Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens  (Gelesen 6825 mal)

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Offline randyjones

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Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« am: 08. Mai 2010, 10:55:49 »
Hallo Grenzgänger,
ich mache gerade meine Steuererklärung und dabei ist mir aufgefallen, dass ich das zu versteuernde Einkommen nicht in jedem Jahr gleich berechnet habe. Trotzdem wurden meine Steuererklärungen jedesmal ohne murren anerkannt. Nun stellt sich mir die Frage wie es denn nun eigentlich richtig ist?
Bei meiner allerersten Steuererklärung ließ ich mich von einem Steuerfachmann einer franz. Bank beraten. Dieser gab mir folgende Berechnung des zu versteuernden Einkommens vor (die Punkte beziehen sich auf Punkte der Lohnsteuerkarte):

  Punkt:
        3. Bruttoarbeitslohn
   +  24. steuerfr. Zuschüsse
   -  23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.
   -  25. Arbeitnehmeranteil Gesamtsozialvers.-Beitrag
   -  Kindesunterhalt
   -  Gewerkschaftsbeiträge

Bei meinen folgenden Steuererklärungen errechnete ich das zu versteuernde Einkommen wie folgt:

  Punkt:
      3. Bruttoarbeitslohn
  - 23. Arbeitnehmeranteil Rentenvers.   
  - Arbeitnehmeranteil an Krankenversicherung ersichtlich im Lohnzettel vom Dezember
  - 25. Arbeitnehmneranteil an Gesamtsozialvers.-Beiträgen

Wie schon geschrieben ging die Erklärung jedes mal ohne Beanstandung durch. Meine Fragen sind daher nun: Welche Berechnung ist richtig? Dürfen Kindesunterhaltzahlungen von zu versteuernden Einkommen abgezogen werden?

Danke schon einmal für eure Unterstüzung!
 

Offline Eric

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Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« Antwort #1 am: 08. Mai 2010, 13:03:13 »
Hallo,

zum letzten Punkt zuerst.Unterhalt kann man abziehen.Es gibt auf dem Blatt 2042 einen Punkt les pensions alimentaires oder so .

Ich nehme bei mir deine zweite Variante.

Gruß

Eric

Offline randyjones

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Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« Antwort #2 am: 08. Mai 2010, 13:20:46 »
Hallo Eric,
danke für deine Antwort.  :doppeld: Wenn du die 2. Variante nimmst, wie sieht´s dann mit den steuerfreien Zuschüssen (Pkt. 24) aus? Addierst du diese nicht? 

Offline laura

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Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« Antwort #3 am: 08. Mai 2010, 13:31:19 »
kann man nicht einfach seine nettoauszahlungen aus D addieren und dann eintragen?so habe ich es nämlich gemacht (stand auch im wiki)
ohje hoffe ich hab jetzt nix falsches eingetragen...

Offline Eric

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Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« Antwort #4 am: 08. Mai 2010, 16:25:10 »
Hallo nochmal,

ich weiß nicht,ob es steuerfreie Zuschläge für Grenzgänger gibt .Ich habe keine und auch keine Lohnsteuerkarte mehr,
da ich keine Lohnsteuer abführe.
Ich nehme immer den Lohnzettel vom Dezember und ziehe vom Brutto Gesamt die Arbeitnehmeranteile ab.
Da hat sich in 15 Jahren noch keiner beschwert.

Gruß

Eric

Offline Waylon57

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Re: Berechnung ds zu versteuernden Einkommens
« Antwort #5 am: 08. Mai 2010, 16:50:30 »
kann man nicht einfach seine nettoauszahlungen aus D addieren und dann eintragen?so habe ich es nämlich gemacht (stand auch im wiki)
ohje hoffe ich hab jetzt nix falsches eingetragen...

Das kannst du natürlich guten Gewissens so machen.


Generell möchte ich festhalten das dieses Forum in Sachen Steuern wirklich hilfreich ist, jedoch das ich mir noch so viele Gedanken über die Steuererklärung wie in diesem Jahr gemacht habe.  ;)