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Grenzgänger => Steuern => Thema gestartet von: Stini am 22. April 2016, 10:14:00

Titel: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Stini am 22. April 2016, 10:14:00
Hallo,

muss ich diese Auszahlung in Frankreich versteuern oder gibt es einen Freibetrag?
Wenn ich versteuern muss, wo trage ich die Auszahlung bei der Steuererklärung ein?

Viele Grüße
Stini
Titel: Re: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Nicod3mus am 22. April 2016, 10:22:11
Versteuert werden muss nur der Kapitalertrag und nicht der Auszahlungsbetrag. Die Versicherungsgesellschaft wird Dir eine entsprechende Steuerbescheinigung nach Auszahlung schicken.
Titel: Re: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Stini am 22. April 2016, 13:00:28
okay, vielen Dank!
Titel: Re: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Matthias#28 am 25. April 2016, 08:28:16
Versteuert werden muss nur der Kapitalertrag und nicht der Auszahlungsbetrag. Die Versicherungsgesellschaft wird Dir eine entsprechende Steuerbescheinigung nach Auszahlung schicken.
und was ist mir den Vertraegen abgeschlossen vor 2004 - da waren, zumindestens nach deutschen Recht,
beides steuerfrei (jedenfall bis jetzt noch so gueltig).
Titel: Re: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Bubu am 24. Mai 2016, 10:05:35
Niemand eine Antwort auf diese Frage?

Ich habe eine LV ausgezahlt bekommen, die 1998 abgeschlossen wurde.

Ich habe KEINE Steuerbescheinigung nach Auszahlung erhalten - lediglich eine detaillierte Aufstellung, wie sich die Auszahlungssumme zusammensetzte.

Das sind Leistungen aus Überschussanteilen, der Beteiligung an Bewertungsreserven und Schlussüberschuss.

Muss ich alle drei addieren und in welches Feld?

Ach ja - in der LV war auch eine Berufsunfähigkeit enthalten.

Danke schonmal  :laugh:
Titel: Re: Auszahlung Teilsumme einer deutschen Lebensversicherung
Beitrag von: Nicod3mus am 25. Mai 2016, 18:13:05
Ich glaube mit dieser Frage solltest Du doch einen Steuerberater belästigen.

Mein Kenntnisstand ist der, dass bei der Lebensversicherung nur Ertragsanteil also der Kapitalertrag zu versteuern ist und zwar genauso wie bei Schuldverschreibungen oder Bausparverträgen etc.. Dabei kommt es dann drauf an, wie lange das Kapital unangetastet war und je nachdem ist der Steuersatz unterschiedlich. Laut meinem schlauen Büchlein (Stand allerdings 2009, da kann sich einiges geändert haben) liegt der Steuersatz dann bei 7,5 % zzgl. 12,10 % Sozialsteuer, wobei die Sozialsteuer zwischenzeitlich 15,5 % beträgt.
Aber wie gesagt nur auf den Ertragsanteil. Wenn die Versicherung keinen Kapitalertrag ausweist (für Steuerausländer steht das manchmal sehr versteckt, wie z.b. bei meiner Fondsgesellschaft, da steht das immer auf der Rückseite sehr klein gedruckt) wird es vielleicht auch keinen geben und somit wird wohl auch nichts dem Finanzamt gemeldet. Vielleicht musst Du aber auch bei der Versicherung mal nachfragen.