Die Franzosen kennen das Wort "Abfindung" nicht, deshalb brauchst Du auch nichts schreiben lassen. Normalerweise sind Abfindungen aus D in F steuerfrei. Es soll aber schon Ausnahmen gegeben haben, es leigt wohl ein klein wenig im Ermessen des Steuerbeamten...
Die Meinungen der Fachleute hier im Forum gehen auseinander. Ich denke, dass die 183-Tage-Regel gilt, die besagt, dass wenn Du mehr als 183 Tage im Jahr nicht an Deinen Wohnsitz in F zurückkehrst, Du im Land des Erwerbs versteuert wirst. Die 183 schaffst Du für 2012 nicht mehr...
Vielleicht lohnt es sich, einen Steuerberater zu fragen. Für den Raum Karlsruhe kann ich Dir einen empfehlen, der sich damit auskennt.