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Autor Thema: Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern  (Gelesen 3257 mal)

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Offline Bubu

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Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern
« am: 24. Mai 2013, 10:57:39 »
Hallo Ihr Lieben,

ich hab ne Frage aus aktuellem Anlass - bin halt priv. versichert und bekomme in diesem Jahr von meiner Versicherung die Bescheinigung fürs Finanzamt über die gezahlte Jahressumme/Beitrag.

Was bisher da noch nie aufgeführt war: die Beitragsrückerstattung (hab ich ja auch bekommen). Diese Summe reduziert natürlich die Beitragssumme - aber ich hab die Rückerstattung ja aus dem Grunde bekommen, weil ich KEINE Arztrechnungen eingereicht habe und alles selbst gezahlt hab.

Diese Summe ziehe ich ja von meinem Einkommen ab - nun aber reduziert. Ist das ok?? Im Grunde "bestrafe" ich mich doch dann (hab schon nachrechnen lassen)??

Oder ist diese Geschichte nur für das deutsche Finanzamt gedacht? Bin einfach unsicher und mag nix falsches angeben.

banjo

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Re: Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern
« Antwort #1 am: 24. Mai 2013, 17:50:28 »
Genau. Du ziehst nur die tatsächlich gezahlten Beiträge - und auch nur Deinen Beitragsanteil - ab, also Beitrag abzüglich der Rückzahlung.
 Wo siehst Du darin eine Bestrafung? Die Rückzahlung ist wie ein Einkommen zu sehen und würde auch in D (mittlerweile) versteuert. In der Summe verdienst Du aber dran, da die Rückzahlung auch anteilig aus AG-Beiträgen besteht, die Du selbst eigentlich ja nie gezahlt hast.

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, dass das CDI sehr gut weiss, wie die dt. private KV funktioniert und das auch prüfen.

Offline Bubu

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Re: Beitragsrückerstattung priv. KV und Steuern
« Antwort #2 am: 27. Mai 2013, 10:59:20 »
Vielen Dank banjo - ich habs dann auch so gemacht  :zwinkern:

Klar seh ich das als Bestrafung....ich zahlte bisher immer alles selbst - hab nen Selbstbehalt und dann noch die "Restkosten" - das kam bisher immer mit der Rückerstattung so hin - bei der Versteuerung jetzt mach ich wohl nicht mehr wirklich was gut und ich muss da nun noch genauer nachrechnen, ob sich das selbst zahlen lohnt oder nicht - das "bisschen" AG-Anteil frisst die Steuer eh dann wieder.

Aber das ist halt eine individuelle Rechenaufgabe. Hauptsache, ich hab alles richtig angegeben.

Eine schöne Woche  :winkerwinker: