIC markieren) gab noch nie probleme.
in F erziehlte einkünfte (gehalt, ALG, usw) werden sowieso automatisch ans CDI übertragen, die sind in der steuererklärung die man zugeschickt bekommt, sogar schon automatisch eingetragen (was ich sehr praktisch finde)
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Sabine am 14. März 2012, 11:13:32
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Also das hat bei uns beiden noch nie gestimmt.
Ich geb eine kleine Excel-Liste ab mit folgender monatlicher Berechnung:

Total salaire brut
-RV gesetz. Abzüge
-RV-Anteil Einmal
-AV gesetz. Abzüge
-AV-Anteil Einmal
+AG Zuschuss KV
+AG Zuschuss PV
-Beitrag KV
-Beitrag PV
-Zuschlag PV
=Total salaire net

Diese Liste nutzen nicht nur wir, sondern viele Kollegen bei mir in der Firma.
Und seit der Elena-Katastrophe noch viel mehr.
Seit ueber 13 Jahren keine Reklamation vom Finanzamt.


genau so rechne ich das auch, nur einmal als Jahreswert - der steht  auf der Dezemberabrechnung - und dieser stimmt auch - habe ich nachgerechnet
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Matthias#28 am 14. März 2012, 13:59:36
Bei uns nicht immer. Manchmal sind nur ein paar Euro, aber auch schon einige hundert Euro gewesen
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: -Helmut- am 14. März 2012, 14:16:40
Monatliche Unterschiede dürften dort zu erwarten sein, wo öfters unterschiedliche Überstunden- und sonstige Verrechnungsanteile monatlich nur bis zu einem Stichtag verrechnet werden. Die restlichen Anteile des Monats nach diesem Stichtag werden dann in der nächsten Monatsabrechnung verbucht.

Wenn ein Arbeitgeber seine Buchhaltung auf das neue SAP-System umstellt wird es lustig oder ärgerlich, je nach empfinden aller Beteiligten..
Titel: Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
Beitrag von: Bubu am 21. März 2012, 12:20:39
Wenn ein Arbeitgeber seine Buchhaltung auf das neue SAP-System umstellt wird es lustig oder ärgerlich, je nach empfinden aller Beteiligten..

...warum das? Gerade mit SAP kann man recht punktgenau alles rausziehen, was man braucht??