Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bescheinigung des Arbeitgebers  (Gelesen 12530 mal)

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Offline cogee

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #15 am: 14. März 2012, 10:05:08 »
also ich rechne immer alle nettomonatslöhne zusammen und schicke die abrechnungen gleich mit. markier das netto dann mit textmarker, alles nach monaten sortiert, mit büroklammern aneinader geheftet, und schreibe gleich das feld für welches es ist (AV oder so) mit drauf auf jede abrechnung. hefte sie in das rote formular für auslandsauskünfte mit dran. so mach ichs auch für die bescheinigung der gewerkschaft über gezahlte beiträge, und mein ausländisches konto (grad kontoauszug mitschicken und IBAN/BIC markieren) gab noch nie probleme.
in F erziehlte einkünfte (gehalt, ALG, usw) werden sowieso automatisch ans CDI übertragen, die sind in der steuererklärung die man zugeschickt bekommt, sogar schon automatisch eingetragen (was ich sehr praktisch finde)

Offline Sabine

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #16 am: 14. März 2012, 11:13:32 »
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Also das hat bei uns beiden noch nie gestimmt.
Ich geb eine kleine Excel-Liste ab mit folgender monatlicher Berechnung:

Total salaire brut
-RV gesetz. Abzüge
-RV-Anteil Einmal
-AV gesetz. Abzüge
-AV-Anteil Einmal
+AG Zuschuss KV
+AG Zuschuss PV
-Beitrag KV
-Beitrag PV
-Zuschlag PV
=Total salaire net

Diese Liste nutzen nicht nur wir, sondern viele Kollegen bei mir in der Firma.
Und seit der Elena-Katastrophe noch viel mehr.
Seit ueber 13 Jahren keine Reklamation vom Finanzamt.


genau so rechne ich das auch, nur einmal als Jahreswert - der steht  auf der Dezemberabrechnung - und dieser stimmt auch - habe ich nachgerechnet

Offline Matthias#28

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #17 am: 14. März 2012, 13:59:36 »
Bei uns nicht immer. Manchmal sind nur ein paar Euro, aber auch schon einige hundert Euro gewesen
gruss Matthias

Offline -Helmut-

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #18 am: 14. März 2012, 14:16:40 »
Monatliche Unterschiede dürften dort zu erwarten sein, wo öfters unterschiedliche Überstunden- und sonstige Verrechnungsanteile monatlich nur bis zu einem Stichtag verrechnet werden. Die restlichen Anteile des Monats nach diesem Stichtag werden dann in der nächsten Monatsabrechnung verbucht.

Wenn ein Arbeitgeber seine Buchhaltung auf das neue SAP-System umstellt wird es lustig oder ärgerlich, je nach empfinden aller Beteiligten..
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline Bubu

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Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« Antwort #19 am: 21. März 2012, 12:20:39 »
Wenn ein Arbeitgeber seine Buchhaltung auf das neue SAP-System umstellt wird es lustig oder ärgerlich, je nach empfinden aller Beteiligten..

...warum das? Gerade mit SAP kann man recht punktgenau alles rausziehen, was man braucht??