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Autor Thema: Verheiratet: Einer Grenzgänger der andere nicht  (Gelesen 1878 mal)

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Offline Dienelta

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Verheiratet: Einer Grenzgänger der andere nicht
« am: 13. Mai 2019, 09:01:36 »
Hallo zusammen :winkerwinker:
Ich konnte über die Suche nichts finden, daher stell ich euch mal die Frage :)
Wir wohnen seit März in Oeting. Ich vik Grenzgänger, da ich in Saarbrücken arbeite, meine Frau nicht, sie arbeitet in Trier, kommt aber jeden Tag heim.
Ich habe auch schon meine Grenzgänger Bescheinigung and Finanzamt geschickt. Ob diese bisher bearbeitet wurde weiß ich allerdings nicht. nun hat meine Frau heute ihren Lohnzettel bekommen und war erstaunt! Lohnsteuerklasse 6!! Sie hat nur einen Job, nicht 2. Vorher waren wir in Deutschland Klasse 4/4. Behält sie nicht weiterhin Klasse 4? 6 geht ja gar nicht.  :anixwissen:

Offline Zaren

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Re: Verheiratet: Einer Grenzgänger der andere nicht
« Antwort #1 am: 13. Mai 2019, 10:12:41 »
Hallo,

also wenn die Grenzgängerbescheinigung noch nicht durch ist, dann wird mal normal als erstes mit LK 6 berechnet, allerdings muss der AG das dann im nächsten Lohn wieder zurückzahlen. Aber ich würde auf dem Finanzamt in D anrufen und nachfragen, wieso diese Besteuerung. Achtung in Frankreich müsst ihr trotzdem beide dann auch die Steuererklärung machen. Ich weiß aber nicht wie das dann funktioniert, bezahlen muss sie nichts. Da haben hier bestimmt noch andere zu dem Thema eine Lösung!

Gruß