Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Frieda am 25. April 2011, 09:56:48

Titel: Belegschaftsaktien
Beitrag von: Frieda am 25. April 2011, 09:56:48
Wo und wann versteuert man Belegschaftsaktien?
Titel: Re: Belegschaftsaktien
Beitrag von: Sabine am 25. April 2011, 17:01:49
Genauso wie andere Aktien auch.... Was ist die genaue Frage?

Deutsche Aktien-Erträge müssen im französischen rosa Formular als Ausandserträge eingetragen werden und bekommen einen crédit d'impôt in einer bestimmten Höhe gutgeschrieben.
Ich war einfach mal mit dem Steuerbescheid, den man vom Depot bekommt, im französischen Finanzamt in Wissembourg, die haben mir dann an dem Beispiel vorgerechnet, wie man die Felder AB, TS und TR ausrechnet.

LG
Sabine