Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben  (Gelesen 5461 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline chevymichel

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 308
    • Profil anzeigen
    • www.horsesandmore.fr
Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 17. Mai 2013, 19:46:54 »
Hallo zusammen,

Da das Finanzamt in Haguenau es irgendwie versäumt hat mir die Unterlagen für die Steuer zu schicken, werde ich es nun wohl im Internet machen.

Aber die eigentliche Geschichte...

Bei unserem ersten Kind hatte ich das Elterngeld nicht dazu gerechnet und dem Finanzamt lediglich den Elterngeld Bescheid als Kopie mit geschickt...

Naja dies kann ich nun ja nicht machen übers Internet...

Wo kann bzw muss ich Einkünfte eintragen, die schon in Deutschland versteuert wurden..
Also Elterngeld. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld. Usw...  Das Zeug ist ja mit einer Pauschalen deutschen Steuer belastet...


Dank euch..

Offline chevymichel

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 308
    • Profil anzeigen
    • www.horsesandmore.fr
Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« Antwort #1 am: 19. Mai 2013, 08:45:51 »
130 Aufrufe und keiner weiß was?

Ähmm. Leute was ist los?

Offline Sabine

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 257
    • Profil anzeigen
Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« Antwort #2 am: 19. Mai 2013, 21:37:01 »
Habe mal in einer alten Mail gesucht und gefunden:
Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.


Offline Emily1310

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 24
    • Profil anzeigen
Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« Antwort #3 am: 22. Mai 2013, 21:44:14 »
Hallo   :winkerwinker:

Da ich auch nicht wusste wo ich das Elterngeld in der Steuererklärung angeben muss, waren wir heute aufm Steueramt in Sarreguemines. Ich habe alle Papiere,die ich habe, vorgelegt.In denen war auch vermerkt das das Elterngeld und Mutterschaftsgeld steuerfrei sind. Uns wurde dann gesagt wir müssen das einfach NIERGENDWO vermerken und das Formular 2047 sei in dem Fall auch nicht nötig... :o
Ich bin ehrlich gesagt jetzt sehr unsicher, weil mein armes deutsches Gehirn überhaupt nicht begreifen kann das die das einfach gar nicht vermerkt haben wollen und sehe mich schon in nem französischen Gefängnis schmoren.. aber wenn der Beamte da das so sagt ( nachdem er sich noch mit mehreren Kollegen beratschlagt hat) werden wir das jetzt wohl so machen....     :anixwissen: :anixwissen:

oder gibts doch noch jemand der sich mit dem Thema auskennt und weiß, was zu tun ist?

LG

Offline Bingo

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 409
    • Profil anzeigen
Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« Antwort #4 am: 23. Mai 2013, 08:59:06 »
@Emily1310

Diese Auskunft hatte mein Mann (Franzose) vor grauer Vorzeit auch mal bekommen, hat's auch dann so gemacht. Ganz traue ich der Sache auch nicht über den Weg - in D wollen die ja jeden Pubs am liebsten noch gleich doppelt und dreifach vermerkt bekommen. Wie Du selber schon bemerkt hast, ist das wohl ein typisch dt. Problem, dass wir das nicht so ganz nachvollziehen können, dass die nichts haben wollen und wir der Sache nicht so ganz sicher sind.
LG
Bingo

Offline chevymichel

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 308
    • Profil anzeigen
    • www.horsesandmore.fr
Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« Antwort #5 am: 23. Mai 2013, 19:04:12 »
Haha.. Cool ich muss lachen. Vor 5 Jahren bei meinem ersten Nachwuchs ( da war das Elterngeld auch noch ganz frisch ) wurde genau dieses Vorgehen so genannt.. Offiziell durch ein schreiben vom CDI in Sareguemines... Schade das ich das nicht mehr hab...

Naja. Wir sind wohl alle noch zu Deutsch um so etwas zu verstehen...  Klar eigentlich sollte man davon ausgehen das dieser Einkommensbetrag zumindest Progressiv angerechnet wird... Aber gut.. Wenn die das so sagen..

Vor 5 Jahren hatte ich es auch nicht angegeben.. Und? Eingesperrt hat mich keiner...

Im Dümmsten fall gibt's ne Prüfung. Was soll's.. Durch das Kind habt ihr ja eh nen anderen Steuersatz ( Parts ) und da wird eh nicht viel an Steuern übrig bleiben...

Ih glaub ich werde es auch wieder so machen..