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Autor Thema: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?  (Gelesen 6934 mal)

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Offline Viergehirn

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Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« am: 08. Oktober 2012, 17:07:27 »
Hallo Forumgemeinde,

das Thema wurde in diversen Threads schon ein paarmal gestreift aber vielleicht hat noch jemand konkrete Erfahrungen damit:

Weiss jemand genau wie die Versteuerung auf deutscher Seite aussieht, wenn man z.b jetzt noch nach Frankreich zieht und mit dem letzten 2012er Gehalt am 31.12 eine Abfindungssumme gezahlt wird? Auch bezüglich diverser Fristen wie lange man schon im laufenden Jahr im Land gelebt haben muss (bzw versteuert wurde) und ob es generell schwierig ist, beim Französischen Finanzamt diese - wegen Auflösung des Standortes gezahlte Abfindung - eben nicht versteuern zu müssen? Eine entsprechende simple schriftliche Erklärung vom Arbeitgeber gibt es, aber ob diese irgendein Amt akzeptiert oder benötigt weiss ich nicht.

Any Idea?
Gruß
Viergehirn


banjo

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #1 am: 08. Oktober 2012, 17:16:51 »
Die Franzosen kennen das Wort "Abfindung" nicht, deshalb brauchst Du auch nichts schreiben lassen. Normalerweise sind Abfindungen aus D in F steuerfrei. Es soll aber schon Ausnahmen gegeben haben, es leigt wohl ein klein wenig im Ermessen des Steuerbeamten...
Die Meinungen der Fachleute hier im Forum gehen auseinander. Ich denke, dass die 183-Tage-Regel gilt, die besagt, dass wenn Du mehr als 183 Tage im Jahr nicht an Deinen Wohnsitz in F zurückkehrst, Du im Land des Erwerbs versteuert wirst. Die 183 schaffst Du für 2012 nicht mehr...

Vielleicht lohnt es sich, einen Steuerberater zu fragen. Für den Raum Karlsruhe kann ich Dir einen empfehlen, der sich damit auskennt.

Offline frenchman

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2012, 05:42:11 »
Rede doch mal mit Deinem alten AG. Vielleicht macht der die Abfindung auf einem 13. Monatslauf. Dann hast Du mehrere Optionen mit dem entsprechenden Schein umzugehen  :zwinkern:

Offline Viergehirn

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2012, 10:51:02 »
Oje..mit dem alten Arbeitgeber gibt datt nur Chaos, da bin ich mir sicher ;-)  Aber immerhin ne Idee, Danke.
@banjoman: Nee leider Raum Saarbrücken, aber ich frag evtl. mal noch bei der Arbeitskammer nach, da gibts wohl auch Fachmänner/Frauen für das Thema.

Offline lilliputania

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2012, 00:17:20 »
Ich musste meine Abfindung versteuern. Da war ich damals sogar beim Steuerberater

Offline Viergehirn

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #5 am: 10. Oktober 2012, 01:25:37 »
Versteuern in Deutschland? War das dann wegen der 180-Tage Regelung? Weil ansich taucht die Abfindung ja beim deutschen Finanzamt , also auf der Lohnsteuerkarte gar nicht mehr auf, sobald man in Frankreich gemeldet ist dachte ich.

banjo

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Re: Bei drohender Abfindung "noch schnell umziehen"?
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2012, 08:26:17 »
Für den normalen Arbeitslohn aus abhängiger Beschäftigung musst Du bei bzw. kurz nach Umzug nach F einen Antrag auf Grenzgängerschaft stellen (http://www.fa-baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1160385/Formular_Einkommensteuer_grenzgaenger5011.pdf). Dieser muss von Finanzamt in F und in D anerkannt werden und danach erhält Dein AG einen Freistellungsbescheid (siehe http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zwei-steuererklaerungen-t4247.0.html;msg23783#msg23783).
Erst **dann** darf der dt. AG die Lohnsteuer einbehalten und muss sie nicht mehr ans dt. FA abführen. Dasselbe gilt IMHO für Deinen Fall der Abfindung. Wird die Abfindung vor dem Eintreffen des Freistellungsbescheids ausgezahlt, dann muss Dein dt. AG die Lohnsteuer ans dt. Fa abführen.
Sozialabgaben außer Soli musst Du in jedem Fall in D darauf zahlen.
« Letzte Änderung: 10. Oktober 2012, 08:29:29 von banjo »